Rechtsprechung
| RG, 17.06.1908 - Rep. V. 629/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zubehör im Konkurse.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 69, 85
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 244/83
LKW II - Mobiliargrundschuld, § 1120 BGB, Aufhebung eines Anwartschaftsrecht, …
Wird die Grundpfandhaftung von Zubehörstücken durch deren Verschlechterung oder Veräußerung und Entfernung rechtswidrig und schuldhaft erschwert oder vereitelt, so stehen dem Grundpfandgläubiger Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 und § 823 Abs. 2 i.V.m, §§ 1135, 1133-1134 BGB zu (vgl. BGHZ 60, 267, 273 [BGH 21.03.1973 - VIII ZR 52/72]; 65, 211, 212 f [BGH 28.10.1975 - VI ZR 24/74]; RGZ 69, 85, 91; 73, 333, 335; RG WarnRspr 1917 Nr. 17;… Staudinger/Scherübl § 1121 Rdn. 24, § 1133 Rdn. 2, § 1134 Rdn. 3 und 17, § 1135 Rdn. 10;… BGB-RGRK (Mattern) § 1121 Rdn. 5); in diesem Zusammenhang ist auch § 830 BGB anwendbar (RG WarnRspr 1917 Nr. 17;… Staudinger/Scherübl § 1134 Rdn. 17). - BGH, 02.11.1982 - VI ZR 131/81
Kraftfahrzeugpark - § 97 BGB, Kraftfahrzeugpark ist nicht Zubehör des …
Dem wirtschaftlichen Zweck eines Betriebsgrundstückes dient auch der Fahrzeugpark einer Fabrik oder eines Handelsunternehmens, mit dem die Bedarfsgüter des Betriebes herbeigeschafft bzw. die erzeugten Produkte ausgeliefert werden (BGH, WM 1980, 1383 (1384); vgl. auch schon RGZ 69, 85 (87); RG, JW 1907, 703). - BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 52/72
Sicherungsübereignetes Fabrikinventar im Konkurs
Demgegenüber steht die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und durchweg auch der Oberlandesgerichte (RGZ 69, 85; JW 1908, 561; LZ 1912 Spalte 696, 1915 Spalte 707; HRR 1936 Nr. 669; OLGE 37, 212; SeuffArch 63 Nr. 194; 64 Nr. 233), die im Falle der Veräußerung von Zubehör durch den Konkursverwalter den Erlös dem Grundpfandgläubiger zuspricht.
- BGH, 22.09.2005 - IX ZR 209/03
Enthaftung von Zubehör durch Stilllegung des Betriebs
Die Stilllegung des Betriebs der Schuldnerin bereits vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat gemäß § 1122 Abs. 2 BGB nicht zu einer Enthaftung des Zubehörs geführt, weil sie keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung des bis dahin als Betriebsgelände genutzten Grundstücks darstellte (vgl. RGZ 69, 85, 88; BGHZ 56, 298, 299 f; 60, 267, 269;… BGH, Urt. v. 30. November 1995 - IX ZR 181/94, ZIP 1996, 223, 224). - BGH, 25.06.1971 - V ZR 54/69
Enthaftung von Zubehör bei Betriebsstillegung
Eine Enthaftung nach § 1122 Abs. 2 habe trotz Aufhebung der Zubehöreigenschaft durch Betriebsstillegung (§§ 97, 98 Nr. 1 BGB) nicht stattgefunden, weil diese Aufhebung nicht innerhalb der Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft erfolgt sei (Hinweis auf das Urteil des Reichsgerichts vom 17. Juni 1908, RGZ 69, 85, 88). - BGH, 25.11.1993 - IX ZR 6/93 Einen Anspruch (gemäß § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 136 Abs. 1 StGB) auf Herausgabe des Erlöses (zur Teilungsmasse) hatten aber allenfalls die Gläubiger (vgl. RGZ 69, 85, 92; 73, 333, 335;… Jaeckel/ Güthe, ZVG 7. Aufl. § 23 Rdnr. 5;… Dassler/Schiffhauer/Gerhardt/Muth, ZVG 12. Aufl. § 23 Rdnr. 19;… Zeller/Stöber, ZVG 13. Aufl. § 23 Anm. 6.4), nicht jedoch der Kläger als Ersteher.
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