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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 09.06.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94   

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https://dejure.org/1997,2287
BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 (https://dejure.org/1997,2287)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 (https://dejure.org/1997,2287)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 (https://dejure.org/1997,2287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverfassungsgericht
  • BRAK-Mitteilungen

    Erstattung von RA-Gebühren und Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisgebühr, Dokumentenpauschale und Auslagen für Geschäftsreisen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 217
  • NJW 1997, 2668
  • NVwZ 1997, 1206 (Ls.)
  • Rpfleger 1997, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    Dem Beschwerdeführer zu I sind nach der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens zu vier Fünfteln vom Land Baden-Württemberg und zu einem Fünftel von der Bundesrepublik Deutschland, dem Beschwerdeführer zu II sind sie voll vom Land Baden-Württemberg zu erstatten (vgl. BVerfGE 92, 91).

    Es hat sich vielmehr für die Frage, ob und inwieweit die körperliche Konstitution von Frauen und die mit dem Feuerwehrdienst verbundenen körperlichen Belastungen eine Ausnahme vom Feuerwehrdienst rechtfertigen können, auf die sachverständigen Äußerungen in den von ihm vorgelegten arbeitsmedizinischen Gutachten bezogen (vgl. BVerfGE 92, 91 ).

    Der Senat hat seine Entscheidung auch auf diese Gutachten und die daraus ersichtlichen tatsächlichen Erkenntnisse gestützt und die Gutachten damit erkennbar beweismäßig verwertet (vgl. BVerfGE 92, 91 ).

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1574/83

    Entstehung einer Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    Es genügt, daß das Gericht eine Beweiserhebung durchführt und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (vgl. BVerfGE 77, 360 ).

    Mehr ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 77, 360 ).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    Der förmlichen Anordnung einer Beweisaufnahme bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 81, 387 ).

    Sie haben ihre Grundlage in der Beteiligung der Befragten am Verfahren und in der Wahrnehmung ihres Äußerungsrechts (vgl. BVerfGE 81, 387 ).

  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78

    Anfall der Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    Befragungen dieser Art dienen regelmäßig als vorbereitende Maßnahmen der Stoffsammlung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 63, 148 ).

    Zu einer Beweisgebühr führen sie nur, wenn sie Gegenstand einer förmlichen Beweisanordnung sind oder wenn zum Beleg der Äußerung vorgelegte Unterlagen in der Entscheidung des Gerichts erkennbar als Beweismittel verwertet werden (vgl. § 34 Abs. 2 BRAGO; BVerfGE 63, 148 ).

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    Deshalb liegt beispielsweise keine zusätzlich gefertigte Ablichtung vor, wenn ihr Inhalt zum Sachvortrag der Partei gehört und andernfalls in den Schriftsatz einzuarbeiten gewesen wäre (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1996, S. 382 f.).
  • BVerwG, 17.01.1994 - 8 B 235.93

    Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1994 - BVerwG 8 B 235.93 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92

    Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf Männer - kein Verstoß gegen …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 29. September 1993 - 2 S 2500/92 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 2 S 2703/93

    Beschränkung des Feuerwehrdienstes bzw der Feuerwehrabgabepflicht auf Männer - …

    Auszug aus BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
    den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 21. Februar 1994 - 2 S 2703/93 -,.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    - 1 BvR 403/94 -,.

    Rn. 42 1. Verfahren 1 BvR 403/94:.

    Rn. 60 8. Die im Ausgangsverfahren zu 1 BvR 403/94 beklagte Gemeinde teilt mit Blick auf Art. 3 Abs. 3 GG die gegen die Feuerwehrabgabe angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken.

  • BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90

    Kein Mehrvertretungszuschlag im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Es genügt, daß eine Beweisaufnahme durchgeführt wird und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94 -, Umdruck S. 6 f. m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.12.2004 - 12 Ko 92/02

    Beweisgebühr bei Einholen einer schriftlichen Information

    Da das finanzgerichtliche Verfahren vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht wird, weil das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hat (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), liegt hier eine Beweisaufnahme grundsätzlich dann vor, wenn sich das Gericht zur Ermittlung rechtserheblicher (als des Beweises bedürftig angesehener) Tatsachen auf Antrag oder von Amts wegen eines Beweismittels bedient (z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 13.1.1988 1 BvR 1574/83, Sammlung der Entscheidungen des BVerfG - BVerfGE - 77, 360, und vom 8.7.1997 1 BvR 403/94, 1 BvR 569/94, BVerfGE 96, 217; Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17.8.1976 VII B 7/75, Bundessteuerblatt II 1976, 687;… Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 12 m.w.N.).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das Vorbringen streitig ist oder ob die nach Ansicht des Gerichts klärungsbedürftigen Tatsachen von den Beteiligten selbst in den Rechtsstreit eingeführt worden sind (BVerfG in BVerfGE 77, 360; 96, 217).

    Wird der objektive Wille des Gerichts, Beweis erheben zu wollen, nach außen erkennbar, so liegt ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vor, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlässt, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchführt und der Rechtsanwalt am Beweisaufnahmeverfahren beteiligt ist (BVerfG in BVerfGE 77, 360, und in BVerfGE 96, 217; vgl. ferner die Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289; beide m.w.N.).

    Ihr sind die schriftlichen Äußerungen der Automobilhersteller zugeleitet worden und sie hat mehrfach - schriftsätzlich (Schreiben vom 2.6.1999) und in der mündlichen Verhandlung (vgl. Seite 18 des Urteils vom 22.6.1999) - die ihr vom Gericht eingeräumte Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen, wahrgenommen (vgl. hierzu BVerfG in BVerfGE 77, 360 und 96, 217).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.06.1997 - 8 W 158/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,15482
OLG Brandenburg, 09.06.1997 - 8 W 158/97 (https://dejure.org/1997,15482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.1997 - 8 W 158/97 (https://dejure.org/1997,15482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 1997 - 8 W 158/97 (https://dejure.org/1997,15482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1997, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.12.2002 - V ZB 23/02

    Voraussetzungen des Gebührenabschlags nach der Einigungsvertragsmaßgabe zur BRAGO

    Andere Oberlandesgerichte sind demgegenüber der Ansicht, daß die Kürzung nach der Maßgabe des Einigungsvertrags zur BRAGO auch auf überörtliche Sozietäten mit Sitz im Altbundesgebiet anzuwenden ist, wenn ein Mitglied dieser Sozietät vor Gerichten im Beitrittsgebiet aufgetreten ist, das dort seine Kanzlei eingerichtet hat (OLG Brandenburg, RPfleger 1997, 496; OLG Bremen, OLGR 2001, 35; im Ergebnis genauso, aber mit anderer Begründung: OLG Jena, OLG-NL 1997, 95 und NJW 2001, 685).
  • OLG Jena, 15.02.2000 - 1 W 627/99

    Kostenfestsetzung, Erstattung von Rechtsanwaktskosten

    Das OLG Nürnberg ( Beschluss vom 17.8.1998 - 3 W 1814/98 - OLGR Nürnberg 1998, 382) sowie das Brandenburgische OLG ( Beschluss vom 9.6.1997 - 8 W 158/97 - OLGR 1997, 276 ) haben in gleicher Weise entschieden.
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