Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung des Gebührenstreitwertes einer Feststellungsklage über das Bestehen eines freien Mitarbeiterverhältnisses - Freier Mitarbeiter als Arbeitnehmer - Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12; GKG § 17 Abs. 3; ZPO § 3
Festsetzung des Gebührenstreitwerts einer Feststellungsklage über das Bestehen eines freien Mitarbeiterverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Streitwert der Klage auf Fesstellung des Fortbestehens eines freien Mitarbeitverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 10.11.1983 - 2 O 825/83
- OLG Bamberg, 22.10.1984 - 4 U 221/93
- BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 676
- MDR 1986, 669
- BB 1986, 1232
- Rpfleger 1986, 239
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80
Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des …
Auszug aus BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Der Begriff beschränkt sich nicht auf Arbeitnehmer im engeren arbeitsrechtlichen Sinne, umfaßt vielmehr auch andere Personen, die im Rahmen eines festen Dienstverhältnisses ihren Lebensunterhalt durch persönliche Dienstleistungen verdienen und daher ähnlich einem Arbeitnehmer schutzwürdig sind (vgl. BGH, Beschluß v. 24. November 1980 - II ZR 183/80, LM ZPO § 9 Nr. 20 für Mitglieder des Vertretungsorgans einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft). - BGH, 14.12.1954 - V ZR 8/53
Verlusterklärung. Streitwert
Auszug aus BGH, 13.02.1986 - IX ZR 114/85
Die Kosten dieses Antrages, dessen Streitwert sich nur nach den Kosten des Revisionsverfahrens bis zu dem Antrag bemißt (BGHZ 15, 394 ff), kann die Klägerin aus ihrem Einkommen aufbringen.
- BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen …
§ 13 Abs. 4 GKG a.F. und § 12 Abs. 7 ArbGG a.F. (§ 52 Abs. 4 GKG n.F. und § 42 Abs. 4 GKG n.F.) sind nicht entsprechend anwendbar (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/85 - NJW-RR 1986, 676).Auf Verfahren vor den ordentlichen Gerichten über andere Dienstverhältnisse läßt sich diese Sonderregelung nicht übertragen (BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676).
Sein Interesse entspricht daher in etwa dem Wert einer alternativ möglichen Klage auf Feststellung, daß der Dienstberechtigte zur Fortzahlung der Vergütung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet sei (BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 aaO).
- OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 W 27/11
Streitwert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines …
Auf Verfahren vor den ordentlichen Gerichten über andere Dienstverhältnisse lässt sich diese Sonderregelung dagegen nicht übertragen (BGH NJW-RR 2006, 213, 214; NJW-RR 1986, 676;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 42 GKG Rn. 49;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl. § 42 Rn. 16).Hier handelt es sich jedoch um eine Feststellungsklage, die das Dienstverhältnis im Ganzen betrifft (vgl. BGH NJW-RR 1986, 676).
Dieser beschränkt sich nicht auf Arbeitnehmer im engeren Sinne, sondern umfasst auch andere Personen, die im Rahmen eines festen Dienstverhältnisses ihren Lebensunterhalt durch persönliche Dienstleistungen verdienen und daher ähnlich einem Arbeitnehmer schutzwürdig sind (BGH NJW-RR 1986, 676, Hartmann, a.a.O., § 42 GKG Rn. 42 f.;… Binz/Dorndörfer/Petzold/Zimmermann, a.a.O, § 42 Rn.13).
Sein Interesse entsprach daher in etwa dem Wert einer alternativ möglichen Klage auf Feststellung, dass der Dienstberechtigte zur Fortzahlung der Vergütung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet sei (vgl. BGH NJW-RR 2006, 213, 214; NJW-RR 1986, 676).
Für eine Klage auf Feststellung der Vergütungspflicht ist in der Regel ein Abschlag von 20 % vom Wert der entsprechenden Leistungsklage gerechtfertigt (BGH, NJW-RR 1986, 676).
- OLG Köln, 20.07.2001 - 19 U 219/00
Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages
Gemäß § 12 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO ist einerseits auf den Provisionsausfall in dem Zeitraum zwischen dem Ausspruch der fristlosen Kündigung und dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bei ordentlicher Kündigung abzustellen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.01.1996 - 3 W 41/95 -, OLGR 1996, 128 mwN; BGH, Beschluss vom 13.02.1986 - IX ZR 114/85 -, DRsp-ROM Nr. 1992/3912 = MDR 1986, 669;… Zöller/Herget, 22. Aufl. 2001, § 3 ZPO Rn 16 "Handelsvertreter"), wobei wegen des Feststellungsantrages ein Abschlag von (jedenfalls) 20 % vom Wert der entsprechenden Leistungsklage gerechtfertigt ist (…BGH, aaO; OLG München, Beschluss vom 08.01.1985 - 23 W 601/85 -, DRsp-ROM Nr. 1998/15539; ; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.10.1996 - 3 U 4/96).
- OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH: …
Der Wert des Interesses an einer solchen Feststellung entspricht in etwa dem Wert einer Klage auf Feststellung, dass der Dienstberechtigte zur Fortzahlung der Vergütung über den Kündigungszeitpunkt hinaus verpflichtet sei (s. BGH, NJW-RR 1986, 676; BGH, NJW-RR 2006, 213, 214; KG, NJW-RR 1997, 543, 544).Rn. 111 a) Vorzunehmen ist - wie die Beklagte auf S. 2 ihres Schriftsatzes vom 29.05.2013 (Bl. 372) zu Recht verlangt hat - ein Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 676 und GmbHR 1994, 244, 245 sowie KG, NJW-RR 1997, 543, 544).
- OLG Celle, 22.06.1994 - 20 W 12/94 In der früher streitig gewesenen Frage ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, 2465 [BGH 24.11.1980 - II ZR 183/80]) nach herrschender Auffassung, der der Senat folgt, davon auszugehen, daß für Gehalts- und Pensionsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft der Streitwert grundsätzlich nach § 17 Abs. 3 GKG - und nicht nach § 12 Abs. 7 ArbGG - zu berechnen ist (vgl. ferner BGH NJW-RR 1986, 676; OLG Bamberg, Juristisches Büro 1988, 227; OLG München, NJW-RR 1988, 190).
Auch wenn § 17 Abs. 3 GKG auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar zutrifft, weil der Kläger nicht auf Zahlung der monatlichen Vergütung, sondern auf Feststellung des Fortbestehens des Anstellungsverhältnisses klagt, ist dennoch diese Vorschrift als Ausgangspunkt für die Schätzung des Interesses des Klägers heranzuziehen; § 17 Abs. 3 GKG gilt i.V.m. § 3 ZPO auch für die entsprechenden Feststellungsklagen, wobei in der Regel für die Feststellungsklage ein Abschlag von 20% vom Wert einer entsprechenden Leistungsklage gerechtfertigt ist (BGH NJW-RR 1986, 676).
Rn. 5 Zutreffend rügt die Streitwertbeschwerde, daß bei der Streitwertberechnung nicht vom Netto-, sondern vom Bruttoeinkommen auszugehen ist (so ausdrücklich BGH NJW-RR 1986, 676; OLG München, NJW-RR 1988, 190 [OLG München 01.09.1987 - 5 W 2184/87]).
- OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02
Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht …
Auch wenn § 17 Abs. 3 GKG seinem Wortlaut nach nicht unmittelbar einschlägig ist, weil der Kläger nicht seine Vergütung beansprucht, sondern im Wege der Feststellung der Weiterbestand des Dienstverhältnisses geltend gemacht wird, so kann doch die Vorschrift als Ausgangspunkt für die Schätzung des Interesses des Klägers dienen und herangezogen werden (so OLG Bamberg JurBüro 1988, 227, 228 unter Verweis auf BGH JurBüro 1986, 713). - OLG Stuttgart, 12.11.2002 - 12 W 48/02
Gebührenstreitwert einer von einem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft …
Der Gebührenstreitwert ist vielmehr nach § 3 ZPO zu bemessen, in dessen Rahmen § 17 Abs. 3 GKG entsprechend heranzuziehen ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676).Das Landgericht beruft sich für seine gegenteilige Ansicht zu Unrecht auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1986, 676) und des Oberlandesgerichts Bamberg (JurBüro 1988, 227).
- OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03
Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer …
Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543-544 mit Nachweisen). - BFH, 18.04.1989 - VII S 5/89
Anspruch auf Altersrente - Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Rechtmäßigkeit - …
Das entspricht auch der Tendenz der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und des BGH, diese Vorschrift weit auszulegen und den Gebührenstreitwert auch dann entsprechend zu bemessen, wenn die wörtlichen Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 GKG nicht erfüllt sind (vgl. BVerwG-Entscheidung vom 15. November 1988 1 B 147/88, nicht veröffentlicht; BGH-Beschluß vom 13. Februar 1986 IX ZR 114/85, MDR 1986, 669. - OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03
Nachschieben von Kündigungsgründen
Diese Vorschrift gilt nur für das arbeitsgerichtliche Verfahren (vgl. grundlegend BGH IX. Zivilsenat Beschluss vom 13. Februar 1986, Az: IX ZR 114/85, NJW-RR 1986, 676 ; ebenso etwa KG Berlin, Beschluss vom 21.6.1996 - 5 W 2444/96, KGR 1996, 249 = NJW-RR 1997, 543 -544 mit Nachweisen). - OLG München, 01.09.1987 - 5 W 2184/87
- OLG München, 12.03.1998 - 20 W 1073/98
Bewertung des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung des Weiterbestehens …
- LAG Düsseldorf, 05.02.1998 - 3 Sa 1837/96
Streitwert: Unanwendbarkeit des § 12 Abs. 7 ArbGG
- OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 6 W 76/06
Eigenes Beschwerderecht des Prozessbevollmächtigten des Klägers i.R. der auf eine …
- OLG Bremen, 16.09.1991 - 2 U 36/91
Begrenzung des Streitwerts auf 3 Monatsgehälter bei Erhebung der …
- BGH, 22.04.1991 - II ZR 97/90
Streitwertbemessung bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer …
- OLG Bamberg, 03.12.1987 - 1 W 63/87
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2007 - 17 Ta 6168/07
- OLG Naumburg, 20.07.1995 - 7 U 122/94
Streitwertfestsetzung bei einem Rechtsstreit um die Kündigung eines …
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Rechtsprechung
| LG Tübingen, 13.01.1986 - 5 T 269/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1986, 239
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 04.01.2010 - 12 W 190/09
Vergütung des Rechtsanwalts bei Beratungshilfe für mehrere Angelegenheiten
Rn. 8 Entgegen der überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LG Osnabrück, JurBüro 2008, 600 [LG Osnabrück 31.07.2008 - 9 T 521/08]f; LG Mönchengladbach, AGS 2003, 76; LG Münster JurBüro 1990, 333; LG Tübingen, RPfl 1986, 239; LG Kleve, JurBüro 1986, 1384; LG Stuttgart, JurBüro 1986, 1519; LG Berlin, JurBüro 1985, 1667; LG Bonn AnwBl 1985, 109; LG Wuppertal, JurBüro 1985, 1426; LG Dortmund RPfl 1984, 478; LG Dortmund, AnwBl. 1985, 334; Hansens, JurBüro 1987, 23 ff; Greißinger, AnwBl.1996, 606ff; ders. NJW 1985, 1671, 1676; Mümmler, Anm. zu LG Münster JurBüro 1983, 1894, ebenda; ders. JurBüro 1984, 1125 ff;… Mayer in: Gerold/Schmidt, Nr. 2500-2508 VV, Rdnr.14; Herget, Anm. zu Köln, MDR 1985, 944, dort S. 945; a.A. Hohnheiser-Mack/Most, Anmerkungen zu LG Stuttgart, JurBüro 1986, 1519, dort 1520 ff; LG Köln, JurBüro 1985, 1423) hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Verfahren über die Festsetzung von Vergütung bei Gewährung von Beratungshilfe grundsätzlich nicht zu prüfen, wie viele Angelegenheiten im Sinne des § 15 RVG vorliegen.
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