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Rechtsprechung
   RG, 08.05.1908 - Rep. II. 628/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,69
RG, 08.05.1908 - Rep. II. 628/07 (https://dejure.org/1908,69)
RG, Entscheidung vom 08.05.1908 - Rep. II. 628/07 (https://dejure.org/1908,69)
RG, Entscheidung vom 08. Mai 1908 - Rep. II. 628/07 (https://dejure.org/1908,69)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.03.1976 - II ZR 127/74

    Rückwirkende Beseitigung einer Beitrittserklärung nach Eintragung in die Liste …

    Beide Rechtsbehelfe würden im Ergebnis doch wieder zu einer rückwirkenden Freistellung des Beklagten von seinen mit dem Beitritt übernommenen gesetz- und satzungsmäßigen Verpflichtungen führen, die aus den dargelegten überwiegenden Gründen des inneren und äußeren Rechtsverkehrs nicht vertretbar ist (RGZ 68, 344, 348; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956 S. 138; für die GmbH: RGZ 88, 187; für die KG: BGHZ 63, 338, 347 f;… Urt. d. Sen. v. 14.12.72 a.a.O. zu IV).
  • BGH, 07.11.1960 - KZR 1/60

    Rechtstellung marktbeherrschender Unternehmen in der Milch- und Fettwirtschaft

    § 15 Abs. 2 GenG setzt zwar voraus, daß zu der Beitrittserklärung des Bewerbers noch die Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft hinzukommen muß; im übrigen aber wird mit der Bestimmung des § 15 Abs. 2 GenG, daß der Vorstand im Falle der Zulassung des Beitretenden dessen Erklärung dem Registergericht zwecks Eintragung in die Liste der Genossenschaft einzureichen hat, nur die schon aus § 24 Abs. 1 GenG folgende allgemeine Vertretungsbefugnis des Vorstands in gerichtlichen Angelegenheiten für diesen Sonderfall bestätigt, aber nichts über die interne Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Beitrittserklärung ausgesagt (vgl. dazu RGZ 60, 409, 412; 68, 344, 350 f; 147, 257, 266).
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