Rechtsprechung
| VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der Approbation als Arzt; Berufspflichten bei der Substitutionsbehandlung; fehlerhafte rechtliche Würdigung in einem Strafbefehl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Rn. 49 Unwürdigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn ein Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (BVerwG vom 14.4.1998, NJW 1999, 3425; vom 9.1.1991, NJW 1991, 1557; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).Der Begriff der Unwürdigkeit ist daran gebunden, ob ein bestimmtes Verhalten eines Arztes mit dem gesamten Berufsbild und den Vorstellungen übereinstimmt, die die Bevölkerung allgemein vom Arzt hat (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ).
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter der Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; OVG NW vom 2.4.2009, Az. 13 A 9/08 und vom 17.2.2009, Az. 13 A 2907/08 ).
Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht ergeht (vgl. §§ 407, 408 StPO), einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangt, können im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage der Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (BVerwG vom 26.6.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10/03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 m.w.N.).
Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.).
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ;… vgl. zur gesamten Problematik der Verwertung von im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen: Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO, Rn. 44).
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01
Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Weil der Strafbefehl jedoch aufgrund einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung durch das Gericht ergeht (vgl. §§ 407, 408 StPO), einen strafrechtlichen Schuldspruch enthält sowie eine strafrechtliche Rechtsfolge gegen den Beschuldigten festsetzt und gemäß § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils erlangt, können im Ordnungsrecht die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage der Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, und zwar auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (BVerwG vom 26.6.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10/03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 m.w.N.).Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.).
Entscheidend für die bei der Prüfung der Unzuverlässigkeit vorzunehmende Prognose ist die jeweilige Situation des Arztes sowie sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der begangenen Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordener Charakter (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913;… Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO Rn. 34).
- BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11
Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Liegt Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes vor, so ist der im Entzug der Approbation liegende, in jedem Fall sehr schwerwiegende Eingriff in die Berufsfreiheit sachlich gerechtfertigt, ohne dass es noch einer zusätzlichen Auseinandersetzung mit individuellen Umständen, wie z.B. mit dem Alter der Betroffenen oder den Möglichkeiten einer anderen beruflichen Tätigkeit bedürfte (BVerwG vom 18.8.2011 Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; OVG NW vom 2.4.2009, Az. 13 A 9/08 und vom 17.2.2009, Az. 13 A 2907/08 ).Rn. 51 Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) war die Klägerin im Hinblick auf die Ausübung des ärztlichen Berufes weder unwürdig noch unzuverlässig.
Die Verstöße müssen geeignet sein, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 sowie vom 27.1.2011, NJW 2011, 1830).
- BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 12/09 R
Kassenärztliche Vereinigung - Versagung der Vergütung für Substitutionsbehandlung …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Die Klägerin bezieht sich insoweit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.6.2010 (Az. B 6 KA 12/09 R ).Die Klägerin bezieht sich insoweit zu Recht auf das Bundessozialgericht, das anerkannt hat, dass eine Substitutionsbehandlung der GbA-Richtlinie widersprechen kann, auch wenn sie mit ärztlichem Berufsrecht vereinbar ist (Urteil vom 23.6.2010, Az. B 6 KA 12/09 R ).
- BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10
Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil; …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Der Widerruf der Approbation muss daher in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen ( BVerfG vom 23.11.2009, Az. 1 BvR 2709/09 ; vom 28.8.2007, Az. 1 BvR 1098/07 ; vom 18.5.2005, Az. 1 BvR 1028/05 ; BVerwG vom 27.1.2011, NJW 2011, 1830).Die Verstöße müssen geeignet sein, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (BVerwG vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 sowie vom 27.1.2011, NJW 2011, 1830).
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.). - BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Rn. 51 Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. dazu: BVerwG vom 14.4.1998, Az. 3 B 95.97 ; vom 25.2.2008, Az. 3 B 85.07 und vom 19.8.2011, Az. 3 B 6/11 ) war die Klägerin im Hinblick auf die Ausübung des ärztlichen Berufes weder unwürdig noch unzuverlässig. - BVerfG, 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09
Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehung des Widerrufs einer …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Der Widerruf der Approbation muss daher in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen ( BVerfG vom 23.11.2009, Az. 1 BvR 2709/09 ; vom 28.8.2007, Az. 1 BvR 1098/07 ; vom 18.5.2005, Az. 1 BvR 1028/05 ; BVerwG vom 27.1.2011, NJW 2011, 1830). - BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Ein Abweichen von den Feststellungen einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung kann allerdings ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (BVerwG vom 16.1.1991, NJW 1991, 1530; BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; BVerwG vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 ; BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 sowie vom 10.5.2012, Az. 21 ZB 11.1883 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur …
Auszug aus VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156
Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 StPO gegeben sind, die maßgeblichen und tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (BayVGH vom 25.9.2012, Az. 21 BV 11.340 ; vom 28.4.2010, Az. 21 BV 09.1993 sowie vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153 ;… vgl. zur gesamten Problematik der Verwertung von im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnissen: Schelling in: Spickhoff, Medizinrecht, § 5 BÄO, Rn. 44). - BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993
Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug
- BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
- BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08
Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt; …
- VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2907/08
- BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
- VGH Bayern, 10.05.2012 - 21 ZB 11.1883
Facharzt für Innere Medizin und Arbeitsmedizin; Widerruf der Approbation; …
- BerG Heilberufe Berlin, 04.06.2021 - 90 K 4.19 Es handelt sich danach um eine materiell günstigere Regelung, auf die sich der Beschuldigte nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB im berufsgerichtlichen Verfahren berufen kann (vgl. Berufsobergericht für Heilberufe bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28. Februar 2019 - OVG 90 H 2.18 - juris Rn. 102; vgl. zu der Neufassung des § 5 BtMVV: VG Regensburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - RN 5 K 12.1156 - juris Rn. 80).
Ausgehend von dieser Kommentierung und der Richtlinie kann angenommen werden, dass dem jeweils substituierenden Arzt Ermessensspielräume bei der Beurteilung eröffnet werden, ob und nach welchen Kriterien er insbesondere den Beigebrauch von anderen Mittel bei seiner Verschreibungspraxis berücksichtigt (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - RN 5 K 12.1156 - juris Rn. 63).
Insbesondere ist es jedenfalls nicht fernliegend, dass er sich nach seinem Vorbringen im berufsgerichtlichen Verfahren an dem Leitfaden für Ärzte zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (vgl. dazu auch VG Regensburg, Urteil vom 4. Juli 2013 - RN 5 K 12.1156 - juris Rn. 65 ff.) orientiert hat.
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