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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85666
VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188 (https://dejure.org/2020,85666)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188 (https://dejure.org/2020,85666)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - RO 5 S 20.30188 (https://dejure.org/2020,85666)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Die solchermaßen vorgenommene Befristung auf 36 Monate begegnet im gegenständlichen Verfahren keinen Bedenken., (vgl. VG Oldenburg vom 2. Oktober 2015, 5 B 3636/15, juris, Rz 40 f.; VG Regensburg vom 30. Oktober 2015, RN 9 S 15.31876; VG Regensburg vom 2. November 2015, RO 9 S 15.31886; VG Regensburg vom 8. Dezember 2015, RN 4 S 15.31994).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG vom 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris, Rn. 99).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Antrags bzw. dieser gleichgestellten Verfahrensweise endgültig eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris, Rn. 29 ff.; BayVGH…, Urteil vom 3.12.2015 - 13a B 15.50069 - juris, Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG vom 29.9.2011, BVerwGE 137, 226).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 13a B 15.50069

    Erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in einem Dritt- oder Vertragsstaat; …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens setzt voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Antrags bzw. dieser gleichgestellten Verfahrensweise endgültig eingestellt worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 - juris, Rn. 29 ff.; BayVGH, Urteil vom 3.12.2015 - 13a B 15.50069 - juris, Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • VG Regensburg, 14.06.2016 - RN 5 S 16.30716

    Ablehnung der Asylanerkennung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft als …

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Denn die Befristung ist Wirksamkeitsvoraussetzung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots (so bereits VG Regensburg vom 14.6.2016, Az. RN 5 S 16.30716 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 09.03.2017 - 6 L 203/17

    Asylrecht - Eilverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2020 - RO 5 S 20.30188
    Wenn aber ein Asylbewerber - wie hier - vorträgt, dass sein Asylgesuch von einem anderen Mitgliedstaat abgelehnt worden ist, gehört es zu seinen Obliegenheiten, dass er diese Entscheidung dann auch bei der Antragstellung vorlegt (vgl. Art. 13 Abs. 2 Buchst. b der Verfahrensrichtlinie Asyl (RL 2013/32 EU)) und so bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt (§ 15 Abs. 1 und 2 Nr. 1 AsylG, so auch VG Frankfurt(Oder) vom 9.3.2017 Az.6 L 203/17.A-,juris).
  • VG München, 04.09.2017 - M 21 S 17.45996

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung des Asylantrags als unzulässiger …

  • VG Regensburg, 27.06.2022 - RO 14 S 22.30477

    Mitgliedstaatsübergreifende Anwendbarkeit von § 71a AsylG

    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 07.02.2020 im Verfahren RO 5 S 20.30188 wird abgelehnt.

    Rn. 9 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 07.02.2020 (RO 5 S 20.30188) lehnte das Verwaltungsgericht Regensburg die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes vom 21.01.2020 ab.

    Rn. 11 Der Antragsteller beantragt sinngemäß, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 07.02.2020 (Az. RO 5 S 20.30188) abzuändern und dem Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamtes vom 21.01.2020 (Gz.: …) stattzugeben,.

  • VGH Bayern, 26.01.2023 - 6 AS 22.31155

    Mitgliedstaatsübergreifenden Anwendbarkeit von § 71a AsylG

    Die aufschiebende Wirkung der vom Antragsteller in der Hauptsache erhobenen Klage gegen die Abschiebungsandrohung in Nummer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Januar 2020 - 7711992-232 - wird unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 7. Februar 2020 - RO 5 S 20.30188 - und vom 27. Juni 2022 - RO 14 S 22.30477 - angeordnet.
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