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Rechtsprechung
   RG, 07.07.1910 - Rep. IV. 498/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,253
RG, 07.07.1910 - Rep. IV. 498/09 (https://dejure.org/1910,253)
RG, Entscheidung vom 07.07.1910 - Rep. IV. 498/09 (https://dejure.org/1910,253)
RG, Entscheidung vom 07. Juli 1910 - Rep. IV. 498/09 (https://dejure.org/1910,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 110
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten …

    Beeinträchtigen dauernde geistige Störungen, die die freie Willensbestimrnung nicht ausschließen, die Gültigkeit der Erklärung nicht, so kann dies bei vorübergehenden geistigen Störungen erst recht nicht gelten (vgl. RGZ 74, 110; 103, 399; BGH NJW 1953, 1342 m.w.N.; BGH NJW 1961, 261; Senatsurteil vom 2. Juni 1966 - II ZR 193/64).
  • BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 177/80
    Wenn nämlich schon dauernde geistige Störungen, die die freie Willensbestimmung nicht ausschließen, gemäß § 104 Nr. 2 BGB die Gültigkeit der Erklärung unberührt lassen, so muß dies erst recht bei nur vor übergehenden geistigen Störungen gelten (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. RGZ 74, 110; 105, 399; BGH NJW 1953, 1342; BGH NJW 1961, 261; BGH WM 1972, 972).
  • BGH, 06.02.1967 - II ZR 135/64

    Feststellung einer Deckungspflicht - Leistung aus einer …

    § 105 Abs. 2 BGB ist nur anwendbar, wenn die vorübergehende Störung der Geistestätigkeit wie in § 104 Nr. 2 BGB zu einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand geführt hat (RGZ 74, 110).
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