Rechtsprechung
| KG, 19.01.1999 - 1 W 1490/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur Subsidiarität der Amtspflegschaft gegenüber der Einzelpflegschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1999, 274
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10
Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in …
Im Einklang mit der bisherigen, noch unter Geltung des FGG ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, JAmt 2010, 256; Kammergericht, RPfleger 1999, 274; OLG Zweibrücken, RPfleger 2002, 25; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 9. Juli 2001, 1 T 95/01, nachgewiesen in juris) und der Auffassung der Literatur (…vgl. Frankfurter Kommentar SGB VIII/Proksch [6. Aufl. 2009], § 53 Rn. 4;… MünchKomm/Wagenitz, BGB [5. Aufl. 2008], § 1791b Rn. 13;… § 1779 Rn. 24;… Anwaltkommentar BGB/Fritsche [2005], § 1791b Rn. 3) hat der Senat bereits entschieden, dass ein Jugendamt, welches entgegen seinem erklärten Willen als Ergänzungspfleger ausgewählt und bestellt wird, berechtigt ist, gegen den entsprechenden Beschluss Rechtsmittel einzulegen (Senat, Beschluss vom 4. März 2010, JAmt 2010, 257).9 Eine Verpflichtung des Familiengerichts, den vom Jugendamt erstmals in der Beschwerdeschrift benannten Rechtsanwalt zum (berufsmäßig tätigen) Ergänzungspfleger zu bestellen, bestand nicht: Zwar kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Rechtsanwälte für das Amt eines Ergänzungspflegers geeignet sind und auch der Umstand, dass durch die Bestellung eines berufsmäßig tätigen Ergänzungspflegers Kosten entstehen, die bei Mittellosigkeit der betroffenen Kinder von der Staatskasse zu tragen wären (§§ 1835 Abs. 4, 1835a Abs. 3, 1836 Abs. 1 Satz 2, 1836d BGB iVm. § 2 Satz 2 VBVG), wohingegen bei Bestellung des Jugendamtes weder Vergütung noch Aufwandsentschädigung anfallen (§§ 1835 Abs. 5, 1835a Abs. 5, 1836 Abs. 3 BGB), begründet für sich genommen keine fehlende Eignung eines Rechtsanwaltes (vgl. KG, RPfleger 1999, 274).
Aber das Familiengericht ist an diesen Vorschlag nicht gebunden; vielmehr hat es unter mehreren geeigneten Personen nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen (vgl. KG, RPfleger 1999, 274 sowie Frankfurter Kommentar SGB VIII/Proksch [6. Aufl. 2009], § 53 Rn. 4;… MünchKomm/Wagenitz, BGB [5. Aufl. 2008], § 1779 Rn. 3).
- OLG Brandenburg, 05.09.2013 - 3 WF 46/13
Auswahl des Umgangspflegers: Voraussetzungen für die Bestellung des Jugendamts
Das Jugendamt darf nur dann ausgewählt werden, wenn eine als Umgangspfleger geeignete Person auch nach intensiven Ermittlungen, die das Familiengericht von Amts wegen vorzunehmen hat, nicht zu finden ist (vgl. BayObLG FamRZ 1964, 530 ; 1984, 205 f; OLG Frankfurt a.M. FamRZ 1980, 284; OLG Stuttgart Rpfleger 1982, 183; OLG Zweibrücken Rpfleger 1987, 160; KG Rpfleger 1999, 274 zur Auswahl des Vormunds;… Münch.Komm./Wagenitz, § 1791 b Rz. 2, 4;… Staudinger/Engler, BGB, § 1791 b Rz. 4). - OLG Koblenz, 22.08.2001 - 13 WF 422/01
Unabhängig von der Entstehung höherer Kosten besteht Vorrang des Einzelpflegers …
Ob dies der Fall ist, hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen (§ 12 FGG) zu ermitteln (vgl. KG Rpfleger 99, 274; OLG Zweibrücken NJW-RR 87, 584).
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