Rechtsprechung
| RG, 27.11.1909 - Rep. I. 342/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wuchereinrede gegen einen Wechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 72, 216
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.02.1968 - V ZR 188/64
Verbot des Selbstkontrahierens bei Zusammenfassung mehrerer selbständiger …
Dafür, ob dies der Fall ist, kommt es bei § 181 wie bei § 139 BGB maßgeber nicht darauf an, ob es sich um nur einen im Gesetz geregelten Geschäftstyp oder um deren mehrere handelt (vgl. RGZ 72, 216, 218; 97, 273, 275), ob die Willenserklärungen in einer einzigen oder in mehreren Urkunden oder Urkundenabschnitten niedergelegt sind. - BGH, 06.03.1952 - IV ZR 45/50
Rechtsmittel
Deshalb ist ein Rechtsgeschäft, wenn die Fehlerhaftigkeit lediglich in einer unzulässigen Willensbeeinflussung durch arglistige Täuschung beruht, auch nur anfechtbar und nicht nichtig (RGZ 72, 216; 115, 378 [383]). - BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 9/59
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1965 - KZR 9/64
Unterlassungsklage unter Wettbewerbern in Herstellung und Vertreib von …
Da die Vorschrift des § 123 BGB eine die Art des Zustandekommens einer Willenserklärung betreffende Sonderregelung enthält, kann nach Versäumung der Anfechtungsfrist die Nichtigkeit der angeblich durch Drohung veranlaßten Willenerklärung nicht mit derselben Begründung aus der allgemeinen Vorschrift des § 138 BGB hergeleitet werden, deren Anwendung voraussetzt, daß das Rechtsgeschäft seinem Inhalt nach gegen die guten Sitten verstößt (RGZ 72, 216; 115, 378, 383;… RGRK 11. Aufl. § 138 Anm. 11).
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