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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 25.04.2005

Rechtsprechung
   KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2992
KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
KG, Entscheidung vom 09.05.2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 1 W 20/05 (https://dejure.org/2005,2992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    RVG; ; VV 3201; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG; VV 3201; ZPO § 91 Abs. 1
    Tätigwerden des Anwalts des Berufungsgegners als Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit bei fristwahrend eingelegter Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung der mit der Empfangnahme der Rechtsmittelschrift und deren Weiterleitung an den Auftraggeber entfalteten Tätigkeit mit der erstinstanzlichen Verfahrensgebühr; Erteilung eines Auftrags mit dem erstinstanzlichen Mandat zur gerichtlichen Geltendmachung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 569
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05
    Dieser Gesichtspunkt betrifft nur eine die volle Gebühr nach VV 3200 auslösende weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwalts, nicht schon die Entgegennahme des Auftrags zur Vertretung in der Berufungsinstanz, deren Notwendigkeit aus der Sicht einer "verständigen Prozesspartei" zu beurteilen ist und im Regelfall nicht verneint werden kann (vgl. BGH NJW 03, 756/757).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei …

    Informationen entgegengenommen (vgl. KG JurBüro 2005, 418), geprüft, ob ein Tätigwerden veranlasst sei (…vgl. Madert/Müller-Rabe, aaO), oder einen Rat erteilt hat der Beklagte nicht.
  • KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08

    Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …

    Denn hierfür genügte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Entgegennahme der Rechtsmittelschrift durch die klägerische Prozessbevollmächtigte, weil anzunehmen ist, dass sie anschließend prüfte, ob etwas für ihren Mandanten zu veranlassen war; die Einreichung eines Schriftsatzes war nicht erforderlich (…Beschl. v. 6.4.2005 - V ZB 25/04, BGHR 2005, 2233, Rdnr. 6 zit. nach Juris; im Ergebnis ebenso KG, 1. Zivilsenat, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 W 20/05, KGR 2005, 684, Rdnr. 3 zit. nach Juris;… a.A. KG, 27. Zivilsenat, Beschl. v. 22.9.2005 - 27 W 180/05, OLGR 2006, 413 [413], jedoch ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233;… a.A. offenbar ebenfalls OLG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2006, a.a.O., jedoch ebenfalls ohne Auseinandersetzung mit BGHR 2005, 2233).
  • OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10

    Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer …

    Es ist auch nicht erforderlich, dass die von ihm entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Senatsbeschluss vom 04.04.2006 - 11 W 1234/06; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07

    Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur …

    v. 20. Oktober 2003 - 13 Ta 387/03 und 13 Ta 388/03 -, vom 30. Oktober 2003 -13 Ta397/03-, vom 29. März 2004 - 13 Ta 61/04 -, vom 17. Juni 2004 - 13 Ta 197/04 - vom 4. Oktober 2005 - 13 Ta 339/05 - und vom 15. März 2006 -13 Ta 80/06-; ebenso auch LAG Berlin vom 20. August 2003, - 17 Ta 6060/03 -, MDR 2004, 58; KG vom 9. Mai 2005 -1 W 20/05- JurBüro 2005, 418; LAG Düsseldorf vom 8. November 2006 -16 Ta 596/05- MDR 2006, 659; vgl. auch: Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91, Stichwort "Berufung" m.w.N.).

    Eine Tätigkeit "nach außen" ist hierzu nicht notwendig (…vgl. statt vieler: v. Eicken/.../ a.a.O. Nr. 3200 VV RVG Rdn. 18 m.w.N; KG vom 9. Mai 2005, a.a.O.) Mit der oben zitierten Erklärung des Klägers und den entsprechenden schriftsätzlichen Erläuterungen des Klägervertreters ist eine ausreichende Tätigkeit des Klägervertreters glaubhaft gemacht (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO).

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 11 W 19/07
    Der frühe Zeitpunkt der Mandatierung ist für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht von Belang (vgl. KG JurBüro 2005, 418; L ArbG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.07.2006, 9 Ta 127/06, Juris, jeweils zur Beauftragung bereits zusammen mit der erstinstanzlichen Mandatierung).

    Das erforderliche Tätigwerden nach Nr. 3201 VV-RVG aufgrund des Auftrages muss nicht nach außen in Erscheinung treten (…Müller-Rabe a.a.O.; KG JurBüro 2005, 418), es genügt die Entgegennahme der Information oder die Durcharbeitung der Akten, um mit dem Mandanten die Erfolgsaussichten der Berufung beurteilen zu können (…vgl. Müller-Rabe a.a.O. Nr. 3200 VV-RVG Rn. 61 m.w.N.).

  • OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer …

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die von dem Rechtsanwalt entfaltete Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (…Senatsbeschluss 04.04.2006, a. a. O.; Kammergericht Rpfleger 2005, 569 = JurBüro 2005, 418).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2010 - 11 W 59/09

    Vergütung des Rechtsanwalts des Berufungsbeklagten bei Berufungsrücknahme vor …

    Rn. 3 1. Die Zuerkennung der Gebühr ist begründet, weil der Berufungsbeklagte nach Einlegung der Berufung seinerseits anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und nach Rücknahme der Berufung grundsätzlich Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten beanspruchen kann (BGH, NJW 2007, 3723; OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 540 zit. nach juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 1096; KG, RPfleger 2005, 569; zur BRAGO: OLG Köln, OLGR 2003, 223).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 10 Ta 101/06

    Rechtsmittelverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines …

    Die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts in einem Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten sind daher auch dann erstattungsfähig, wenn die Gegenpartei ihr Rechtsmittel nur zur Fristwahrung einlegt und vor Ablauf der Begründungsfrist zurücknimmt (vgl. BGH, Beschluss v. 17.12.2002, Az.: X ZB 9/02; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 03.05.2004, Az.: 10 Ta 78/04; KG Berlin, Beschluss v. 09.05.2005, Az.: 1 W 20/05).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - 2 WF 145/07

    Beendigung eines Stillhalteabkommens bei Entschluss des Berufungsklägers zur …

    Ob eine Bitte an den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite, noch nicht im Berufungsverfahren tätig zu werden, überhaupt dazu führt, dass die Gegenseite die Gebühr nach VV 3201 nicht geltend machen kann (so scheinbar OLG Karlsruhe 3 W 40/99 Beschluss vom 28.4.1999 (juris) zur BRAGO; anders wohl Kammergericht 1 W 20/05 Beschluss vom 9.5.2005 (juris)), kann dahinstehen.
  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende …

    Rn. 13 Im vorliegenden Fall ist zwar eine Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) als solche aus dem unbezweifelten Gegenstandswert von 25.500 EUR für den Beklagtenvertreter entstanden, denn er war von dem Beklagten beauftragt und erkennbar auch tätig geworden (KG JurBüro 2005, 418).
  • LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend" …

  • LAG Hessen, 15.03.2006 - 13 Ta 80/06

    Kostenfestsetzung bei vereinbarten Stillhalteabkommen

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung - …

  • LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09

    Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend" …

  • LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung - …

  • OLG Koblenz, 07.11.2006 - 14 W 626/06

    Erstattung von Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06

    Verfahrensgebühr: Vorzeitige Beendigung bei Berufungsrücknahme

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2006 - 16 Ta 144/06

    Verfahrensgebühr für Anwalt des Rechtsmittelgegners

  • KG, 10.07.2008 - 1 W 164/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Verfahrensgebühr bei einem Antrag auf Zurückweisung der …

  • KG, 05.06.2007 - 1 W 169/07

    Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des gegnerischen Rechtsanwaltes nach …

  • LAG Köln, 23.08.2006 - 3 (9) Ta 261/06

    Kostenfestsetzung, Berufung zur Fristwahrung, Anwaltsgebühren

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5118
OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05 (https://dejure.org/2005,5118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.04.2005 - 10 W 300/05 (https://dejure.org/2005,5118)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. April 2005 - 10 W 300/05 (https://dejure.org/2005,5118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    PatG § 143 Abs. 3; ; PatG § ... 143 Abs. 5; ; BGB § 247; ; BGB § 632; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 568 S. 2 Nr. 2; ; ZPO § 569 S. 1; ; ZPO § 572; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 134; ; RVG § 61; ; GKG § 71; ; KostO § 161 S. 2

  • rechtsportal.de

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher Anwendungsbereich des § 143 Abs. 3 PatG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Rechtmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Reisekosten und der teilweisen Nichtanerkennung von Kosten eines Patentanwaltes im Rahmen der Kostenfestsetzung; Mitwirkung eines Patentanwalts auf Seiten der obsiegenden Partei; Beginn eines Patentverletzungsverfahren vor dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 976 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 294
  • GRUR-RR 2006, 304 (Ls.)
  • Rpfleger 2005, 569
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 20.12.2001 - 2 Ni 24/00
    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).

    bb) Nach anderer Ansicht beweist der Umstand, daß sich im Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 keine Übergangsregelung findet und auch die Gesetzesmaterialien keinen Aufschluß darüber geben, wie in solchen, am 1. Januar 2002 bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfahren werden soll, gerade die Lückenhaftigkeit des Gesetzes (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, 170 sowie anscheinend auch der 3. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluß vom 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02 zu 3 Ni 11/01 (EU); der Inhalt dieses Beschlusses ist in der Entscheidung des 2. Senates des BPatG vom 15. Mai 2003, a.a.O., wiedergegeben).

    Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.;… Hansens, a.a.O.).

    Ob auch hier ein allgemeiner Grundsatz gilt, wonach Änderungen des Gebühren- und Erstattungsrechts schwebende Verfahren nicht erfassen, ist fraglich und umstritten (befürwortend: OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 18.12.2002, a.a.O.; verneinend: BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.).

    cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Entstehung der …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    Die gesetzliche Neuregelung entfaltet in diesen Fällen nämlich eine sog. unechte Rückwirkung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, sowie Larenz, a.a.O., S. 424, 425), in dem sie die Parameter eines laufenden Verfahrens verändert und im Gegensatz zur früheren Rechtslage eine uneingeschränkte Erstattung der Gebühren eines Patentanwalts erlaubt.

    bb) Nach anderer Ansicht beweist der Umstand, daß sich im Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 keine Übergangsregelung findet und auch die Gesetzesmaterialien keinen Aufschluß darüber geben, wie in solchen, am 1. Januar 2002 bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfahren werden soll, gerade die Lückenhaftigkeit des Gesetzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, 170 sowie anscheinend auch der 3. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluß vom 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02 zu 3 Ni 11/01 (EU);… der Inhalt dieses Beschlusses ist in der Entscheidung des 2. Senates des BPatG vom 15. Mai 2003, a.a.O., wiedergegeben).

    Denn schon seit 1936 waren Gebühren eines Patentanwalts nur noch begrenzt erstattungsfähig (vgl. die Nachweise bei OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O.), so daß ein berechtigtes Vertrauen der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens auf eine Fortgeltung der gesetzlichen Regelung bestand.

    Dem Schutz dieses Vertrauens entspricht es, bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Erkenntnisverfahrens abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O., S. 170).

  • OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).

    Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.;… Hansens, a.a.O.).

    cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg…, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 3 W 2502/02

    Gleiche Gebühren für Patentanwalt und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    b) Zunächst einmal liegt es nahe, daß Gesetz beim Wort zu nehmen und es auf alle - auch laufenden - Verfahren anzuwenden (vgl. BPatG, Beschluß vom 15. Mai 2003 - 2 Ni 24/00 (EU), BPatGE 47, 50 ff; OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003 - 11 W 2672/02, MDR 2003, S. 1143; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002 - 3 W 2502/02, OLGR Nürnberg 2003, S. 78 f mit Anm. Hansens RVG-Report 2003, S. 16 f).

    Der Vorschlag, die §§ 134 BRAGO, 61 RVG, 71 GKG, 161 S. 2 KostO analog anzuwenden, begegnet insoweit Bedenken, als diese Vorschriften das Verhältnis der Partei zu ihrem Prozeßbevollmächtigten und zum Gericht betreffen (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O.; OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.;… Hansens, a.a.O.).

    cc) Der Senat ist allerdings in Abweichung der bisher ergangenen - die Patentanwaltsgebühren in voller Höhe zusprechenden - Entscheidungen der Ansicht, daß es für die Frage der Anwendbarkeit von § 143 Abs. 3 PatG in seiner neuen Fassung nicht auf den Zeitpunkt der verschiedenen Mitwirkungshandlungen des Patentanwalts (vgl. BPatG…, Beschluß vom 15. Mai 2003, a.a.O., OLG München…, Beschluß vom 28. Februar 2003, a.a.O., OLG Nürnberg, Beschluß vom 26. August 2002, a.a.O.), sondern auf die Beendigung des Erkenntnisverfahrens und den Erlaß einer Kostengrundentscheidung ankommt.

  • OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    Die Anreise per Bahn anstelle einer Flugreise stellt keine kostengünstigere Möglichkeit dar, da die Hin- und Rückfahrt von München nach Leipzig und zurück länger als 10 Stunden dauert und somit neben den Reisekosten auch Übernachtungskosten angefallen wären (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, S. 1292, 1293).
  • LG Leipzig, 20.12.2004 - 5 O 1456/97

    Urheberrecht für Räuchermännchen // Erzgebirgische Holzkunst siegt über Plagiate …

    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Leipzig vom 20. Dezember 2004, Az.: 5 O 1456/97, wie folgt abgeändert:.
  • BPatG, 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02
    Auszug aus OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
    bb) Nach anderer Ansicht beweist der Umstand, daß sich im Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 keine Übergangsregelung findet und auch die Gesetzesmaterialien keinen Aufschluß darüber geben, wie in solchen, am 1. Januar 2002 bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfahren werden soll, gerade die Lückenhaftigkeit des Gesetzes (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, 170 sowie anscheinend auch der 3. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluß vom 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02 zu 3 Ni 11/01 (EU);… der Inhalt dieses Beschlusses ist in der Entscheidung des 2. Senates des BPatG vom 15. Mai 2003, a.a.O., wiedergegeben).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05

    Erstattung von Patentanwaltskosten

    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin hat das Oberlandesgericht die weiteren Gebühren des Patentanwalts der Klägerin und die Reisekosten ihres in München ansässigen Prozessbevollmächtigten antragsgemäß festgesetzt (OLG Dresden GRUR-RR 2005, 294).
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