Rechtsprechung
| RG, 09.11.1905 - Rep. VI. 49/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 62, 38
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09
Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung …
In Übereinstimmung mit diesen Erwägungen ist auch ein Schuldanerkenntnis als entgeltlich zu bewerten, sofern die anerkannte Verbindlichkeit entgeltlicher Art ist; die nur formelle Belastung mit einer weiteren Verbindlichkeit bedeutet wirtschaftlich betrachtet keine doppelte Inanspruchnahme des Schuldners (RGZ 62, 38, 44 f;… Jaeger/Henckel, aaO;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 134 Rn. 30). - BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an …
Rn. 10 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Klägerin als anfechtende Gläubigerin im Rahmen des § 4 Abs. 1 AnfG die Darlegungs- und Beweislast für die Vornahme einer Leistung, deren Unentgeltlichkeit und die erforderliche Gläubigerbenachteiligung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1992 - IX ZR 4/91, NJW 1992, 2421, 2423; RGZ 62, 38, 44;… MünchKomm-AnfG/Kirchhof, § 4 Rn. 74). - BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auf die subjektiven Vorstellungen ist in der Rechtsprechung namentlich dann maßgeblich abgestellt worden, wenn es sich darum handelte, ob die Beteiligten einen Gegenwert als (volles) Entgelt für eine Zuwendung angesehen haben (vgl. RGZ 30, 33, 36 f.; 62, 38, 44 f.; 81, 364, 365; 165, 223, 224; RG LZ 1909 Sp. 71; 1910 Sp. 558; RG Recht 1918 Nr. 850;… BGH, Urt. v. 15. Februar 1956 - IV ZR 266/55, WM 1956, 703, 705;… Urt. v. 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69, WM 1971, 1435, 1436; BGHZ 71, 61, 66), oder wenn sie irrtümlich von dem Bestehen einer (entgeltlich begründeten) Verbindlichkeit ausgingen (vgl. RG LZ 1914 Sp. 1912; RG Gruchot 59 (1915), 521, 522).
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
- BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89
Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung
Die Schenkungsanfechtung bezweckt nämlich nicht die verselbständigte Rückabwicklung bloßer Hilfsgeschäfte wie Zahlung, Anerkennung (vgl. dazu RGZ 62, 38, 44 f.) oder Sicherstellung, die nur der Verstärkung oder Abwicklung anderweitiger Rechtsverhältnisse dienen (…zum Begriff vgl. Oertmann aaO. S. 2, 98). - BGH, 15.02.1990 - IX ZR 149/88
Erstattungsansprüche des Geschäftsführers wegen zu Unrecht an den …
- BGH, 14.06.1976 - III ZR 105/74
Anforderungen an das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts bei angeordneter …
- BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90
Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler
Auf die subjektiven Vorstellungen ist in der Rechtsprechung namentlich dann maßgeblich abgestellt worden, wenn es sich darum handelte, ob die Beteiligten einen Gegenwert als (volles) Entgelt für eine Zuwendung angesehen haben (vgl. RGZ 30, 33, 36 f; 62, 38, 44 f; 81, 364, 365; 165, 223, 224; KG LZ 1909 Sp. 71; 1910 Sp. 558; RG Recht 1918 Nr. 850;… BGH, Urt. v. 15. Februar 1956 - IV ZR 266/55, WM 1956, 703, 705;… Urt. v. 20. Oktober 1971 - VIII ZR 212/69, WM 1971, 1435, 1436; BGHZ 71, 61, 66), oder wenn sie irrtümlich von dem Bestehen einer (entgeltlich begründeten) Verbindlichkeit ausgingen (vgl. RG LZ 1914 Sp. 1912; RG Gruchot 59 [1915], 521, 522). - OLG Brandenburg, 07.03.2007 - 7 U 198/05
Anfechtungsrecht: Anspruch des anfechtenden Gläubigers auf Auskunftserteilung …
Ebenso kann eine Anfechtbarkeit der Errichtung der Jugendamtsurkunden nach § 4 Abs. 1 AnfG nicht erkannt werden, da das Anerkenntnis bestehender, eigener Schulden, wie es hier -wie dargestellt- anders nicht angenommen werden kann, regelmäßig nicht als unentgeltliche Leistung angesehen werden kann (RGZ 62, 38, 45;… Huber, a.a.O., § 4, Rn. 22). - BGH, 30.09.1954 - IV ZR 98/54
Rechtsmittel
Wenn etwa durch den Vertrag vom 11. Juni 1949 neben der bestehenden Darlehensschuld eine selbständige abstrakte Verpflichtung des Ehemannes begründet werden sollte (§ 781 BGB) und die Vertragspartner darüber einig waren, dass der Darlehensschuldner an sich zu der Übernahme einer derartigen selbständigen Schuld nicht verpflichtet war, so lag auch darin kein unentgeltliches Rechtsgeschäft, das der Form des § 518 Abs. 1 BGB bedurft hätte (RGZ 62, 38 [45]; Jaeger § 32 Anm. 4; Mentzel § 32 Anm. 4). - OLG Köln, 29.11.1996 - 19 U 54/96
Wirksamkeit einer Globalzession mit Sicherungsübereignung des Warenlagers
- BGH, 21.05.1982 - III ZR 149/81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Berücksichtigung …
- BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 88/63
Rechtsmittel
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