Rechtsprechung
| RG, 26.05.1914 - Rep. III. 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zurückbehaltung; Aufrechnung; Aufrechnungsverbot; Arglisteinrede
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 108
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58
Aufrechnungsverbot des § 394 BGB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.10.1985 - V ZR 82/84
Zurückbehaltungsrecht bei noch nicht fälligen Gegenforderungen
Bestünde eine Schadensersatzanspruch der Klägerin in Höhe eines bestimmten Betrages, so käme bei den dann gegenseitigen Geldforderungen kein Zurückbehaltungsrecht, sondern Aufrechnung gemäß § 387 BGB in Betracht (…BGH, Urt. v. 20. September 1978, VIII ZR 2/78, JZ 1978, 799, 800 = WM 1978, 1326; RGZ 85, 108, 110), die hier indessen vertraglich ausgeschlossen wäre. - OLG Stuttgart, 19.04.2023 - 10 U 33/23
Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherbau- sowie eines Planungsvertrags
Angesichts der Gleichartigkeit von Forderung und Gegenforderung wird damit kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht, sondern konkludent die Aufrechnung erklärt (BGH NJW 1962, 1715, 1718; RGZ 85, 108, 110).
- BVerwG, 15.11.2001 - 2 C 43.00
Aufrechnung, Anspruch aus Überzahlung von Dienstbezügen gegen Anspruch auf …
Deshalb verdient in diesem Fall das Aufrechnungsverbot unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 51 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG keine Beachtung und muss nach Treu und Glauben zurücktreten (vgl. zur Verletzung von Treu und Glauben durch Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB (RGZ 85, 108 ; BGH, NJW 1959, 1275; BAG, NJW 1960, 1589; OLG Hamm, FamRZ 1999, 436, jeweils m.w.N.). - LG Wuppertal, 05.02.2024 - 14 O 38/24
Rückabwicklung Grundstückkaufvertrag - wucherähnliches Rechtsgeschäft - …
Die in dem Antrag auf Zug-um-Zug-Verurteilung zu erblickende Aufrechnung des Wertersatzanspruchs war zulässig und verstößt als Aufrechnung zugunsten der Kläger hier auch nicht gegen Aufrechnungsverbote (…vgl. BGH, Urteil v. 25.04.2017 - XI ZR 108/16, Rn. 20; BGH, Beschluss v. 12.10.2021 - VIII ZR 255/20, NJW 2022, 194, 196;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 388, Rn. 1; RG, Urteil v. 26.05.1914 - III 62/14, RGZ 85, 108, 111ff.). - BGH, 18.02.1955 - V ZR 33/54
Rechtsmittel
Wie das Reichsgericht grundlegend in RGZ 85, 108 [110-115] für das in § 394 BGB bestimmte Aufrechnungsverbot mit überzeugender Begründung ausgesprochen hat, ist die Zurückbehaltung dann nicht zulässig, wenn sie ungeachtet des Aufrechnungsverbots nicht mehr die vom Gesetz vorgesehene Eigenschaft als Sicherungsmittel und als Zwangsmittel hat, sondern in Wahrheit als Mittel zur Deckung dienen soll, weil der Zurückbehaltende weiß, daß sein Gläubiger die von diesem geschuldete Leistung nie oder doch nicht in absehbarer.Was das Reichsgericht in RGZ 85, 108 über den Ausschluß des Rechts der wie eine endgültige Verweigerung der Zahlung wirkenden Zurückbehaltung für die Fälle entwickelt hat, in denen die Aufrechnung mit der Forderung verboten ist, deren Befriedigung der Schuldner zurückhält, das gilt jedenfalls in den durch § 395 BGB geregelten Verhältnissen sinngemäß auch dann, wenn der Aufrechnung die mangelnde Gleichartigkeit der Forderungen entgegensteht.
- BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 64.79
Sozialhilfe - Aufrechnung - Rückzahlungsanspruch - Überzahlte Hilfe - …
Auf die Frage, ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Rückforderungsanspruch des Trägers der Sozialhilfe darauf gestützt wird, daß die Gewährung der Hilfe durch Arglist bewirkt, mit anderen Worten, daß sie erschlichen, durch betrügerisches Verhalten erlangt worden ist, und ob bei der entsprechenden Anwendung des § 394 Satz 1 BGB der Berufung des Hilfeempfängers auf das Aufrechnungsverbot im Hinblick auf Treu und Glauben der Einwand der Arglist entgegengesetzt werden kann (vgl. dazu RGZ 85, 108 [116 ff.]; BGHZ 30, 36; Bundesarbeitsgericht AP § 394 BGB Nrn. 5, 8 und 9), kommt es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits aus gleich noch darzulegenden Gründen nicht an. - OLG Frankfurt, 23.04.1998 - 20 W 139/95
Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüchen
Zwar ist nach allgemeiner Meinung in der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts bei beiderseits fälligen Geldforderungen regelmäßig eine Aufrechnungserklärung mit der Folge zu sehen, daß die Forderungen, soweit sie sich decken, getilgt sind (RGZ 83, 138/140; 85, 108;… MünchKomm/Keller BGB 3. Aufl. § 273 Rz. 87). - BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82 die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (RGZ 85, 108, 110, 112).
- BGH, 14.01.1971 - III ZR 86/68
Grenzen einer ergänzenden Auslegung eines Testaments - Einstellung von …
So hat das Reichsgericht (RGZ 85, 108, 116) gegenüber unpfändbaren Lohn- und Gehaltsforderungen die Aufrechnung mit einer Schadensersatzforderung des Arbeitgebers für zulässig erklärt, die sich aus einer von dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ergab. - AG Bonn, 06.10.1999 - 13 C 360/99
- BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 5/63
- BGH, 27.03.1956 - I ZR 191/54
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 08.04.1981 - 5 UF 261/80
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