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| RG, 27.04.1907 - Rep. V. 459/06 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Baumschulbestände.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 66, 88
Wird zitiert von ... (4)
- FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 7 K 3217/18
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die …
Rn. 21 Schon das RG hat in seinem 66. Bande (RGZ 66, 88) zum Begriff der bloß vorübergehenden, im Gegensatz zur dauernden Verbindung ausgeführt, der Zweck der Verbindung sei nicht nur dann ein vorübergehender, wenn er sich in kurzer Zeit erreichen lässt, sondern in allen Fällen, in denen ihm eine zeitliche Begrenzung innewohnt, möge auch das Ende erst nach Jahren oder Jahrzehnten eintreten. - FG Münster, 14.11.2019 - 8 K 168/19
Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
Eine Sache ist zu einem nur vorübergehenden Zweck verbunden, wenn die Verbindung zeitlich begrenzt ist, wobei das Ende auch erst nach Jahren oder Jahrzehnten eintreten kann (Reichsgericht, Urteil vom 27.04.1907 - V 459/06 -, RGZ 66, 88; Urteil vom 04.10.1922 - V 611/21 -, RGZ 105, 213; zustimmend Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 14.08.1986 - IV R 341/84 -, BFHE 147, 449, BStBl II 1987, 23; Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 46/05 -, juris; Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10 -, juris;… Stieper, in: Staudinger, BGB, § 95 Rn. 5). - BFH, 14.08.1986 - IV R 341/84
Keine Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft trotz …
Die Erzeugnisse einer Baumschule stellen aber weder wesentliche Bestandteile noch Früchte des zu ihrer Hervorbringung genutzten Grundstücks dar; bei ihnen handelt es sich vielmehr um bewegliche Sachen, die unabhängig von den Rechten am genutzten Grundstück im Eigentum desjenigen bleiben, der sie zur Aufzucht in das Grundstück eingefügt hat (Urteile des Reichsgerichts vom 27. April 1907 V 459/06, RGZ 66, 88; vom 4. Oktober 1922 V 611/21, RGZ 105, 213, 215). - BGH, 27.10.1969 - III ZR 214/66
Ersatzanspruch - Bergschaden - Gebrauchsrecht - Mieter - Pächter - Grundeigentum …
Es kann dahinstehen, ob eine Sache, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist und deshalb nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht Bestandteil des Grundstücks wird, mit Rücksicht auf § 97 Abs. 2 BGB, der ebenfalls auf die mangelnde Dauer der Zweckverbindung abstellt, niemals Zubehör des mit ihr verbundenen Grundstücks sein kann (so RGZ 66, 88, 90;… RGRK BGB 11. Aufl. Vorbemerkung 9 vor §§ 93-95;… Enneccerus-Nipperdey Allgemeiner Teil des BGB 15. Aufl. § 125 II 3 a S. 800 i.V.m. § 126 I 5 S. 813).
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