Rechtsprechung
| RG, 16.02.1914 - Rep. VI. 599/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 84, 188
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82
Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB
Da aber im Interesse der Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung bei einer Verletzung des § 1 GSB die Schuldform der Strafandrohung in § 5 GSB zu entnehmen ist, wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1981 (…VI ZR 47/80 - aaO) näher dargelegt hat, so muß auch bezüglich eines etwaigen Verbotsirrtums der Vorsatz in Übereinstimmung mit dem Strafrecht, d.h. nach der "Schuldtheorie", beurteilt werden (…vgl. Canaris, Festschrift für Larenz, 1983, S. 27, 72; anders noch das Reichsgericht, das in RGZ 84, 188, 194 die Auffassung vertreten hat, die Unkenntnis des Inhalts des GSB könne den Vorsatz ausschließen; allerdings offenbar von dem vom erkennenden Senat abgelehnten Ausgangspunkt aus, auch eine fahrlässige Verletzung des § 1 GSB könne nach § 823 Abs. 2 BGB Ersatzansprüche auslösen; vgl. RGZ 91, 72, 76; 167, 92, 96). - BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80
Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung …
Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 84, 188, 190; 91, 72, 76; 138, 156, 158; BGH, Urt.v.10. Dezember 1952 - II ZR 59/52 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OLG Karlsruhe, BB 1980, 233) und dem Schrifttum (…vgl. z.B. Glanzmann in BG3-RGRK, 12.Aufl., § 648 Rdn. 25;… MünchKomm- Soergel, § 648 BGB, Rdn. 27). - BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86
Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld …
§ 1 GSB bezieht sich deshalb, wie bereits das Reichsgericht in RGZ 84, 188, 192 angedeutet hat, auf "jede Art von Bau" (vgl. auch Meyer, JZ 1954, 140, 141).
- BGH, 28.11.1968 - VII ZR 157/66
Abtretungsverbot im Bauvertrag
- OLG Dresden, 13.09.2001 - 19 U 346/01
Bauforderungssicherungsgesetz: Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers der …
Soweit die Baugelder - wie vorliegend - nach Bautenstand in Raten ausgezahlt werden, gelten die Verwendungsregeln des § 1 Abs. 2 GSB für jede einzelne Rate (RGZ 84, 188; Schulze-Hagen, NJW 1986, 2407). - OLG Hamburg, 16.12.1988 - 1 U 162/87
Ersatz aus abgetretenem Recht für einen nicht beitreibbaren Restwerklohn; …
Da es aber der Zweck dieses Gesetzes ist, Bauhandwerker, Bauarbeiter und andere Baugläubiger gegen den Verlust des Lohnes für ihre Leistungen zu schützen, ist das GSB mit seinen hier einschlägigen Vorschriften ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (so schon RGZ 84, 188; 91, 72; 138, 156 und nunmehr BGH NJW 1982, 1037; NJW 1985, 134; NJW 1986, 1104; BB 1987, 437).In der - soweit ersichtlich - einzigen veröffentlichten zivilrechtlichen Entscheidung des Reichsgerichts zu einem Fall von Beihilfe zur Baugeldzweckentfremdung (RGZ 84, 188) ist dieses Tatbestandsmerkmal nicht erwähnt.
- LG Magdeburg, 20.10.2015 - 9 O 1085/14
Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Unternehmer eines Teilgewerks als …
Rn. 55 Darüber hinaus gilt, dass soweit die Baugelder - wie vorliegend - nach Bautenstand in Raten ausgezahlt werden, die Verwendungsregeln des § 1 Abs. 2 BauFordSiG für jede einzelne Rate gilt (vgl. RGZ 84, 188; Schulze-Hagen, NJW 1986, 2407). - BGH, 19.09.1985 - III ZR 55/84
Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung …
(vgl. dazu RGZ 84, 188, 192/193; Meyer JZ 1954, 140, 144; vgl. auch RGZ 138, 156, 165). - OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 7 U 176/98
§§ 1, 5 Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (GSB) als Schutzgesetz im …
Wie sich der Strafbestimmung des § 5 GSB entnehmen läßt, die ersichtlich nicht auf eine juristische Person als Baugeldempfänger abstellt, sondern allenfalls die verantwortlich für diese Handelnden erfaßt, ist der Baugeldempfängerbegriff dahin zu erweitern, daß die für die juristische Person verantwortlich Handelnden als Baugeldempfänger im Sinne der §§ 1, 5 GSB anzusehen sind (vgl. BGH NJW 1982 S. 1038; RGZ 84 S. 188 (199); RGZ 138 S. 156 (159);… Mergel "Die Sicherung der Bauforderung in Recht und Praxis" 1989, S. 86 f.;… Scurl in Festschrift für von Crausharr 1996 S. 317 (325); Schulze/Hagen NJW 1986 S. 2403 (2407)).
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