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Rechtsprechung
   RG, 14.06.1911 - Rep. I. 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,308
RG, 14.06.1911 - Rep. I. 55/11 (https://dejure.org/1911,308)
RG, Entscheidung vom 14.06.1911 - Rep. I. 55/11 (https://dejure.org/1911,308)
RG, Entscheidung vom 14. Juni 1911 - Rep. I. 55/11 (https://dejure.org/1911,308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Börsentermingeschäfte im Auslande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 76, 371
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - spät erhobene …

    In dem Ausgangsverfahren vor dem SG Magdeburg (Az S 22 SO 55/11) erhob der dortige Kläger, der in dem Wohnheim der Klägerin untergebracht war, am 6.4.2011 Klage auf Gewährung von Fahrtkosten nach dem SGB XII für eine medizinisch angeordnete Fahrt zur ambulanten fachärztlichen Behandlung.

    Das SG verband die drei Verfahren mit Beschluss vom 11.7.2011 unter dem führenden Az S 22 SO 55/11 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung.

    das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. November 2018 aufzuheben und das beklagte Land zu verurteilen, der Klägerin wegen der unangemessenen Dauer der vor dem Sozialgericht Magdeburg zunächst unter den Aktenzeichen S 22 SO 55/11, S 22 SO 57/11 und S 22 SO 59/11 und nach ihrer Verbindung zuletzt unter dem Aktenzeichen S 19 SO 55/11 geführten Klageverfahren eine Entschädigung in Höhe von 11 100 Euro nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. März 2017 zu zahlen.

  • BPatG, 04.04.2013 - 2 Ni 59/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Entsperrung einer Vorrichtung durch …

    Die entsprechenden Verfahren 2 Ni 55/11 (EP), 2 Ni 59/11 (EP) und 2 Ni 64/11 (EP) wurden durch Beschluss des 2. Senats vom 9. Februar 2012 zum Zwecke der gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden.

    Nachdem die Klägerin im Verfahren 2 Ni 55/11 (nachfolgend: Klägerin "H…") die Klage mit Schriftsatz vom 15. November 2012 (Bd. III, Bl. 327) zurückgenommen hat, wurde mit Beschluss des Senats vom 25. März 2013 die angeordnete Verbindung der Verfahren in Bezug auf das Verfahren 2 Ni 55/11 (EP) aufgehoben.

  • EGMR, 17.05.2016 - 8585/13

    PIEKARSKA AND OTHERS v. POLAND

    55/4, 55/11 and 55/6 ZA1Z/00014398/3.
  • BGH, 20.12.1971 - II ZR 156/69

    Termingeschäfte an Auslandsbörsen

    Die Ansicht des Berufungsgerichts stützt sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbes. RGZ 76, 371, 372; 79, 381, 384), die gegenüber abweichenden Ansichten stets aufrechterhalten worden ist, solange ein Warenterminhandel in Deutschland und mit dem Ausland bestand (zuletzt etwa RGZ 134, 67; 146, 190).
  • EGMR, 02.06.2020 - 4938/16

    PRANJIC LUKIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA

    The relevant provisions of the Rules on the Use of Means of Coercion (Pravilnik o upotrebi sredstava prinude, no. Su-Sp-55/11), adopted on 2 March 2011 by the President of the Supreme Court of the Federation of Bosnia and Herzegovina, read as follows:.
  • BGH, 21.06.1965 - II ZR 51/63

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an das …

    Daher bedarf es keiner Erörterung, ob nicht auch bei bestehender Fähigkeit zum Abschluß solcher Geschäfte dem Klaganspruch der Differenzeinwand (§ 764 BGB) entgegengestanden hätte, weil es sich nicht um sog. offizielle Börsentermingeschäfte gehandelt hat, sondern Auslands-Termingeschäfte vorlagen, auf die § 58 Börsengesetz trotz § 61 Börsengesetz auch nicht entsprechend anzuwenden ist (RGZ 76, 371, 373; 79, 381, 385), und keine Lieferung des Silbers beabsichtigt war.
  • VG München, 28.06.2013 - M 25 K 11.30946

    Keine Verfolgung wegen asylrelevantem Merkmal; im Übrigen unglaubhafter Vortrag

    Aus der daraufhin vom Amtsgericht Erding durch Beschluss vom 29. Juli 2011 (Az.: 6 XIV 55/11 B) angeordneten Zurückschiebungshaft heraus beantragte der Kläger am 23. August 2011 seine Anerkennung als Asylberechtigter.
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