Rechtsprechung
| RG, 15.11.1911 - Rep. I. 512/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Irrtum. ; Arglistige Täuschung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 309
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Das setzt voraus, daß er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie daß der Irrtum den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung veranlaßt hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflußt hat (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314). - BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89
Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens
Der Ursachenzusammenhang war bereits gegeben, wenn der Geschäftsentschluß der Kläger, neben anderen Beweggründen (RGZ 77, 309, 314;… BGB-RGRK/Krüger-Nieland, 12. Aufl., § 123 Rdn. 66), durch die Täuschung mitbestimmt worden ist. - OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16
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Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGHZ 83, 283, 291; RGZ 77, 309, 314).
- BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66
Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue
Eine arglistige Täuschung kann daher auch darin liegen, daß der Erblasser über einen bereits vorhandenen wesentlichen Irrtum nicht aufgeklärt wird (…BGB RGRK 11. Aufl. zu § 123 Anm. 2 mit Nachweisen), sofern dies nach den Umständen rechtlich geboten war; so kann eine arglistige Täuschung auch durch Stillschweigen begangen werden, wenn Treu und Glauben nach der Verkehrsauffassung das Reden erfordern (RGZ 77, 309, 314).Dazu ist zu sagen: Ob das Tatbestandsmerkmal, durch arglistige Täuschung "bestimmt" zu haben, mehr voraussetzt als ursächlichen Zusammenhang zwischen Täuschung und Verfügung, und zwar in dem Sinne, daß die Täuschung wenigstens mitbestimmend für die letztwillige Verfügung war, mögen auch andere, zutreffende Vorstellungen ebenfalls mitgewirkt haben (vgl. RGZ 59, 33, 38 ff;… Staudinger-Ferid, BGB 10./11. Aufl. zu § 2339 Anm. 31; für den Fall des § 123 BGB:RGZ 77, 309, 314; BGHZ 2, 287, 299) [BGH 14.06.1951 - IV ZR 42/50] , bedarf hier nicht der Erörterung.
- BGH, 20.09.1968 - V ZR 137/65
Reichweite des Anfechtungsrechtes bei Bruchteilsgemeinschaft - Voraussetzungen …
Der Unterschied zwischen beiden Arten der Täuschung ist insofern von Bedeutung, als nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 62, 149, 150; 77, 309, 314), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urteil vom 8. Oktober 1954 - I ZR 42/53, LM BGB § 123 Nr. 10), eine arglistige Täuschung durch Verschweigen einer wahren Tatsache eine Offenbarungspflicht voraussetzt, kraft deren der Anfechtungsgegner verpflichtet war, dem Anfechtenden die Tatsache mitzuteilen. - EGMR, 27.01.2015 - 36199/13
MAKULSKI v. POLAND
The sum referred to above includes PLN 3, 720 (three thousand seven hundred twenty Polish zlotys), which is to cover costs and expenses of the proceedings before the domestic courts and which are payable by the applicant to the State Treasury on account of the judgments of the Plock District Court of 7 February 2011 (case no. IC 512/10) and the Supreme Court of 29 January 2013 (case no. II CSK 464/12).The sum referred to above includes PLN 3, 720 (three thousand seven hundred twenty Polish zlotys), which is to cover costs and expenses of the proceedings before the domestic courts and which are payable by the applicant to the State Treasury on account of the judgments of the Plock District Court of 7 February 2011 (case no. IC 512/10) and the Supreme Court of 29 January 2013 (case no. II CSK 464/12).
- BGH, 17.03.1954 - II ZR 248/53
Offenbarungspflichten bei Bestehen oder bei Gründung eines engeren persönlichen …
Eine solche Offenbarungspflicht, deren Verletzung die Anwendung der Grundsätze über das Verschulden beim Vertragsschluß nach sich ziehen oder im Hinblick auf die §§ 119, 123 BGB erheblich sein kann, ist in besonderem Maße dann anzuerkennen, wenn unter den Vertragspartnern ein engeres persönliches Vertrauensverhältnis besteht oder begründet werden soll (RGZ 77, 309). - BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58
Rechtsmittel
Wenn es im Zusammenhang mit § 138 Abs. 1 BGB einen maßgebenden Einfluß des Gutachtens Sc. auf die endgültige Vertragsregelung verneint hat, so hat es, wie sich aus dem Zusammenhang seiner Ausführungen ergibt, doch jedenfalls im Rahmen des § 123 BGB verneint, daß die Berechnung des Geschäftswertes in dem Gutachten Sc. für die Entschließung des Beklagten, dem Vorschlag seines Beraters zuzustimmen, auch nur mitbestimmend gewesen sei (vgl. RGZ 77, 309, 314). - OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09
Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg: …
Die Rechtsprechung bejaht eine Pflicht zur Mitteilung auch ohne Nachfrage dann, wenn eine Aufklärung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) und den im Verkehr üblichen Gewohnheiten geboten ist und der Partner daher mit einer Aufklärung der Sachlage redlicherweise rechnen darf (BGH NJW 1989, 763 [764]; RGZ 77, 309 [314]; RGZ 111, 233 [235]). - OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05
Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung …
Die Annahme von Kausalität setzt voraus, dass sich die Beklagte bei Abgabe ihrer Willenserklärung (Annahme des Angebots der Klägerin) über einen Umstand geirrt hat, weil die Klägerin eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie, dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGH NJW-RR 2005, 1082 unter Verweis auf BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314). - BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 04.11.2008 - 24 U 5/08
Pflichten des Betreibers einer Privatschule bei Aufnahme eines an dem ADH-Syndrom …
- BGH, 02.11.1955 - IV ZR 100/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1965 - KZR 11/64
Erstreckung von Bierbezugsverpflichtung auf künftige Pächter einer Gaststätte - …
- BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 172/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 18/64
Verkauf eines Gewerbebetriebes - Täuschung durch Vorspiegelung falscher …
- BGH, 27.06.1969 - I ZR 111/67
Wirksamkeit eines Geschäftsübernahmevertrages - Täuschung über voraussichtliche …
- BGH, 28.10.1963 - II ZR 195/61
Angebot zum Kauf eines Filmtheaters - Arglistige Täuschung bei Abschluss eines …
- BGH, 25.10.1961 - VIII ZR 104/60
Rechtsmittel
- BGH, 20.12.1956 - VIII ZR 239/56
Rechtsmittel
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