Rechtsprechung
| RG, 26.11.1907 - Rep. II. 264/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 141
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Der Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne des § 852 BGB umfaßt zwar nach herrschender Rechtsauffassung grundsätzlich alle zum Schadensersatz verpflichtenden Fälle gegenständlich rechtswidriger Eingriffe in fremde absolute Rechte oder Rechtsgüter, mag es sich um schuldhaftes Verhalten oder Gefährdungshaftung handeln; es ist hierfür auch ohne Bedeutung, ob die verletzte Rechtsnorm im Bürgerlichen Gesetzbuche oder in einem anderen Gesetz enthalten ist (RGZ 67, 141, 144; RGZ 122, 320, 326;… RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 2;… Erman-Drees, 2. Aufl. § 852 Anm. 1 a).Sieht aber das die Verbotsnorm enthaltende Gesetz eine eigene, abweichende Regelung der Verjährung vor, so hat diese den Vorrang jedenfalls dann, wenn das bereits nach dem Sondergesetz zum Ersatz verpflichtende Verhalten tatbestandlich nicht zugleich gegen eine der Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 824 oder 826 BGB verstößt (RGZ 67, 141, 144).
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