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| RG, 12.06.1914 - Rep. III. 47/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zurückbehaltungsrecht in bezug auf ein Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 133
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83
Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, § …
- OLG Dresden, 12.06.2015 - 20 U 1931/11
Löschung von Auflassungsvormerkungen und Feststellung der Nichtigkeit von …
In den Fällen, in denen die Rechtsprechung dem Gläubiger untersagt hat, sich auf das Zurückbehaltungsrecht zu berufen, war sein Anspruch bereits durch ein eingetragenes Grundpfandrecht gesichert bzw. als ausreichende Sicherung wurde nur die Eintragung eines solchen Rechts gesehen (vgl. RGZ 85, 133, BGHZ 7, 123; BAG ZIP 1985, 302). - BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
Dahinstehen mag, ob die Anwendbarkeit dieser Vorschrift hier nicht bereits deshalb entfällt, weil die Klägerin ihr Herausgabeverlangen nicht nur mit der Beendigung des Pachtverhältnisses, sondern zugleich und sogar in erster Linie damit begründet hat, daß sie Eigentümerin des Geländes ist (vgl. RGZ 85, 133, 137; RG JW 1907, 100, 101).
- BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 137/63
Gerichtliche Würdigung einer Wendung in einem Bestätigungsschreiben in rechtlich …
Aus seiner Herleitung aus dem Grundgedanken von Treu und Glauben folgt, daß sich seine Ausübung in den von Treu und Glauben gezogenen Grenzen halten muß (vgl. auch die verwandte Regelung der Einrede des nichterfüllten Vertrages: § 320 Abs. 2 BGB); es darf nach allgemeiner Ansicht nur so weit ausgedehnt werden, wie es für den Sicherungszweck erforderlich ist, also bei teilbaren Gegenständen nur auf einen entsprechenden Teil; es kann ganz versagt werden, wenn die Gegenforderung nur geringfügig ist und durch seine Ausübung ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde oder wenn eine genügende anderweitige Sicherheit besteht (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 138; 136, 19, 26; HGHRR 1927 Nr. 791; JW 1935, 505; Warneyer 1920 Nr. 10; Recht 1923 Nr. 489; BGH JR 1952, 473; OLG Cello NJW 1953, 1470, 1472 [OLG Celle 22.05.1953 - 4 U 25/53];… BGB RGRK 11. Aufl. Anm. 15 zu § 273;… Ratz in HGB RGRK 2. Aufl. Vorbem. 9 vor § 369 und Anm. 57 zu § 369;… Schlegelberger-Schröder HGB 4. Aufl. Anm. 46 zu § 369;… Palandt BGB 23. Aufl. Anm. 5 c zu § 273). - BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 415/83 Dies folgt aus § 273 Abs. 3 Satz 1 BGB (BGHZ 7, 123, 127; RGZ 85, 133, 137; 136, 19, 26; Erman/Sirp, BGB, 7. Auf1., §§ 273, 274 Rz 22; MünchKomm-Keller, BGB § 273 Rz 50;… Staudinger/Selb, BGB, 12. Aufl., § 273 Rz 50; jeweils m.w.N.).
- BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 414/83
- BVerwG, 19.10.1970 - VI B 15.70
Überweisung nicht mehr zustehender Bezüge an einen auf Antrag zu entlassenden …
Nach den insoweit maßgeblichen - auch vom Berufungsgericht zugrundegelegten - zivilrechtlichen Grundsätzen findet die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts entsprechend seinem Sicherungszweck und den Grundsätzen von Treu und Glauben sowie der Billigkeit seine "natürliche Grenze" an dem Schutzbedürfnis des Schuldners (vgl. außer der im Berufungsurteil angeführten Entscheidung RGZ 137, 324 [354] noch RGZ 85, 133 [137/138]; 136, 19 [26]; 152, 71 [73/74];… Palandt, BGB, 29. Aufl., § 273 Anm. 5 c). - BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 416/83 Dies folgt aus § 273 Abs. 3 Satz 1 BGB (BGHZ 7, 123, 127; RGZ 85, 133, 137; 136, 19, 26;… Erman/Sirp, BGB, 7. Aufl., §§ 273, 274 Rz 22; MünchKomm-Keller, BGB, § 273 Rz 50;… Staudinger/Selb, BGB, 12. Aufl., § 273 Rz 50; jeweils m.w.N.).
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 80/58
Rechtsmittel
Die aus diesen Ausführungen sich ergebende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, der Sicherungszweck, dem das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB diene, die Billigkeit und der Grundsatz von Treu und Glauben ließen es nicht zu, daß das Zurückbehaltungsrecht übermäßig ausgedehnt werde und daß es deshalb nicht gegeben sei, wenn es über den Sicherungszweck hinausgehen würde, ist frei von Rechtsirrtum (RGZ 61, 128, 133; 85, 133, 137/138; 136, 19, 26; 137, 324, 353/354; 152, 71, 74/75) und wird auch von der Revision nicht angegriffen. - BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 130/65
Abschluss eines Mietvertrages - Räumung eines Grundstücks
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