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Rechtsprechung
   RG, 02.05.1913 - Rep. VII. 57/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,234
RG, 02.05.1913 - Rep. VII. 57/13 (https://dejure.org/1913,234)
RG, Entscheidung vom 02.05.1913 - Rep. VII. 57/13 (https://dejure.org/1913,234)
RG, Entscheidung vom 02. Mai 1913 - Rep. VII. 57/13 (https://dejure.org/1913,234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Pfändung künftiger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Aber in einem Fall wie dem vorliegenden wäre eine Einzelpfändung der noch nicht zur Entstehung gekommenen Forderung nicht in Betracht gekommen; denn die Pfändung einer künftigen Forderung setzt voraus, dass bereits eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die die Bestimmung der Forderung entsprechend ihrer Art und nach der Person des Drittschuldners ermöglicht (RGZ 74, 78 [82]; 82, 227; 134, 225 [227]; 135, 139 [140, 141]; RG JW 1904, 365;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 829 Anm. I 1 a;… Rosenberg Zivilprozessrecht 6. Aufl. § 192 I 2 a).
  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

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  • BGH, 20.03.1956 - 1 StR 13/56

    Rechtsmittel

    Rechtlich bedenkenfrei geht das Landgericht davon aus, daß bei Einreichung des zweiten Antrags eine wirksame Verpfändung des Anspruchs auf Hauptentschädigung vorlag (§§ 1204, 1273, 1280 BGB; RGZ 68, 495 55; 82, 227, 229; vgl RGZ 67, 166).
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