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Rechtsprechung
   RG, 29.06.1910 - Rep. V. 425/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,237
RG, 29.06.1910 - Rep. V. 425/09 (https://dejure.org/1910,237)
RG, Entscheidung vom 29.06.1910 - Rep. V. 425/09 (https://dejure.org/1910,237)
RG, Entscheidung vom 29. Juni 1910 - Rep. V. 425/09 (https://dejure.org/1910,237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 78
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Aber in einem Fall wie dem vorliegenden wäre eine Einzelpfändung der noch nicht zur Entstehung gekommenen Forderung nicht in Betracht gekommen; denn die Pfändung einer künftigen Forderung setzt voraus, dass bereits eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die die Bestimmung der Forderung entsprechend ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners ermöglicht (RGZ 74, 78 [82]; 82, 227; 134, 225 [227]; 135, 139 [140, 141]; RG JW 1904, 365;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 829 Anm. I 1 a;… Rosenberg Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 192 I 2 a).
  • BGH, 20.02.1974 - VIII ZR 20/73

    Pfändung eines Grundstücksnießbrauchs

    Die Einschränkung am Schluß der Bestimmung ("insoweit, als ...") hat danach in erster Linie die Funktion, aus der Reihe der unveräußerlichen Rechte diejenigen als der Pfändung unterworfen zu bestimmen, deren Ausübung einem anderen überlassen werden kann (vgl. RGZ 74, 78, 84).

    Für die hier vertretene Auffassung spricht schließlich auch, worauf schon RGZ 74, 78, 84 hinweist, daß sie dem Bedürfnis einer Sicherung des Gläubigers gegen nachträgliche Manipulationen des Nießbrauchers, insbesondere gegen einen Verzicht auf den Nießbrauch, besser entgegenkommt.

  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 216/77

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechts im Pfändungsbeschluß

    Sei der Brief im Besitz eines nicht herausgabebereiten Dritten, müsse sich der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners pfänden und überweisen lassen (§ 886 ZPO) und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen (…vgl. BGH Urt. v. 21. November 1960, III ZR 160/59, NJW 1961, 601; wohl auch BGHZ 58, 298, 302; RGZ 55, 378; 56, 184, 186; 59, 313, 316; 63, 214, 218; 74, 78, 83;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 857 F IV b 2;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 857 Anm. 3 b und § 830 Anm. 3).
  • EGMR, 22.05.2018 - 24079/11

    JURESA v. CROATIA

    Rev-807/08-2 of 1 February 2010, Rev-1021/08-2 of 10 May 2010, Rev-425/09-2 of 27 May 2010, Rev-638/10-25 of 13 September 2010, Rev-34/10-2 of 24 September 2010, Rev-697/10-2 of 24 September 2010 and Rev-1417/10-2 of 25 January 2011, the Supreme Court held that civil actions for recognition of ownership and the issuance of a clausula intabulandi were two claims arising from a variety of grounds.
  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 164.62

    Entschädigungsberechtigung eines Nießbrauchers einer verzinslichen …

    Schon das Reichsgericht hat in seiner Entscheidung in RGZ 74 S. 78 (81) anerkannt, daß das Zinsgenußrecht an einer Hypothek als selbständiges Recht neben der Haupt-(Kapital-)forderung angesehen werden müsse, wenn es auch von deren Bestehen abhängig sei.
  • VG Saarlouis, 15.07.2009 - 10 L 363/09

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Allgemeine …

    Rechtsmittel-AZ: 2 B 425/09.
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