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Rechtsprechung
   RG, 11.06.1920 - Rep. VII. 496/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,180
RG, 11.06.1920 - Rep. VII. 496/19 (https://dejure.org/1920,180)
RG, Entscheidung vom 11.06.1920 - Rep. VII. 496/19 (https://dejure.org/1920,180)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1920 - Rep. VII. 496/19 (https://dejure.org/1920,180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Stellvertreter

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung …

    Danach sind Arbeitnehmer im Hinblick auf die ihnen zur Erfüllung ihrer Arbeitsleistung überlassenen Sachen grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen, und zwar auch leitende Angestellte (RGZ 71, 248, 252; 99, 208, 209; 112, 109, 113; BAG NJW 1999, 1049, 1051; NZA 2000, 715, 716 f.;… näher MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 854 Rn. 21, § 855 Rn. 5, 9;… Staudinger/Gutzeit, BGB [2012], § 855 Rn. 8); dies gilt selbstverständlich auch für die Räumlichkeiten des Arbeitgebers.
  • OLG Dresden, 07.02.2024 - 5 U 1362/23

    Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Nutzung eines Grundstückes; …

    Wer als Mitarbeiter oder Angestellter eines Dritten die Sachherrschaft über ein Grundstück ausübt, ist Besitzdiener (§ 855 BGB), während der Dritte (unmittelbar) Besitzer (§ 854 Abs. 1 BGB) ist (Anschluss RG, Urteil vom 11. Juni 1920, VII 496/19, RGZ 99, 208; BGH, Urteil vom 18. September 2020 - V ZR 8/19, NJW 2020, 3711).

    Rn. 36 Auch soweit der Beklagte zu 2. als Mitarbeiter oder Angestellter des Beklagten zu 3. die Sachherrschaft am streitgegenständlichen Grundstück ausübte, war er nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener i.S.v. § 855 BGB, während der Beklagte zu 3. Besitzer i.S.v. § 854 Abs. 1 BGB war (vgl. RG, Urteil vom 11.06.1920, VII 496/19, RGZ 99, 208, 209; BGH…, Urteil vom 30.01.2015, V ZR 63/13, NJW 2015, 1678 Rn. 19;… Urteil vom 18.09.2020, V ZR 8/19, NJW 2020, 3711 Rn. 22).

  • BVerwG, 23.03.1965 - III CB 104.64

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Eigenbesitz und wirtschaftlichem …

    Im übrigen genügt es, nach der von er Klägerin erwähnten, in RGZ 99, 208, 210 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts, wenn der Wechsel des Fremd- zum Eigenbesitz auch nur den mit den Verhältnissen vertrauten Personen erkennbar war, für jeden Dritten, also beispielsweise die Klägerin, brauchte der Besitzwechsel nicht erkennbar zu sein.
  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54

    Rechtsmittel

    Dass die Firma F. KG auf die von dem Landgericht angenommene Weise anstelle des Angeklagten (vgl §§ 929, 164 Abs. 2 BGB) Eigentum an den von ihm eingenommenen Geldern erwerben konnte, ist nicht zu bezweifeln (vgl u.a. RGZ 99, 208; 100, 190, 193; RGSt 62, 31, 58;… RG GA 59, 339; RG LZ 1921, 723 Nr. 7; RG JW 1927, 1105 Nr. 21; 1931, 540 Nr. 21; BGH 4 StR 106/53 vom 13. Mai 1953 = Betrieb 1953 S 864).
  • BGH, 12.02.1953 - 4 StR 263/52

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte konnte ihnen auch nicht als ihr Besitzmittler den mittelbaren Besitz an den Geldbeträgen verschaffen, weil sie mit einem solchen Besitz- und Eigentumserwerb nicht einverstanden waren (vgl. RGZ 99, 208; 100, 190; 137, 23, 25 f; 140, 229); denn sie verlangten von vornherein, offenbar um sich gegen die schuldbefreiende Wirkung an den Einzelhändler geleisteter Ratenzahlungen zu schützen, dass die Kaufpreisraten von den Käufern unmittelbar an sie selbst gezahlt wurden.
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