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| RG, 03.05.1905 - Rep. I. 138/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Genossenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 60, 409
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91
Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft
Mit Recht geht das Bayerische Oberste Landesgericht davon aus, daß bei einer Eintragung in die Liste der Genossen das Registergericht nicht zu prüfen hat, ob die Zulassung des Beitritts durch den Vorstand dem Statut entspricht (RGZ 60, 409, 413; insbes. RGZ 119, 97, 102 f.; BayObLG, … - OLG Saarbrücken, 31.07.2006 - 8 U 269/03
Kündigung ohne Abmahnung von Führungskräften
Und auch der ferner gerügte Umstand, dass bei Abstimmung über die außerordentliche Kündigung das Quorum der alten Satzung nicht eingehalten wurde, führt lediglich zur Anfechtbarkeit des betreffenden Beschlusses (vgl. RGZ 60, 409, 414; BGHZ 14, 25; BGH WM 1960, 860; BB 1961, 802;… Beuthien, a.a.O., Rn. 21;… Lang/Weidmüller/Metz, a.a.O., Rn. 45). - BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60
Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft
§ 15 Abs. 2 GenG setzt zwar voraus, daß zu der Beitrittserklärung des Bewerbers noch die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft hinzukommen muß; im übrigen aber wird mit der Bestimmung des § 15 Abs. 2 GenG, daß der Vorstand im Falle der Zulassung des Beitretenden dessen Erklärung dem Registergericht zwecks Eintragung in die Liste der Genossenschaft einzureichen hat, nur die schon aus § 24 Abs. 1 GenG folgende allgemeine Vertretungsbefugnis des Vorstands in gerichtlichen Angelegenheiten für diesen Sonderfall bestätigt, aber nichts über die interne Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Beitrittserklärung ausgesagt (vgl. dazu RGZ 60, 409, 412; 68, 344, 350 f; 147, 257, 266). - FG Sachsen, 26.11.2004 - 4 K 2267/00
Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile
Mit Zulassung des Beitritts kommt zwischen Beitretendem und Genossenschaft ein organisationsrechtlicher Aufnahmevertrag zustande (vgl. RGZ 60, 409, 412; Sächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2002 6 K 1521/99 (EZ), EFG 2002, 1283 ;… Beuthien, GenG , 14. Aufl. 2004, § 15 Rn. 12). - BGH, 24.09.1954 - V ZR 48/54
Rechtsmittel
Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für das Genossenschaftsrecht gilt Entsprechendes (RGZ 60, 409; 89, 367 [378 ff]; 111, 227 [230];… Baumbach-Hueck, GmbHG, 6. Aufl., Anhang nach § 47 Anm. 3 A, § 51 Anm. 5;… Parisius-Krüger, GmbHG, 6. Aufl., § 51 Anm. 3;… Scholz, GmbHG, 3. Aufl., § 45 Anm. 15, § 51 Anm. 9; Vogel, GmbHG, § 47 Anm. 4 vorletzter Absatz, § 51 Anm. 5; Krakenberger, GenG, § 46 Anm. 5, § 51 Anm. 1 A b, S 338;… Meyer-Meulenbergh, GenG, 7. Aufl., § 46 Anm. 3, § 51 Anm. 2;… Parisius-Krüger, GenG, 12. Aufl., § 51 Anm. 6;… a.M. Staub-Hachenburg, GmbHG, noch 5. Aufl., § 51 Anm. 8 im Gegensatz zu Staub-Pinner, 9. Aufl., § 256 Anm. 5 - zuletzt 14. Aufl., § 256 Anm. 5 und 9 -, wo die von Staub früher zu § 256 HGB vertretene Ansicht [6/7. und 8. Aufl. § 256 Anm. 5] fallen gelassen ist).
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