Rechtsprechung
| RG, 21.06.1911 - Rep. V. 574/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 406
- RGZ 76, 409
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde
Sollte es dabei zu dem Ergebnis kommen, daß keine der beiden Parteien vorzuleisten hatte, die beiderseitigen Leistungen vielmehr entsprechend der gesetzlichen Regelung Zug um Zug zu erbringen waren, so stand dem Beklagten gegenüber der Kaufpreisforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu, und die Fälligkeit der Kaufpreisforderung setzte sonach voraus, daß die Kläger zu ihrer Leistung (lastenfreie Übereignung und Übergabe des geräumten Grundstücks) fähig und bereit waren (RGZ 76, 409, 126, 280, 285; HRR 32, 436;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 284, Anm. 2;… Palandt/Danckelmann, BGB 24. Aufl. § 286 Anm. 2). - BGH, 22.02.2019 - V ZR 225/17
Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Rückübertragungspflicht für den Fall der Aufhebung …
Der Vollzug der Verurteilung erfolgt nach § 894 ZPO, § 20 GBO in der Weise, dass die Kläger unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung dieses Urteils vor einem Notar ihrerseits nach Maßgabe von § 925 Abs. 1 BGB die Auflassung erklären und auf der Grundlage beider Urkunden die Umschreibung beantragen (RGZ 76, 409, 411 f.;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 20 Rn. 81). - BGH, 14.02.2008 - III ZR 145/07
Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Treuhandauftrages
Ein rechtskräftiges Urteil fingiert nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Abgabe der Willenserklärung in der für ihre Wirksamkeit notwendigen Form (vgl. RGZ 76, 409, 411 f; OLG Köln NJW-RR 2000, 880;… MünchKommZPO/Gruber, 3. Aufl., § 894 Rn. 15;… Hk-ZPO/Pukall, ZPO, 2. Aufl., § 894 Rn. 8).
- OLG München, 07.01.2020 - 34 Wx 425/17
Antrag auf Vollzug von Auflassung
Der andere Teil hat nur noch seinerseits unter Vorlage der Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils vor einem Notar die Erklärung abzugeben (…Demharter GBO 31. Aufl. § 20 Rn. 24;… Hügel/Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 44), so dass die nach § 925 BGB und nach § 20 GBO zur Eigentumsumschreibung erforderliche Einigung zustande kommt, sobald der andere Teil unter Vorlegung des Urteils seine Erklärung formgerecht abgibt (RGZ 76, 409). - OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16
Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis
Der andere Teil braucht nurmehr seinerseits unter Vorlage der Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils vor einem Notar die Erklärung abzugeben (…Demharter § 20 Rn. 24), so dass die nach § 925 BGB und nach § 20 GBO zur Eigentumsumschreibung erforderliche Einigung zustande kommt, sobald der andere Teil unter Vorlegung des Urteils seine Erklärung formgerecht abgibt (vgl. RGZ 76, 409/411 f.). - BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufvertrages - Anforderungen an die …
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932 Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - L M EGB § 326 (H) Nr. 8 = BGH Warn 1964 Nr. 87).Die vorstehende Auffassung über die Beweislastverteilung wird nur für den Fall vertreten, daß die aus dem Kaufvertrage geschuldeten Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind (so ausdrücklich RGZ 76, 409, 413).
- BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 66/63
Verspätete Annahme eines Vertragsangebotes - Auslegung eines Vertragsangebotes …
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch, wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932, Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - LM BGB § 326 (H) Nr. 8 = BGHWarn 1964 Nr. 87).Die vorstehende Auffassung über die Beweislastverteilung wird nur für den Fall vertreten, daß die aus dem Kaufvertrage geschuldeten Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind (so ausdrücklich RGZ 76, 409, 413).
- BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Demgemäß genügt eine vor Rechtskraft des Urteils - hier sogar vor dessen Erlaß - abgegebene einseitige Auflassungserklärung des Gläubigers der Formvorschrift des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht (ebenso - im Anschluß an die Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Band III S. 197 und die Protokolle hierzu Band III S. 177 - RGZ 76, 409/411 f.; BGH Urteil vom 25.11.1959 V ZR 152/58 - zit. bei BGB-RGRK §§ 925, 925 a RdNr. 65 - OLG Celle DNotZ 1979, 308 f.; MünchKomm § 925 RdNr. 17 FN 55; Staudinger §§ 925, 925 a RdNr. 74; BGB-RGRK RdNr. 65, Soergel RdNr. 30, Erman BGB 7. Aufl. RdNr. 32, Palandt BGB 42. Aufl. Anm. 3 c aa, je zu § 925; Wolff/Raiser Sachenrecht 10. Aufl. § 61 I 2 FN 4 S. 212; Baur Sachenrecht 12. Aufl. § 22 II 2 S. 206; Güthe/Triebel § 19 RdNr. 97; Horber § 20 Anm. 3 A c ß alpha alpha; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. Anm. III, Wieczorek/Schütze ZPO 2. Aufl. Rd.Bem. - EGMR, 04.10.2018 - 39186/11
THERAPIC CENTER S.R.L. ET AUTRES c. ITALIE
574/10. - OLG Zweibrücken, 02.01.1981 - 3 W 159/80
Auflassung an in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten
Die überwiegend vertretene Ansicht geht dahin, daß die inhaltliche Übereinstimmung des Eintra74 gungsantrags mit der Auflassung nicht durch deren einseitig vorgenommene Berichtigung, herbeigeführt werden könne ( RGZ 76, 409 (412 f.); OLG München JFG 20, 52 (54); BayObLG DNotZ 1959, 200 (201), DNotZ 1979, 216 (218); OLG Neustadt/ Zweibrücken DNotZ 1965, 613 und 614; OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 204 ; OLG Düsseldorf DNotZ 1979, 219 (220); OLG München JFG 20, 52 (54); Horber Anm. 2 cB zu § 47; Meikel/Imhof/Riede/ Anm. 4, 31 zu § 47; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 6. Aufl., RNrn. - BayObLG, 03.05.1979 - BReg. 2 Z 60/78
Ein Miteigentümer kann auch - bis zur Höhe seines Anteils Bruchteile des …
- BGH, 25.11.1959 - V ZR 152/58
Rechtsmittel
- EGMR, 10.11.2022 - 11223/13
SOCIETA' FAMARC ZABBAN S.P.A. AND OTHERS v. ITALY
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