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Rechtsprechung
   RG, 16.03.1906 - Rep. III. 345/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,19
RG, 16.03.1906 - Rep. III. 345/05 (https://dejure.org/1906,19)
RG, Entscheidung vom 16.03.1906 - Rep. III. 345/05 (https://dejure.org/1906,19)
RG, Entscheidung vom 16. März 1906 - Rep. III. 345/05 (https://dejure.org/1906,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Invalidenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Ansprüche des HV auf Provision oder Schadensersatz im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfachens über das Vermögen des U, Konkurs, Insolvenz des U, treuwidrige Ablehnung eines Geschäfts, Produktionseinstellung, Einstellung der Produktion, Beendigung des HVV, ...

Papierfundstellen

  • RGZ 63, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 31/07

    Zum Wegfall von Handelsvertreterprovisionsansprüchen wegen vom Unternehmer zu …

    c) Zu vertreten hat der Unternehmer die Umstände, auf denen die Nichtausführung des Geschäfts beruht, nicht nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen insoweit persönliches Verschulden zur Last fällt (§§ 276, 278 BGB), sondern darüber hinaus auch dann, wenn diese Umstände dem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnen sind; die Insolvenz des Unternehmers fällt grundsätzlich in dessen Risikosphäre (Abgrenzung zu RGZ 63, 69 ff.).

    b) Vergeblich macht die Revision demgegenüber unter Berufung auf eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 63, 69 ff.) geltend, das Berufungsgericht hätte nicht offen lassen dürfen, sondern aufklären müssen, ob der Bank hinsichtlich ihrer Insolvenz persönliches Verschulden ihrer Organe zur Last falle; nur in diesem Fall bliebe der Provisionsanspruch des Beklagten bestehen, nicht dagegen, wenn der finanzielle Zusammenbruch der Bank auf Umstände zurückzuführen sei, die höhere Gewalt darstellten.

    Ob es besonders gelagerte Ausnahmefälle unverschuldeter Insolvenz infolge höherer Gewalt geben kann, in denen der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entfällt, wenn die Nichtausführung des Geschäfts hierauf zurückzuführen ist (vgl. RGZ 63, 69, 71 f. zu der früheren, von § 87a HGB teilweise abweichenden Bestimmung in § 88 Abs. 1 HGB aF), ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei …

    Das Erlöschen des Geschäftsbesorgungsvertrages war bereits im Rahmen des § 23 Abs. 2 KO anerkannt (RGZ 63, 69, 73; 71, 76, 77 f; 82, 400, 407; 145, 253, 256 f; RG HRR 1937 Nr. 334; BGHZ 109, 260, 264).

    Das Erlöschen des Vertrags löst keinen Schadensersatzanspruch aus, weil es nicht auf einer Leistungsstörung bzw. Pflichtverletzung im Sinne des Bürgerlichen Rechts beruht und eine mit § 103 Abs. 2 Satz 1, § 113 Satz 3 InsO vergleichbare Regelung im Rahmen von §§ 115 f InsO nicht aufgenommen wurde (RGZ 63, 69, 74; 82, 400, 407 zu § 23 Abs. 2 KO;… FK-InsO/Wegener, aaO § 116 Rn. 28a;… Braun/Kroth, aaO § 115 Rn. 6).

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