Zivilprozessordnung
| Buch 6 - Weitere besondere Verfahren (§§ 606 - 614) |
| Abschnitt 1 - Englischsprachige Verfahren (§§ 606 - 609) |
(1) 1In einem in englischer Sprache geführten Verfahren gilt ein englischsprachiger Schriftsatz, der die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit bewirken soll, als nicht zugestellt, wenn der Dritte die englische Sprache nicht versteht und der Zustellung deshalb binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht widerspricht. 2Auf das Recht zum Widerspruch nach Satz 1 hat das Gericht den Dritten in deutscher Sprache hinzuweisen.
(2) Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so setzt das Gericht die betroffene Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis und fordert diese auf, binnen einer Frist von zwei Wochen eine Übersetzung des Schriftsatzes in die deutsche Sprache einzureichen.
(3) 1Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass dem Dritten der englischsprachige Schriftsatz zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache zugestellt wird. 2In diesem Fall ist der Tag der Zustellung des Schriftsatzes der Tag, an dem die Zustellung nach Satz 1 bewirkt wird. 3Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung mit dem Tag ein, an dem der englischsprachige Schriftsatz dem Dritten erstmals zugestellt worden ist, wenn die Frist des Absatzes 2 gewahrt wurde.
(4) Kosten einer Übersetzung nach Absatz 2 werden nicht erstattet.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) vom 07.10.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2025 | Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz) | 07.10.2024 | |
| 13.10.2023 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz) | 08.10.2023 | |
| 01.11.2018 | Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage | 12.07.2018 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 607 ZPO
20 Entscheidungen zu § 607 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 15.04.2021 - 4 MK 1/20
Hinweisbeschluss
- BGH, 17.11.2020 - XI ZB 1/19
Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 - 4 MK 2/18
Musterfeststellungsklage; öffentliche Bekanntmachung; Nachweis des Vorliegens ...
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 - 4 MK 2/18
- OLG Braunschweig, 23.11.2018 - 4 MK 1/18
Musterfeststellungsklage; Beginn 14-Tages-Frist; öffentliche Bekanntmachung; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.07.2019 - VI ZB 59/18
Verpflichtung zur Erfüllung des § 606 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 , Abs. 3 Nr. 2 ZPO für ...
- BGH, 30.07.2019 - VI ZB 59/18
- OLG Stuttgart, 20.03.2019 - 6 MK 1/18
Musterfeststellungsklage: Anforderungen an eine zur Klageerhebung berechtigte ...
- BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20
VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung ...
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 24 MK 1/21
Bindungswirkung eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes im Hinblick ...
- OLG Dresden, 22.04.2020 - 5 MK 1/19
Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig ...
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2019 - 9 O 3379/19
Abgewiesene Klage im Streit um Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen PKW
§ 607 ZPO in Nachschlagewerken
- § 607 ZPO wird im Betreuungsrecht-Lexikon unter folgenden Stichworten zitiert:
Eherecht und Betreuung
Genehmigungen von a bis z
Genehmigungspflichten
Prozessführung
Querverweise
Auf § 607 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Einführungsgesetz ZPO (EGZPO)
- § 46 (Übergangsvorschrift zum Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz)