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Rechtsprechung
   RG, 12.11.1914 - Rep. IV. 346/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1914,174
RG, 12.11.1914 - Rep. IV. 346/14 (https://dejure.org/1914,174)
RG, Entscheidung vom 12.11.1914 - Rep. IV. 346/14 (https://dejure.org/1914,174)
RG, Entscheidung vom 12. November 1914 - Rep. IV. 346/14 (https://dejure.org/1914,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 15
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

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  • OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 UF 157/08

    Ehescheidung: Erfordernis der Feststellung des Trennungswillens bei ursprünglich …

    Rn. 51 Soweit § 607 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO weiter für eine wirksame prozessuale Vertretung des prozessunfähigen Ehegatten bestimmt, dass für den Antrag auf Scheidung der Ehe der gesetzliche Vertreter zusätzlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (zur Möglichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung während des laufenden Verfahrens: RGZ 86, 15 ff.), vermag auch dies nicht, den mit Genehmigung der Tochter S. erhobenen Scheidungsantrag der Antragstellerin unzulässig werden zu lassen.
  • BAG, 06.05.1958 - 2 AZR 551/57

    Mangel der Prozeßfähigkeit - Berücksichtigung von Amts wegen - Parteidisposition …

    1c Gemäß § 56 Abs. 1 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit einer Partei von Amts wegen zu berücksichtigen Dies gilt auch in der Revisionsinstanz (RGZ 86, 15 /T 6/ und 65 /64/; RG Warn R 1921 Nr. 78 /p' 95/; RG Warn R 1929 Nr. 25 /S 40/; RG Warn R 1951 Nr. 11 /S 257; RG Warn R 1958 Nr. 40 /ß o 957'; RAG Warn R 1951 Nr. 214 /§ 4347; St ein-Jonas , ZPO, 18 Aufl, § 56 Anm II; § 56 Anm IV 4; § 559 Anm IV 2 a zu Fußnote 19; Wieczorek, ZPO, § 56 Anm A II;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7 Aufl, 1956, § 43 III 3" Fußnote 3p S 182;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 25 Aufl, 1958, § 56 Anm 1 A) Die in § 56 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Berücksichtigung eines Mangels der Prozeßfähigkeit bedeutet nicht, daß schematisch und in jedem Pall auch dort ein Nachweis der Prozeßfähigkeit zu fordern ist, wo das Gericht gegen die Prozeßfähigkeit einer Partei keine Bedenken hat Die Vorschrift des § 56 Abs0 1 ZPO ist vielmehr so zu verstehen, daß das Gericht auftauchende sachliche Bedenken gegen die Prozeßfähigkeit einer Partei von Amts wegen berücksichtigen muß (…vgl0 Stein-Jonas, aaO, § 56 Anm0 IX;… Wieczorek, aaO, § 56 Anm A III a;… Baumbach-Lauterbach, aaO ' § 56 Anm 1 A)" Dem im Gesetz vorgesehenen Grundsatz des Amtsprinzips ent spricht es dabei, daß allerdings auch schon das Vorliegen objektiv gegebener Bedenken eine bestimmte Prüfung und gegebenenfalls Wertung des Gerichtes erforderlich machte 20 Im vorliegenden Pall bestehen gegen die Prozeßfähigkeit des Klägers sehr erhebliche Bedenken Er hat in allen Instanzen dieses Rechtsstreites Schriftsätze zu den Akten eingereicht bzw" von ihm gefertigte Schriftsätze durch ine Prozeßbevollmächtigte.
  • BGH, 03.06.1966 - IV ZR 90/65

    Rechtsmittel

    Ein solcher Mangel wird nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 86, 15, 17) durch die nachträgliche Genehmigung, die auch noch in der Revisionsinstanz erteilt werden kann, geheilt.
  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
    Gemäß § 56 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Rechtsstreits, auch noch im Revisionsrechtszug (RGZ 86, 15, 16), von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch das überwiegende Verschulden eines …

    Dies stellt jedoch die Zulässigkeit der Revision nicht in Frage, da der für den Kläger bestellte Vormund den Prozeß aufgenommen hat, ihm für die Durchführung der Revision die - vielleicht nicht einmal erforderliche (RGZ 86, 15) - Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erteilt worden ist und er dem Prozeßbevollmächtigten der Revisionsinstanz die Prozeßvollmacht erteilt hat.
  • BGH, 11.03.1970 - IV ZR 731/68

    Anforderungen an die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft - Voraussetzungen für …

    Aber auch dieser Mangel ist beseitigt worden, da der Kläger die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, die noch in der Revisionsinstanz nachgebracht werden kann (RGZ 86, 15), in diesem Rechtszug vorgelegt hat.
  • BGH, 25.11.1970 - IV ZR 3/69

    Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe - Anforderungen an die unheilbare …

    Auch die nach § 612 Abs. 2 ZPO für die Klägerhebung erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts brauchte erst in der Revisionsinstanz beigebracht zu werden (RGZ 86, 15; Urteil des Senats vom 11. März 1970 - IV ZR 731/68).
  • BGH, 03.10.1960 - III ZR 61/59

    Beurteilung der Auswirkungen einer geistigen Störung auf die Geschäftsfähigkeit …

    Gemäß § 56 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Rechtsstreits, auch noch in der Revisionsinstanz (RGZ 86, 15, 16), von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • BGH, 03.10.1960 - III ZR 60/59

    Abschluss eines Untermietverhältnisses - Geschäftsunfähigkeit und …

    Gemäß § 56 ZPO hat das Gericht den Mangel der Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Rechtsstreits, auch noch in der Revisionsinstanz (RGZ 86, 15, 16), von Amts wegen zu berücksichtigen.
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