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Rechtsprechung
   RG, 05.01.1917 - Rep. VII. 371/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1917,17
RG, 05.01.1917 - Rep. VII. 371/16 (https://dejure.org/1917,17)
RG, Entscheidung vom 05.01.1917 - Rep. VII. 371/16 (https://dejure.org/1917,17)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1917 - Rep. VII. 371/16 (https://dejure.org/1917,17)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Pfandrecht an einer Forderung; Verpfändungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 89, 289
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamburg, 27.08.2002 - 9 U 265/00

    Schriftform einer Verpfändungsanzeige

    Sinn der Verpfändungsanzeige ist, daß durch sie als Willenskundgebung des Verpfänders der Schuldner die Gewißheit erhalten soll, daß der Verpfänder die Verpfändungserklärung gegen sich gelten läßt (vgl. RGZ 89, 289, 290).

    Es liegt daher - ähnlich wie in dem Fall RGZ 89, 289, 291 - die Annahme nahe, daß die Gemeinschuldnerin, indem sie der von der Beklagten in einer Vielzahl von Fällen geäußerten generellen Existenz von Verpfändungen nicht widersprach, eben diese Wirkung stillschweigend kund tat.

  • OLG Köln, 15.12.1989 - 20 U 96/89

    Rücktrittsrecht bei Verzögerung der Auslieferung der Ware; Vorliegen eines …

    Wollte man der Bekl. darin folgen, daß die zur Entstehung des Pfandrechts unerläßlich erforderliche Anzeige nach § 1280 BGB (RGZ 79, 306; 84, 431; 89, 289;… Staudinger-Riedel-Wiegand, BGB, § 1280 Rdnr. 6;… Damrau, in: MünchKomm, § 1280 Rdnr. 4) fehlt, dann wäre die zunächst schwebend unwirksame Verpfändung jedenfalls durch die Freigabeerklärung der Gläubigerin F vom 12.2.1988 genehmigt worden, was indessen nur zu einem Pfandrecht in Höhe der zu dieser Zeit noch bestehenden Forderung führen würde, der Kl. damit für ihren hier geltend gemachten Anspruch nicht weiter helfen könnte.

    Denn eine besondere Form ist für die Anzeige nicht vorgeschrieben, es reicht auch schlüssiges Verhalten aus, sofern nur hinreichend deutlich ist, daß der Gläubiger dem Schuldner gegenüber bekennt, die Verpfändung der Forderung gegen sich gelten lassen zu wollen (RGZ 68, 278; 89, 289;… Damrau, in: MünchKomm, § 1280 Rdnr. 5;… Kregel, in: RGRK, § 1280 Rdnr. 4;… Staudinger-Riedel-Wiegand, § 1280 Rdnr. 7).

  • LG Wuppertal, 15.04.2026 - 14 O 78/26

    Wiederkauf, Wiederkaufsrecht, Herausgabe, EBV, Herausgabeanspruch, …

    Rn. 73 Mangels einer aus dem Prozessstoff ersichtlichen - als solche aber als Publizitätsakt nach den §§ 1205 Abs. 2, 870 BGB erforderlichen (…vgl. Baur/Stürner, Sachenrecht, 17. Aufl., § 55, Lit. A, Ziff. I, Nr. 3, lit. c), Rn. 6, S. 673) - Verpfändungsanzeige gegenüber dem Kläger hinsichtlich der Abtretung des hierfür allein in Betracht kommenden, aus § 8, Nr. 3 des Vertrages folgenden Herausgabeanspruchs des Beklagten an das von seinem Prozessbevollmächtigten im Schriftsatz vom 00.00.0000 erwähnte Kreditinstitut lässt sich auch ein Pfandrechtserwerb dieses Kreditinstituts an dem Fahrzeug allein durch die Übergabe des Briefs durch den mittelbar besitzenden Beklagten nicht begründen (…vgl. Wicke in Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 1205, Rn. 7 a.E.; s.a. RG, Urteil v. 05.01.1917 - Rev. VII 371/16, RGZ 89, 289).
  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Sie wird erst mit dem Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam (RGZ 89, 289, 291;… BGB-RGRK, 11. Aufl. § 1280 Anm. 4).
  • ArbG Paderborn, 25.03.2011 - 4 Ca 924/10

    Feststellung von Insolvenzforderung aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis zur …

    Denn § 1280 BGB knüpft die erforderliche Anzeige nicht an die Schriftform, so dass unter bestimmten Umständen eine Verpfändung auch stillschweigend angezeigt werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht - 9 U 265/00, zit. nach juris; Anschluss RG, 5. Januar 1917, VII 371/16, RGZ 89, 289).
  • LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19

    Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers: Anspruch eines Bauträgers …

    Sie wird erst mit dem Zugang an den Erklärungsempfänger wirksam (BGH aaO. unter Hinweis auf RGZ 89, 289, 291).
  • LG Halle, 17.10.2008 - 5 O 267/07
    Die Anzeige gemäß § 1280 BGB bedeutet nämlich nichts anderes als eine Willenskundgebung des Verpfänders, durch die der Schuldner die Gewissheit erhalten soll, dass der Verpfänder die Verpfändungserklärung gegen sich gelten lässt (vgl. RG vom 05. Januar 1917, RGZ 89, 289, 290).
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