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Rechtsprechung
   RG, 02.07.1912 - Rep. III. 496/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,172
RG, 02.07.1912 - Rep. III. 496/11 (https://dejure.org/1912,172)
RG, Entscheidung vom 02.07.1912 - Rep. III. 496/11 (https://dejure.org/1912,172)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1912 - Rep. III. 496/11 (https://dejure.org/1912,172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Werkvertrag; Haftung des Bestellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 80, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Deshalb bestehen keine Bedenken, die Vorschrift des § 618 BGB dahin auszulegen, daß unter "Räumen" auch die den Arbeitern zugewiesenen Arbeitsplätze, die sich nicht in einem geschlossenen und gedeckten Gebäude befinden, zu verstehen sind (vgl. auch RGZ 80, 27, wo das Reichsgericht eine Sandgrube als "Raum" im Sinne des § 618 BGB ansieht, ohne allerdings diese Auffassung zur Grundlage seines Urteils zu machen).
  • BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51

    Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers

    Das Reichsgericht hat die dem Grossen Senat des Bundesgerichtshofes vorgelegte Frage in der Entscheidung RGZ 159, 268 ff bejaht, nachdem es sie in der Entscheidung RGZ 80, 27 ff noch offen gelassen hatte.

    An der Auffassung, dass der Rechtsgedanke des § 618 Abs. 3 BGB auf gewisse, in der Entscheidung RGZ 159, 268 näher bezeichnete Formen des Werkvertrags entsprechend anzuwenden sei, ist auch dann festzuhalten, wenn man der Meinung ist, die in § 618 Abs. 1 BGB dargelegten Sorgfaltspflichten träfen den Besteller eines derartigen Werkvertrages schon rein aus Werkvertragsrecht in Verbindung mit § 242 BGB (RGZ 80, 27), für eine entsprechende Anwendung des § 618 Abs. 1 BGB auf derartige Werkverträge bestehe daher kein Bedürfnis.

  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 286/53

    Schadensminderungspflicht der Witwe des Verunglückten bei Kürzung des Anspruchs …

    Diese Auffassung wird ganz allgemein (so schon Hahn, Gruch. 45, 213 f) für alle Arbeitsverhältnisse vertreten (RGZ 80, 27), soweit es sich nicht um reine Gefälligkeiten handelt (RG JW 1908, 107).
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