EuGVÜ
| Titel II - Zuständigkeit (Art. 2 - 24) |
| 6. Abschnitt - Vereinbarung über die Zuständigkeit (Art. 17 - 18) |
Sofern das Gericht eines Vertragsstaats nicht bereits nach anderen Vorschriften dieses Übereinkommens zuständig ist, wird es zuständig, wenn sich der Beklagte vor ihm auf das Verfahren einläßt. Dies gilt nicht, wenn der Beklagte sich nur einläßt, um den Mangel der Zuständigkeit geltend zu machen oder wenn ein anderes Gericht aufgrund des Artikels 16 ausschließlich zuständig ist.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 18 EuGVÜ
104 Entscheidungen zu Art. 18 EuGVÜ in unserer Datenbank:
- EuGH, 09.10.2025 - C-540/24
Cabris lnvestments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit ...
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost ...
- BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24
Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für ...
- OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21
Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des ...
- OLG Koblenz, 08.03.2000 - 2 U 1788/99
Anerkennung eines ausländischen Urteils; Begründung einer internationalen ...
- EuGH, 13.07.2017 - C-433/16
Bayerische Motoren Werke - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche ...
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Ballerinaschuh - Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Berücksichtigung von über eine ...
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 - 3 W 6/18
Schadensersatzansprüche wegen angeblich pflichtwidrig unterlassener ...
- OLG Koblenz, 18.03.2015 - 13 UF 825/14
Kindesunterhalt: Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; ...
- OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 18 EuGVÜ:
- Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ)
- Zuständigkeit
- Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
- Art. 20 I
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte
- § 39 (Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung)