Rechtsprechung
| RG, 30.01.1908 - Rep. VI. 154/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Darlehn zu Spielzwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 355
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
Voraussetzungen des Anspruchs aus einem Schuldanerkenntnis - Selbstständige …
Dies darzulegen ist Sache des Schuldners, hier des Beklagten (vgl. RGZ 67, 355, 361; BGB RGRK 11.Aufl. zu § 780 Anm. 13 und zu § 781 Anm. 7).War das Spiel aber erlaubt, so sind die im Zusammenhang damit etwa geschlossenen Darlehens- oder Gesellschaftsverträge - gleichgültig ob die Parteien gemeinsam spielten oder der Beklagte allein - nicht ohne weiteres entsprechend § 762 BGB unwirksam; sie sind vielmehr wirksam, wenn sie nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 138 BGB; vgl. RGZ 67, 355; LM zu BGB § 762 Nr. 1).
Die von der Revision angeführten Stellen des Schrifttums (LM zu BGB § 762 Nr. 1; RGZ 67, 355;… Staudinger/Brändl BGB 11. Aufl. zu § 762 Rdn. 39) tragen ihre Auffassung nicht.
- BGH, 09.02.1961 - VII ZR 183/59
Sittenwidrigkeit eines zu Spielzwecken gegebenen Darlehens bei vorliegendem …
Ein zu Spielzwecken gegebenes Darlehen ist nicht in jedem Falle als sittenwidrig und deshalb nichtig anzusehen (RGZ 67, 355). - LG Mönchengladbach, 14.07.1994 - 10 O 87/93 Darlehen, die gegeben werden, um das Weiterspielen zu ermöglichen, seien nur dann nichtig, wenn sie nach besonderen erschwerenden Umständen des Falles gegen die guten Sitten verstoßen, wobei sich die Sittenwidrigkeit nicht aus dem Spiel als solchem ergibt (RG (6. Zivilsenat) RGZ 67, 355-362, 361; KG (9. Zivilsenat) OLGE 40, 335 f., 335; BGH WM 1961, 530 f., 530; mit Einschränkung auf staatlich genehmigte Spiele BGH NJW 1974, 1821 f., 1821).
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