Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2013 - EnZR 73/12 |
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Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom Erzeuger selbst verbrauchte Strommenge als netzentgeltpflichtige Entnahme; geschuldete Konzessionsabgaben
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§ 3 Nr 7 EEG, § 315 BGB
Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom Erzeuger selbst verbrauchte Strommenge als netzentgeltpflichtige Entnahme; geschuldete Konzessionsabgaben - Wolters Kluwer
Einordnung der vom Erzeuger selbst verbrauchten Strommenge als eine netzentgeltpflichtige Entnahme bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung; Folgen eines Verbrauchs des Stroms in einem ...
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§ 3 Nr. 7 EEG, § 315 BGB
Zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 Abs. 3; EEG § 3 Nr. 7
Einordnung der vom Erzeuger selbst verbrauchten Strommenge als eine netzentgeltpflichtige Entnahme bei kaufmännisch-bilanzieller Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung; Folgen eines Verbrauchs des Stroms in einem ... - datenbank.nwb.de
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- RdE 2013, 433
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2012 - EnVR 8/11
Kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien: Vom …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - EnZR 73/12
Mit Beschluss vom 27. März 2012 (EnVR 8/11, RdE 2012, 387) hat der Senat entschieden, dass bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in ein Netz der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 3 Nr. 7 EEG die Strommenge, die vom Erzeuger selbst oder in einem vorgelagerten Arealnetz verbraucht wird, eine netzentgeltpflichtige Entnahme darstellt.Rn. 7 Die jetzt in der Revisionsbegründung vorgebrachten Einwände, die seinerzeit im Wesentlichen schon im Verfahren EnVR 8/11 vorgetragen worden sind, geben zu keiner abweichenden Betrachtung Anlass.
Ein solches Ergebnis entspräche nicht der Zielsetzung des Gesetzes (BGH, RdE 2012, 387 Rn. 16).
Rn. 9 Die Voraussetzungen des § 552a ZPO liegen vor, weil die Sache nach der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2012 (RdE 2012, 387) keine grundsätzliche Bedeutung mehr aufweist und das Urteil des Berufungsgerichts mit dieser Entscheidung in Einklang steht.
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02
SIM-Lock II
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - EnZR 73/12
Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung des Revisionsgerichts an (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 f. - SIM-Lock II). - BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 42/06
Einspeisung von Strom aus einer Biogasanlage über eine nicht im Eigentum des …
Auszug aus BGH, 12.07.2013 - EnZR 73/12
Mit ihr wird dem Erzeuger Erneuerbarer Energien die Möglichkeit eingeräumt, den in seinem Arealnetz verbrauchten Strom so abzurechnen, als ob er in das Netz der allgemeinen Versorgung zunächst eingespeist und von dort sodann wieder entnommen worden wäre (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 42/06, WM 2007, 1230 Rn. 27).
- BGH, 13.12.2016 - EnVR 38/15
Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen: Voraussetzungen eines individuellen …
Durch die Maßgeblichkeit der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe - wobei mit der Ersetzung des Begriffs der Durchleitung (§ 4 Abs. 5 EEG 2004) durch den Begriff "Weitergabe" in § 8 Abs. 2 EEG 2009 (jetzt: § 11 Abs. 2 EEG 2014) keine inhaltliche Änderung verbunden sein sollte (BT-Drucks. 16/8148 S. 44) - wird bei wirtschaftlicher Betrachtung lediglich der Erfassungszeitpunkt vorverlegt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 2012 - EnVR 8/11, aaO Rn. 17 und vom 12. Juli 2013 - EnZR 73/12, RdE 2013, 433 Rn. 7). - OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 83/14
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 108/14
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8).
- OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 79/14
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 64/14
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 23/14
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 75/15
Ermittlung der für die Vereinbarung individueller Netzentgelte erforderlichen …
Des Weiteren hat der Bundesgerichthof entschieden, dass Konzessionsabgaben gleichfalls infolge der fingierten Vorverlagerung der Netznutzung geschuldet seien, weil auch insoweit der Erzeuger Erneuerbarer Energien, der kaufmännisch-bilanziell abrechne, gegenüber dem direkt einspeisenden und aus dem Netz entnehmenden Erzeuger nicht bevorzugt werden dürfe (BGH, Urteil vom 12.07.2013, EnZR 73/12 bei juris Rn. 8).
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