Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gerichtsstandsbestimmung nach dem EuGVÜ - Rechtzeitigkeit der Unzuständigkeitsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 09.10.1997 - 5 O 279/97
- OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95
Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 4.7.1997 auf die Klage erwidert, jedoch erst mit Schriftsatz vom 26.9.1997 die Zuständigkeit gerügt Es kann dahinstehen, ob die zuständigkeitsbegründende Einlassung noch auf Verspätung nach Maßgabe der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO gestützt werden kann (so die bislang hM, vgl. OLG Düsseldorf, RIW 1990, 689; OLG Frankfurt, RIW 1993, 933; Leipold, IPRax 1982, 222,224; MünchKomm-Gottwald, Schußanhang B.1., EuGVÜ Art. 18 Rz.7; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 2.Aufl., Rz.488;… aA OLG L3, NJW 1988, 2182, Kropholler, Europ. Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Art. 18 Rz.1), nachdem der BGH zu § 39 ZPO entschieden hat, die Rüge der internationalen Unzuständigkeit könne noch in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397; vgl. Anm. Pfeiffer, ZZP 1997, 370). - EuGH, 24.06.1981 - 150/80
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Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Vorrangig ist die Interpretation des Art. 18 EuGVÜ durch den EuGH, der offensichtlich eine frühzeitige Klärung der Zuständigkeitsfrage verlangt, wenn er im Anschluß an die Zulassung der gleichzeitigen hilfsweisen Einlassung zur Hauptsache feststellt, Kläger und Gericht müßten schon bei der ersten Einlassung des Beklagten erkennen können, daß sie sich gegen die Zuständigkeit des Gerichts richtet (Amtl. Slg. 1981, 1671 = IPRax 1982, 234,237). - BGH, 07.02.1990 - XII ARZ 1/90
Gerichtsstandsbestimmung durch den BGH - Anforderungen an Bestimmung des …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Dafür können die Angabe der Inlandsanschrift in verschiedenen Urkunden, die unter Mitwirkung der Beklagten zustandegekommen sind, wie z.B. der notarielle Vertrag vom 29.9.1996, und die Führung beim Einwohnermeldeamt zwar als Beweisanzeichen dienen(vgl. BGH NJW-RR 1990, 506); sie führen aber nicht zu einer Beweislastumkehr.
- OLG Köln, 16.03.1988 - 24 U 182/87
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 4.7.1997 auf die Klage erwidert, jedoch erst mit Schriftsatz vom 26.9.1997 die Zuständigkeit gerügt Es kann dahinstehen, ob die zuständigkeitsbegründende Einlassung noch auf Verspätung nach Maßgabe der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO gestützt werden kann (so die bislang hM, vgl. OLG Düsseldorf, RIW 1990, 689; OLG Frankfurt, RIW 1993, 933; Leipold, IPRax 1982, 222,224; MünchKomm-Gottwald, Schußanhang B.1., EuGVÜ Art. 18 Rz.7; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 2.Aufl., Rz.488; aA OLG L3, NJW 1988, 2182, Kropholler, Europ. Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Art. 18 Rz.1), nachdem der BGH zu § 39 ZPO entschieden hat, die Rüge der internationalen Unzuständigkeit könne noch in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397; vgl. Anm. Pfeiffer, ZZP 1997, 370). - BGH, 22.09.1993 - XII ARZ 24/93
Gerichtliche Zuständigkeit für die elterliche Sorge für eheliche Kinder
- LG Frankfurt/Main, 12.05.1993 - 2 O 97/92
Verspätete Rüge der internationalen und örtlichen Unzuständigkeit nach Art. 18 …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.1998 - 29 U 212/97
Die Beklagte hat mit Schriftsatz vom 4.7.1997 auf die Klage erwidert, jedoch erst mit Schriftsatz vom 26.9.1997 die Zuständigkeit gerügt Es kann dahinstehen, ob die zuständigkeitsbegründende Einlassung noch auf Verspätung nach Maßgabe der §§ 282 Abs. 3, 296 Abs. 3 ZPO gestützt werden kann (so die bislang hM, vgl. OLG Düsseldorf, RIW 1990, 689; OLG Frankfurt, RIW 1993, 933; Leipold, IPRax 1982, 222,224; MünchKomm-Gottwald, Schußanhang B.1., EuGVÜ Art. 18 Rz.7; Schack, Internat. Zivilverfahrensrecht, 2.Aufl., Rz.488;… aA OLG L3, NJW 1988, 2182, Kropholler, Europ. Zivilprozeßrecht, 5. Aufl., Art. 18 Rz.1), nachdem der BGH zu § 39 ZPO entschieden hat, die Rüge der internationalen Unzuständigkeit könne noch in der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 134, 127 = NJW 1997, 397; vgl. Anm. Pfeiffer, ZZP 1997, 370).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.01.1999 - 3 W 199/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- riw-online.de
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVAG § 6 Abs. 1 ; EuGVÜ Art. 31 Abs. 1
Vollstreckbarerklärung eines gegen einen Schiffsagenten ("raccomandatario") ergangenes Urteil eines italienischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland - juris (Volltext/Leitsatz)
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