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Rechtsprechung
   RG, 30.09.1913 - Rep. III. 233/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,101
RG, 30.09.1913 - Rep. III. 233/13 (https://dejure.org/1913,101)
RG, Entscheidung vom 30.09.1913 - Rep. III. 233/13 (https://dejure.org/1913,101)
RG, Entscheidung vom 30. September 1913 - Rep. III. 233/13 (https://dejure.org/1913,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 83, 138
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.11.2025 - XII ZR 106/23

    Ernstliche gewollte Rechtsgeschäfte bei Wahl einer bestimmten zivilrechtlichen …

    Auch wenn sich die Beklagte darin (nur) auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB beruft, ist diesem Schreiben jedenfalls der Wille zu entnehmen, die von der Klägerin ausgesprochene Kündigung wegen einer von der Beklagten behaupteten und schon im Kündigungszeitpunkt fällig gewesenen Gegenforderung von 18.000 EUR in einer die Mietrückstände von 13.000 EUR übersteigenden Höhe nicht gelten lassen zu wollen (…vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 - NJW 2017, 2102 Rn. 20; BGHZ 37, 233 = NJW 1962, 1715, 1717 f.; RGZ 83, 138, 139 f.; BVerfG NJW-RR 1993, 764, 765; jeweils zur Auslegung eines geltend gemachten Leistungsverweigerungsrechts als Aufrechnungserklärung).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen …

    In der Leistungsverweigerung gegenüber einem gleichartigen Anspruch haben Rechtsprechung und Literatur stets die Bekundung eines solchen Aufrechnungswillens gesehen, weil allein dies den Interessen des Schuldners entspricht (RGZ 83, 138 [140]; 123, 6 [8]; BGHZ 37, 233 [244];… RGRK/Weber a.a.O.;… Erman/Westermann a.a.O.;… Soergel/Zeiss a.a.O.).
  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72

    Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch …

    Da die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts die Verurteilung der GmbH Zug um Zug zur Folge hätte (§ 274 BGB), würde die Zurückbehaltung zu dem gleichen Erfolg führen wie die vertraglich ausgeschlossene Aufrechnung (RGZ 83, 138, 140; 123, 6, 8; BGHZ 16, 37, 49; 38, 122, 129; BGH Urteil vom 12. Juni 1967 - VIII ZR 61/65 - = BB 1967, 1143).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 16 U 79/02

    Gleichstellung der Beschränkung der Abtretung einer Forderung durch eine …

    Deshalb wird regelmäßig bei gleichartigen Geldforderungen die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als Aufrechnung umgedeutet (allgemeine Ansicht vgl. Palandt-Heinrichs 61. Aufl., § 273 Rdz. 6 und 14, Erman-Sirp BGB 8. Aufl., § 283 Rdz. 6, RGZ 83, 138, 140; BGH NJW 1974, 367).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 20 W 139/95

    Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüchen

    Zwar ist nach allgemeiner Meinung in der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bei beiderseits fälligen Geldforderungen regelmäßig eine Aufrechnungserklärung mit der Folge zu sehen, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, getilgt sind (RGZ 83, 138/140; 85, 108;… MünchKomm/Keller BGB 3. Aufl. § 273 Rz. 87).
  • BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 5/63
    Das Reichsgericht hat allerdings in einem bei Warn Rspr. 1908 Nr. 550 abgedruckten Urteil ausgesprochen, daß das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts wegen einer fälligen Geldforderung gegenüber einer fälligen Geldforderung in Wahrheit regelmäßig eine Erklärung der Aufrechnung sei (vgl. auch RGZ 83, 138, 140).
  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 191/54

    Rechtsmittel

    Bei beiderseits fälligen Geldforderungen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts regelmässig als Aufrechnung anzusehen, da die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts einen der Aufrechnung gleichkommenden Erfolg hat (RGZ 83, 138 [140]; 85, 108 [110]; 123, 6 [8]).
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54

    Rechtsmittel

    Das gilt nach RGZ 83, 138 [140] auch, wenn - wie dem Zurückbehaltenden bekannt ist - seine Forderung nicht beigetrieben werden kann.
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