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Rechtsprechung
   RG, 15.02.1912 - Rep. IV. 302/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,231
RG, 15.02.1912 - Rep. IV. 302/11 (https://dejure.org/1912,231)
RG, Entscheidung vom 15.02.1912 - Rep. IV. 302/11 (https://dejure.org/1912,231)
RG, Entscheidung vom 15. Februar 1912 - Rep. IV. 302/11 (https://dejure.org/1912,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anfechtung einer Ehe; Örtliches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Das Reichsgericht hat daher in der Entscheidung RGZ 78, 234, die die Nichtigkeit der Ehe eines katholischen Österreichers mit einer durch ein deutsches Urteil geschiedenen Deutschen evangelischen Bekenntnisses betraf, ausgesprochen, daß nach Art. 13 EGBGB eine Ehe nur dann gültig ist, wenn sie nach dem für einen jeden der Verlobten maßgebenden Recht eingegangen werden durfte.
  • BGH, 13.03.1984 - VI ZR 23/82

    Maßgebliches Recht bei einem Verkehrsunfall in Österreich

    Im Streitfall bedarf es keiner Beantwortung der in Rechtsprechung und Schrifttum umstrittenen Frage, ob deutsches Kollisionsrecht, soweit es für das anzuwendende Deliktsrecht auf das am Tatort geltende Recht verweist, nur eine Sachnormverweisung oder -einem sonst über Art. 27 EGBGB hinaus anerkannten allgemeinen Grundsatz folgend (vgl. RGZ 78, 234, 237;… BGH Urt. v. 14. Februar 1958 - VIII ZR 10/57 - NJW 1958, 750, 751) - eine auch das Kollisionsrecht des Tatorts umfassende Gesamtverweisung enthält, so daß, wovon das Berufungsgericht ausgeht, eine Rückverweisung des Tatortrechts zu beachten wäre.
  • BGH, 02.05.1966 - III ZR 92/64

    Revisibilität ausländischer Kollisionsnormen

    Dies führt das Berufungsgericht zu der zutreffenden Annahme, daß im Hinblick auf die belgische Staatsangehörigkeit der Erblasserin grundsätzlich vom belgischen Recht auszugehen, jedoch das belgische Recht so anzuwenden sei, wie es der belgische Richter zur Anwendung gebracht haben würde, d.h. nicht nur in seinen Sachnormen, sondern regelmäßig auch in seinen Kollisionsnormen (RGZ 78, 234; 136, 361).
  • OLG München, 23.09.1987 - 12 UF 789/87

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine …

    Dies ist aber nur zu erreichen, wenn - soweit Art. 13 EGBGB auf ausländisches Recht verweist - eine Gesamtverweisung angenommen wird, die sich auch darauf erstreckt, ob der Gültigkeit der Eheschließung das Hindernis einer früheren, nach Auffassung des ausländischen Recht noch als fortbestehend anzusehenden Ehe entgegensteht (RGZ 78, 234/236; 136, 142/146; 160, 396/403; BGHZ 41, 136/145 ff).
  • BGH, 14.02.1958 - VIII ZR 10/57

    Rechtsmittel

    Es stimmt damit mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichte überein (RGZ 136, 361, 364, 365; 78, 234, 236;… Palandt, BGB 16. Aufl., EGBGB Art. 27 Anm. 2).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat daher in der Entscheidung RGZ 78, 234, die die Nichtigkeit der Ehe eines katholischen Österreichers mit einer durch ein deutsches Urteil geschiedenen Deutschen evangelischen Bekenntnisses betraf, ausgesprochen, daß nach Art. 13 EGBGB eine Ehe nur dann gültig ist, wenn sie nach dem für einen jeden der Verlobten maßgebenden Recht eingegangen werden durfte.
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