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Rechtsprechung
   RG, 07.11.1907 - Rep. IV. 116/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1907,9
RG, 07.11.1907 - Rep. IV. 116/07 (https://dejure.org/1907,9)
RG, Entscheidung vom 07.11.1907 - Rep. IV. 116/07 (https://dejure.org/1907,9)
RG, Entscheidung vom 07. November 1907 - Rep. IV. 116/07 (https://dejure.org/1907,9)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Unterhaltspflicht des früheren Ehemannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 56
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 08.06.1989 - 10 UF 40/89

    Unterhaltspflicht; Unterhaltspflicht eines Ehegatten; Unterhaltsberechtigten; …

    § 1601 BGB gehören, nämlich die Zeuginnen C. und O., der Zeuge S. sowie bis zum 12. März 1989 der Zeuge L. Ist dies aber der Fall, so obliegt es nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur dem unterhaltsberechtigten Ehegatten darzutun und zu beweisen, daß seine Verwandten leistungsunfähig sind (RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; Soergel-Häberle,.
  • OLG Köln, 08.02.1983 - 21 UF 134/82
    In den Fällen der §§ 1603 Abs. 2 S. 2, 1608 S. 2 BGB herrscht Einigkeit darüber, daß der in Anspruch genommene vorrangig haftende Unterhaltsverpflichtete die Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts sowie das Vorhandensein eines nachrangig haftenden Unterhaltsverpflichteten darlegen und beweisen muß, während es Sache des Unterhaltsgläubigers ist, die Leistungsunfähigkeit des nachrangigen Unterhaltsschuldners darzulegen und zu beweisen (vgl. RGZ 57, 69, 76; 67, 56, 60; BGH FamRZ 1981, 347 = BGHF 2, 437 - obiter dictum; OLG Oldenburg FamRZ 1980, 1148; Gotthardt in Staudinger, BGB 10./11. Aufl. § 1603 Rdn. 43; Scheffler in BGB-RGRK, 10./11. Aufl. § 1603 Anm. 18; Lange in Soergel, BGB 10./11. Aufl. § 1603 Rdn.
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