Rechtsprechung
| RG, 01.06.1918 - V 40/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 01.05.1918 - V 40/18
- RG, 01.06.1918 - V 40/18
Papierfundstellen
- RGZ 93, 71
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11
Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des …
Grunddienstbarkeiten nach § 1018 BGB sind subjektiv-dingliche Rechte, die nach §§ 96, 93 BGB als wesentliche, nicht abtrennbare Bestandteile des herrschenden Grundstücks gelten (vgl. RGZ 93, 71, 72; BayObLG NJW-RR 1990, 1043, 1044 und NJW-RR 2003, 451, 452; OLG Hamm, OLGZ 1980, 270, 271; OLG Köln, NJW-RR 1993, 982, 983). - BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89
Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche
§ 468 BGB ist eine Sonderbestimmung (RGZ 93, 71, 73;… Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl., § 468 Rdn. 4;… vgl. auch Senat aaO), die in Satz 1 Zweifeln des historischen Gesetzgebers Rechnung trug, ob die Flächengröße als Mengenangabe eine Eigenschaft des Grundstücks ausmachen könne, und mit der Einschränkung des Wandlungsrechts in Satz 2 Unzulänglichkeiten der Grundstücksvermessung Rechnung tragen wollte (Motive II, S. 233 und 234). - OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 360/07
Belastung einer Grunddienstbarkeit mit einer beschränkten persönlichen …
Zwar kann die Grunddienstbarkeit in Wirklichkeit nicht Bestandteil der das Grundstück bildenden Fläche sein, wohl aber muss sie als solcher behandelt werden (RGZ 93, 71, 73; Senat in Rpfleger 1980, 225; BayObLG NJW-RR 1990, 1043).
- BGH, 07.07.1999 - VIII ZR 131/98
Fremd- bzw. Eigengelder eines Rechtsanwalts bei Veräußerung der …
Denn die Verjährungseinrede war, wie die Revision selbst einräumt, offensichtlich unbegründet, weil der Beklagte keine Sachmängel - mit der kurzen Verjährungsfrist des § 477 Abs. 1 BGB -, sondern Rechtsmängel eingewendet hatte; die daraus hergeleiteten Ansprüche verjähren indessen nach den allgemeinen Vorschriften (RGZ 93, 71, 73;… MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl., § 477 Rdnr. 4). - OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück
Zu diesen Rechten gehört auch die Grunddienstbarkeit (…BayObLG a.a.O.;… OLG Stuttgart a.a.O.;… AG Coburg a.a.O.;… Palandt/Heinrichs a.a.O. § 96 Rn. 2;… BGB-RGRK-Kregel a.a.O. § 96 Rn. 6), welche ihrer Natur nach auch als wesentlicher Bestandteil., des Grundstücks zu behandeln ist (RGZ 93, 71, 73;… BGB-RGRK-Kregel a.a.O § 96 Rn. 13). - BGH, 09.07.1954 - V ZB 6/54
Rechtsmittel
Es gilt gemäß § 96 BGB als Bestandteil des Erbbaurechts (…vgl. BGB RGRK a.a.O. § 11 Anm. 1;… Glaß-Scheidt a.a.O. § 11 Anm. E;… Staudinger a.a.O. § 11 Anm. 6;… Planck a.a.O. § 11 Anm. 8;… Kretzschmar a.a.O. § 11 Anm. I Nr. 5, § 2 Anm. 7; Wolff, Lehrbuch des Sachenrechts, 9. Bearbeitung § 104 IV), und zwar gemäß § 93 BGB als wesentlicher Bestandteil (vgl. RGZ 93, 71 [73]). - BGH, 07.01.1970 - I ZR 99/68
Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Erwerbsunternehmens - …
Die Rechtsprechung ist dem mehrfach gefolgt (RG DR 1942, 465; RGZ 96, 89, 90), so beim Verkauf einer Apotheke einschließlich des Rechts der Fortführung der bisherigen Bezeichnung "Hofapotheke" (RG WarnRspr 1914 Nr. 263), bei der Veräußerung eines Landguts mit dem Recht zur Benutzung einer Anschlußweiche gegenüber der Eisenbahn (RG Recht 1919 Nr. 2097), bei Verkäufen von Grundstücken, mit denen Grunddienstbarkeiten oder Abdeckereigerechtigkeiten verbunden gewesen sein sollten (RGZ 93, 71, 73; 83, 198, 200). - BayObLG, 04.12.1980 - BReg. 2 Z 45/80
Voraussetzungen für die Übertragung eines Waldnutzungsrechts
Ein Fall des § 93 BGB (vgl. hierzu RGZ 93, 71 /73) ist nicht gegeben, weil eine Trennung weder das Grundstück noch das Nutzungsrecht in seinem Wesen verändert. - BayObLG, 11.07.1990 - BReg. 2 Z 42/90
Unzulässige Aufteilung einer Reallast auf mehrere Miteigentümer
Die Unmöglichkeit einer solchen Beschränkung ergibt sich aus einem weiteren Umstand: Nach § 96 BGB gelten Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, als Bestandteil des Grundstücks; subjektiv-dingliche Rechte wie die Erbbauzins-Reallast gelten als wesentlicher Bestandteil (RGZ 93, 71/73; BGH NJW 1954, 1443/1445; BayObLGZ 1961, 23/30 f.; 1990 Nr. 29;… Palandt/Heinrichs BGB 49. Aufl. § 96 Anm. 1;… MünchKomm/Joost BGB 2. Aufl. § 1105 Rn. 32;… Räfle § 9 Rn. 21). - OLG Koblenz, 15.04.1999 - 5 U 1388/98
Grunddienstbarkeit - Beengtes Fahrrecht - Sachmangel
Die notariellen Verträge beschreiben die Grunddienstbarkeit zwar als Bestandteil des Wohnungseigentums und damit des verkauften Rechts (vgl. RGZ 93, 71, 73). - BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit …
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