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| RG, 21.09.1907 - Rep. V. 601/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kauf; Gewährleistung für Rechtsmängel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 316
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98
Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks
Die Verpflichtung des Verkäufers nach § 434 BGB, dem Käufer den verkauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen, erstreckt sich beim Grundstückskauf auch auf Dienstbarkeiten (…Senat, Urt. v. 11. Dezember 1992, V ZR 204/91, NJW-RR 1993, 396; RGZ 66, 316, 317). - BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90
Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz, …
Zu den Lasten eines Grundstücks im Sinne der genannten Bestimmung gehören nur solche Belastungen, die den Eigentümer als solchen zu Leistungen aus dem Grundstück verpflichten, wie das z. B. bei Hypothekenzinsen und Grundsteuern der Fall ist (vgl. z. B. Urteil des Reichsgerichts vom 21. September 1907 V 601/06, RGZ 66, 316; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1981 V ZR 69/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1981, 2127; Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Oktober 1988 13 U 96/86, NJW 1989, 839). - OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 U 235/94
Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer beschränkten persönlichen …
- OLG Celle, 14.11.2019 - 11 U 104/19
Wie werden Vertragsklauseln ausgelegt?
Lasten im Sinne des § 103 BGB sind die auf der Sache oder dem Recht liegenden Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Sache oder dem Recht zu entrichten sind und den Nutzungswert mindern (RG, Urteil vom 21. September 1907 - V 601/06, RGZ 66, 316, 318 f.). - AG Hamburg, 17.05.2022 - 9 C 316/20
Grundstücksgemeinschaft - Erstattung getätigter Aufwendungen gegen einen …
a) Lasten sind Leistungen, die aus dem Grundstück zu entrichten sind und seinen Nutzungswert mindern (RGZ 66, 316 (318)).
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