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Rechtsprechung
   RG, 19.06.1915 - Rep. V. 51/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1915,73
RG, 19.06.1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
RG, Entscheidung vom 19.06.1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1915 - Rep. V. 51/15 (https://dejure.org/1915,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ergänzende Vertragsauslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 87, 211
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Die Schließung einer solchen Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung ist nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung (RGZ 87, 211 [213/14]; 92, 318 [320]; 129, 80 [88]; 136, 178 [185]; Warneyer 1916 Nr. 69, Nr. 157; HRR 1929, Nr. 794; 1934 Nr. 1275; JW 1935, 1233) und Schrifttum (RGRK § 157 Bem 1; Soergel-Lindenmaier § 157 Bem 1; Lehmann, Allgem Teil § 30 VI; Staudinger-Riezler § 157 Bem 5) unter Anwendung des § 157 BGB geboten.
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Eine unzulässige Erweiterung stellt es dar, wenn die Einräumung eines Wegerechts auf die angrenzende Wegstrecke ausgedehnt werden soll, auch wenn andernfalls die Ausübung des bestehenden Rechts wesentlich beeinträchtigt wird (vgl. RGZ 87, S. 211 ff;… Soergel-Wolf, BGB, 12. Aufl., § 157, Rdnr. 127; a.A. und entgegen RGZ 87, 211 ff : Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., § 157, Rdnr. 9: die ergänzende Vertragsauslegung darf ein Wegerecht auf ein Grundstück erstrecken, das die Parteien fälschlich als öffentlichen Weg angesehen haben).

    Insoweit ist es auch nicht gerechtfertigt, in Fortführung von RGZ 87, 211 eine ergänzende Vertragsauslegung zuzulassen.

  • KG, 01.03.2018 - 121 Ss 15/18

    Strafverfahren: Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung des …

    Rn. 3 a) Nach der für die Entscheidung maßgeblichen, bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 16. September 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - juris Rdn. 9) ist die Berufung des Angeklagten zu verwerfen, wenn bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht (seit dem 1. Januar 2018: mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht;… diese durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 [BGBl I 2017, 2208] herbeigeführte Änderung sollte lediglich Medienneutralität im Hinblick auf die mögliche elektronische Übermittlung einer Vollmacht herstellen, vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 18/9416, S. 70) erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt ist.

    Angesichts dieser weitreichenden Folgen ist erforderlich, dass sich die Vollmacht ausdrücklich auch auf die Abwesenheitsverhandlung in der Berufungshauptverhandlung bezieht (vgl. bereits Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - [5] 121 Ss 171/17 [82/17] - und 8. November 2016 - [5] 161 Ss 186/16 [53/16] - OLG Hamm…, Beschluss vom 24. November 2016 - 5 RVs 82/16 - juris Rdn. 28 ff.;… so auch Eschelbach in BeckOK StPO, 28. Ed. 1.1.2018, § 329 Rdn. 32;… Halbritter in Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht 4. Aufl., § 329 StPO Rdn. 7; ebenso bereits zu der vor dem 25. Juli 2015 geltenden Fassung des § 329 StPO KG, Beschluss vom 16. September 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - NStZ 2016, 234 mit zustimmender Anmerkung Mosbacher …und Beschluss vom 16. Mai 2014 - [4] 161 Ss 71/14 [106/14] - juris Rdn. 16;… a.A.: OLG Oldenburg a.a.O; offen gelassen in KG…, Beschluss vom 23. November 2017 - [4] 161 Ss 158/17 [213/17] - juris Rdn. 3 f.; OLG München…, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 5 OLG 15 Ss 543/16 - juris Rdn. 14).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21

    Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …

    Ist nach dem Ergebnis der eigentlichen Auslegung der Inhalt der Willenserklärung bzw. des Vertrages festgestellt - und letztlich damit der Vertragswille der Parteien -, weist dieser danach aber einen offen gebliebenen Punkt auf, der keine eindeutige Regelung gefunden hat, ist nach ganz allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (RGZ 87, 211, 213; BGH, Urteil vom 22.04.1953, II ZR 143/52, Rn 6 mwN; Urteil vom 21.09.1994, XII ZR 77/93, Rn 8 ff; Urteil vom 17.10.2019, I ZR 34/18, Rn 25 ff, juris) die Schließung einer solchen Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung unter Anwendung des § 157 BGB geboten.
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78

    Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks - …

    Für eine ergänzende Vertragsauslegung ist nur dann Raum, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens oder innerhalb der wirklich gewollten Vereinbarungen eine Lücke aufweist (RGZ 87, 211, 213; BGHZ 16, 71, 76; 40, 91, 103).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Daran hält der Senat auch in Ansehung des Beschwerdevorbringens fest (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 25.05.2016 - 51/15 -, juris zu einer vergleichbaren Vorschrift im brandenburgischen Landesrecht).
  • OLG Köln, 12.01.2017 - 15 U 198/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über das …

    Rn. 16 Die Klägerin erwirkte unter dem 11.02.2015 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 28 O 51/15), durch welche der Beklagten unter Androhung der im Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel untersagt wurde, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:.
  • BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Grundsätzlich ist allerdings zu ermitteln, was die Vertragschließenden bestimmt haben würden, wenn sie den späteren Ablauf der Dinge vorausgesehen hätten (RGZ 164, 202), und außerdem darf die ergänzende Vertragsauslegung weder zu einer Abänderung, Einschränkung oder Ergänzung des erklärten Vertragsw illens noch zu einer Umänderung des Vertrages, sondern bloß zu einer Ergänzung des Vertragsinhalts führen (RGZ 87, 211; 129, 88).
  • LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 82/18
    Bereits nach der früheren Rechtsprechung, die die vor dem Inkrafttreten der Neufassung des § 329 StPO am 25. Juli 2015 bestehende Rechtslage betraf, reichte ein derartiger Verweis nicht aus, sondern es wurde für erforderlich erachtet, dass die Vertretungsvollmacht sich ausdrücklich auf die - damals nicht gesetzlich vorgesehene, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aber zulässige - Abwesenheitsvertretung in der Berufungshauptverhandlung erstreckte (vgl. etwa KG, Beschluss vom 16. Sept. 2015 - [2] 121 Ss 141/15 [51/15] - zit. n. juris).
  • LG Köln, 28.10.2015 - 28 O 175/15

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Presseartikeln über das …

    Rn. 13 Gegen die genannten Äußerungen erwirkte die Klägerin sodann am 11.2.2015 eine einstweilige Verfügung der erkennenden Kammer (Az. 28 O 51/15), durch welche der Beklagten unter Androhung der im Gesetz vorgesehenen Ordnungsmittel untersagt wurde, zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:.
  • VG Köln, 29.03.2018 - 13 K 14425/17
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 10/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1952 - V ZR 99/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 81/56
  • VG Köln, 29.03.2018 - 13 K 13288/17
  • LG Magdeburg, 19.09.2018 - 26 Ns 785 Js 7364/18
  • BGH, 16.02.1968 - V ZR 194/64

    Schadensersatz aus der Errichtung einer Stützmauer zum Schutz einer …

  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 126/53

    Streit über den Umfang eines Auftrags zur Ausarbeitung eines vollständigen …

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 1/43"
  • KG, 31.08.1995 - 2 U 8471/94
  • BGH, 21.04.1958 - III ZR 209/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1957 - V ZR 239/55

    Rechtsmittel

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