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| RG, 09.07.1908 - Rep. VI. 490/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zahlungsart der Geldrente nach § 843 B.G.B
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 69, 296
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87
Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung; …
Im vorliegenden Fall ist der Klägerin ein - umgerechnet etwa 140.000,- DM erreichendes - Schmerzensgeld von 100.000, DM Kapital mit einer monatlich vorauszahlbaren Geldrente von 200,- DM ab Unfallzeitpunkt am 25.5.1983 (eine vierteljährlich vorauszahlbare Rente entsprechend § 843 Abs. 2 Satz 1, § 760 Abs. 2 BGB wurde nicht beantragt: §§ 523, 308 Abs. 1 ZPO ; vgl. auch RGZ 69, 296 ff) zuzubilligen. - OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Eine vierteljährlich vorauszahlbare Rente entsprechend §§ 760, 843 Abs. 2 Satz 1 BGB darf mangels Antrags (§§ 523, 308 Abs. 1 ZPO ) nicht zugesprochen werden (RGZ 69, 296 ff; BGH VersR 1990, 212 = DAR 1990, 54 ).
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