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| RG, 15.12.1919 - VI 336/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Herstellungsklage nach § 1353 BGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 97, 286
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94
Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar
Rn. 20 Zur Begründung ist ergänzend auszuführen: Seit langem ist anerkannt ( RGZ 97, 286 (288); in diesem Sinne weiter BVerfG FamRZ 1985, 144 (146) und BGH FamRZ 1986, 668 zur Einsatzpflicht des Taschengeldes zur Deckung des Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder ), daß auch bei bestehender Ehe der nicht erwerbstätige Ehegatte einen bezifferbaren und notfalls einklagbaren Taschengeldanspruch hat, auch wenn im übrigen der Familienunterhaltsanspruch nach § 1360 BGB kein Baranspruch ist. - OLG München, 14.03.1988 - 3 W 877/88
Pfändung des Taschengeldanspruchs einer Ehefrau unter Berücksichtigung der …
Dies ändert aber nichts daran, daß der Anspruch auf Geld gerichtet ist: "Der Frau soll die unwürdige Lage erspart werden, wegen jeder kleineren persönlichen Ausgabe den Mann angehen zu müssen, um ihm den Grund und Betrag der Ausgabe darzulegen und seine Einwilligung einzuholen" (RGZ 97, 286/289;… Bodmann, a.a.O., S. 116 ff. und 164 ff., will den Taschengeldanspruch nur im Verhältnis der Eheleute untereinander auf Geld gerichtet ansehen; im Verhältnis zu Dritten aber als Teil des Naturalbezugs; diese Unterscheidung leuchtet nicht ein). - OLG Hamm, 11.11.1985 - 4 UF 391/85
Pfändung des angeblichen Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf …
Rn. 20 Zwar steht einer nicht berufstätigen Ehefrau gegen ihren Ehemann im allgemeinen ein Anspruch auf Taschengeld zu, wie es der gefestigten Meinung in Literatur und Rechtsprechung entspricht (…vgl. Palandt/Diederichsen a.a.O., Anm. 1, c;… Soergel/Lange, BGB-Kommentar, 11. Aufl. 1981, § 1360 a BGB Rn. 8;… Münchener Kommentar zum BGB, Band 5, 1978, § 1360 a BGB Rn. 16;… Göppinger, Unterhaltsrecht, 4. Aufl. 1981, Rn. 462;… Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 6. Aufl. 1983, Rn. 199; OLG Zweibrücken FamRZ 1980, 445 f.; OLG Hamm FamRZ 1978, 602 f.; OLG Celle NJW 1962, 1731 f.; RGZ 97, 286 ff., 289), wobei das Taschengeld durchgehend so definiert wird, daß der Anspruchsberechtigte damit seine reinen Privatinteressen befriedigen kann, ohne dem Ehegatten über die Art der Verwendung Rechenschaft zu schulden. - AG Rendsburg, 23.08.2000 - 13 F 431/99
Kein Taschengeldanspruch des haushaltsführenden Ehegatten
Die Verfechter des Taschengeldanspruches verweisen in der Regel auf eine Entscheidung des Reichsgerichtes (RGZ 97, 286, 288), der allerdings nicht eine Klage der Ehefrau auf Unterhalt zum Gegenstand hatte, sondern eine Herstellungsklage gemäß § 1353 Abs. 1 BGB darstellte. - KG, 12.11.1991 - 19 UF 2354/91
Anspruch der Ehefrau gegen den Ehemann auf Zahlung eines Taschengelds bei eigenen …
Nach dem Sinn und Zweck des Taschengeldes, das dem nicht oder geringer verdienenden Ehegatten ermöglichen soll, seine höchstpersönlichen Bedürfnissen in angemessenem Rahmen ohne Rechenschaftspflicht zu befriedigen (vgl. RGZ 97, 286), ist in der Regel davon auszugehen, daß die geringeren Einkünfte eines Ehegatten nicht zunächst in eine gemeinsame Kasse einzubringen sind, aus der dann wiederum das Taschengeld zuzuteilen wäre.
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