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Rechtsprechung
   RG, 25.01.1907 - Rep. VII. 99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,218
RG, 25.01.1907 - Rep. VII. 99/06 (https://dejure.org/1907,218)
RG, Entscheidung vom 25.01.1907 - Rep. VII. 99/06 (https://dejure.org/1907,218)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1907 - Rep. VII. 99/06 (https://dejure.org/1907,218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Replik der Aufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 66, 266
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines zuletzt …

    Vielmehr macht der Gläubiger von sich aus eine Teilforderung geltend, deren Erfüllung er dann auch annehmen muss (RGZ 66, 266, 271;… MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., § 266 Rdn. 21).
  • OLG Nürnberg, 30.10.2007 - 1 U 1757/07

    Werkvertrag: Kurze Verjährung des Anspruchs auf Nachforderung von …

    Dies hat zur Folge, dass auch nur der von der Rechtskraft erfasste Teilanspruch der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB unterliegt während der rechtskraftfreie Anspruchsteil weiterhin nach den allgemeinen Vorschriften verjährt (RG Urt. v. 25.01.1907 RGZ 66, 266, 271;… Münch.Komm.BGB/Grothe 5. Aufl. [2006]§ 197 Rn. 19;… Palandt/Heinrichs 66. Aufl. [2007] § 197 Rn. 11).
  • BGH, 01.07.1971 - VII ZR 224/69

    Rechtsfolgen der Minderung der Werklohnforderung

    Dann ist die zur Aufrechnung benutzte Gegenforderung verbraucht und kann vom Beklagten nicht seinerseits zur Aufrechnung im Rechtsstreit verwandt werden (vgl. RGZ 66, 266, 275; 80, 393; 129, 63, 65; BGH LM Nr. 25 zu § 18 Abs. 1 Ziff. 3 UmstG.; VII ZR 30/65 vom 10. Oktober 1966 NJW 1967, 34 = Schäfer/Finnern Z. 2.410 Bl. 40).

    aa) Während dann, wenn der Gläubiger nur eine Teilforderung gerichtlich geltend macht, in Abweichung von § 266 BGB Erfüllung und Erfüllungssurrogate - wie die Aufrechnung (vgl. RGZ 66, 266, 271) - gegenüber der geltend gemachten Teilforderung zulässig sind, liegt das bei der Minderung anders.

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91

    Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage

    Er mußte dabei lediglich bestimmen, daß die Zahlungen in erster Linie auf den titulierten Betrag von monatlich 477, 99 DM anzurechnen seien (§ 366 BGB in entsprechender Anwendung; vgl. RGZ 66, 266, 275; BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - V ZR 186/71 = NJW 1973, 1689, 1690;… auch Griesche in FamGb § 323 ZPO Rdn. 12; Künkel in NJW 1985, 2665, 2673 unter VII 2 b).
  • BGH, 06.11.1990 - XI ZR 262/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Tilgungsbestimmung

    In Analogie zu dieser Vorschrift gilt dasselbe, wenn - wie hier - bei ursprünglich einheitlichem Schuldverhältnis durch Teilklage der eingeklagte Betrag Selbständigkeit gegenüber dem nicht eingeklagten Teil erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1973 - V ZR 186/71, WM 1973, 1200, 1201; RGZ 66, 266, 271).
  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Die andere Richtung (so die bisher herrschende Lehre, vgl. insbesondere die früheren Auflagen der führenden Kommentare zum BGB, ferner RGZ 66, 266; 120, 280; Leonhard Allgemeines Schuldrecht des BGB 1929, 629 ff; Kress, Lehrbuch des Allgemeinen Schuldrechts 1929, 565 ff) knüpft an die Aufrechnungserklärung an und leugnet im Anschluss an eine Bemerkung in den Motiven (II, 207) jede Einwirkung der Aufrechnungslage auf die sich gegenüberstehenden Forderungen; nach dieser Meinung bleiben die Forderungen trotz der Aufrechnungsmöglichkeit "sich objektiv völlig fremd, gleichgültig und wirkungslos gegenüber" stehen (RGZ 66, 266 [273]).
  • OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 129/86

    Eintragung einer Unterwerfungserklärung wegen eines Teiles der Grundschuld im …

    Auch zeitigt sie nicht die besonderen Folgen, die eine gerichtliche Geltendmachung hinsichtlich der Verzinsung, der Verjährung und der Rechtskraftwirkung nach sich zieht (zu letzteren RGZ 66, 266).
  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 66, 266; 80, 393; 129, 63) wird festgehalten, daß der Kläger, der nur einen Teil seiner Forderung einklagt, den Schuldner mit einer Aufrechnung nicht auf den nicht eingeklagten Teil verweisen darf.

    Das würde der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts widersprechen (RGZ 66, 266 [275]; vgl. auch RGZ 80, 393; 129, 63).

  • OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 262/83

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nurbezüglich eines Teiles …

    Auch wenn diese Auffassung zuträfe, stünde dies der Annahme einer Teilung des Rechts nicht entgegen, da der nunmehr der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfene Teil des Rechts durch diese besondere Möglichkeit der Geltendmachung eine rechtliche Selbständigkeit gegenüber dem anderen Teil des Rechtes erlangt (vgl. für die Einklagung einer Teilforderung RGZ 66, 266, 271;… für die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung Horber, a.a.O., § 61 Anm. 3).
  • OLG Köln, 09.01.1984 - 2 Wx 36/83

    Unterwerfung hinsichtlich eines letztrangigen Teilbetrages einer Grundschuld

    Im übrigen hat schon das RG in der vom OLG Hamm zitierten Entscheidung RGZ 66, 266 (271) auf eine Mehrzahlvön Gesichtspunkten hin66,266(271) auf eine gewiesen, unter denen Teilforderungen durch ihre gerichtliche Geltendmachung selbständig werden.
  • BGH, 13.07.1973 - V ZR 186/71
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84

    Zum Rangrücktritt hinter einen Grundschuldteilbetrag

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 72/72

    Entscheidung über eine Hilfsaufrechnung - Aufrechnung im Rechtsstreit gegen einen …

  • BGH, 18.06.1957 - I ZR 89/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 88/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 56/63

    Zustandekommen einer Restforderung für Erdarbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten …

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 90/50

    Rechtsmittel

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