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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3020
BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 (https://dejure.org/1998,3020)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    FlurbG § 44 Abs. 1; ; FlurbG § 59; ; FlurbG § 60 Abs. 1; ; FlurbG § 134 Abs. 1 und 2; ; VwGO § 65; ; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2039 Satz 1

  • ArgeLandentwicklung

    Erbengemeinschaft; Flurbereinigungsplan; Klagebefugnis eines Miterben; Rügerecht; Verlust des Rügerechts; Änderung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Flurbereinigungsplan - Planänderung - Anfechtbarkeit einer Planänderung - Wertgleiche Abfindung - Rügeverlust - Nachsichtgewährung - Erbengemeinschaft - Prozeßbefugnis einzelner Miterben

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Rügerecht/Verlust des Rügerechts; Flurbereinigungsplan/Änderung; Erbengemeinschaft/Klagebefugnis eines Miterben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Prozeßführungsbefugnis einzelner Miterben einer Erbengemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 1998, 236
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ;… Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).

    Da dieses sogenannte Notverwaltungsrecht das Mitwirkungsrecht der anderen Miterben durchbricht, ist die Notwendigkeit einer Widerspruchs- und Klageerhebung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (BVerwGE 21, 91; BGHZ 6, 76 ).

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Da dieses sogenannte Notverwaltungsrecht das Mitwirkungsrecht der anderen Miterben durchbricht, ist die Notwendigkeit einer Widerspruchs- und Klageerhebung jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann (BVerwGE 21, 91; BGHZ 6, 76 ).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Denn selbst wenn angenommen wird, die Klägerin hätte dort auf ihren bereits eingelegten "Widerspruch" gegen den Flurbereinigungsplan vom 3. August 1994 hinweisen bzw. der Hauptsachenerledigungserklärung der beiden klagenden Miterben widersprechen müssen, steht dies der (erneuten) Prozeßführung der Klägerin jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beigeladener einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) der Hauptbeteiligten nicht widersprechen und damit eine Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht verhindern kann (vgl. BVerwGE 30, 27; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 15.93

    Zwangsbelastung eines Grundstück zur Verlegung einer Rohrleitung - Wirksamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Denn selbst wenn angenommen wird, die Klägerin hätte dort auf ihren bereits eingelegten "Widerspruch" gegen den Flurbereinigungsplan vom 3. August 1994 hinweisen bzw. der Hauptsachenerledigungserklärung der beiden klagenden Miterben widersprechen müssen, steht dies der (erneuten) Prozeßführung der Klägerin jedenfalls deshalb nicht entgegen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beigeladener einer übereinstimmenden Erledigungserklärung (§ 161 Abs. 2 VwGO) der Hauptbeteiligten nicht widersprechen und damit eine Beendigung der Rechtshängigkeit des Verfahrens nicht verhindern kann (vgl. BVerwGE 30, 27; Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92).
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ;… Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91

    Flurbereinigungsrecht Wertermittlung - Reines Agrarland - Begünstigtes Agrarland …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Dieser Betrag ergibt sich bei einem Fünftel des nach § 32 FlurbG ermittelten Wertes, ausgehend von 13 552 Wertverhältniszahlen und einem Umrechnungsfaktor von 3, 50 DM für eine Wertverhältniszahl (vgl. Abschnitt II. 10.2 des Streitwertkatalogs 1996 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1996, 563; Beschluß vom 29. Mai 1991 - BVerwG 5 B 27.91 - Buchholz 424.01 § 28 FlurbG Nr. 8, S. 7 f.).
  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97

    Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Ein solcher (ausdrücklicher) Widerspruch der übrigen Miterben gegen die Prozeßführung der Klägerin nach Abschluß des Vorprozesses, in dem die nicht mitklagenden anderen Miterben die Rechtsstellung von einfachen Beigeladenen hatten (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248/97 - NJW 1998, 552), ist hier von der Vorinstanz weder festgestellt noch sonst ersichtlich.
  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 17.72

    Heranziehung zu Beiträgen für ein Flurbereinigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Da bei einer auf einen Planwiderspruch erforderlich werdenden Planänderung eine Überprüfung der Wertgleichheit der Abfindung (§ 44 FlurbG) anderer davon betroffener Teilnehmer erforderlich werden kann, müssen bestandsrechtliche Erwägungen weitgehend außer Betracht bleiben, so daß sich grundsätzlich nach jeder Änderung des Flurbereinigungsplans die Frage der Wertgleichheit der (geänderten) Abfindung erneut stellt; sie muß daher von den betroffenen Teilnehmern in einem erneuten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren mit Aussicht auf eine Sachentscheidung aufgeworfen werden können (Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG 5 C 17.72 - und Beschluß vom 20. August 1986 - BVerwG 5 H 121.84 - Buchholz 424.01 § 60 FlurbG Nr. 1 und Nr. 6).
  • BVerwG, 03.02.1960 - I CB 135.59

    Beschwerde gegen einen Flurbereinigungsplan mit der Begehr auf Wiederzuteilung …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97
    Wird ein solcher Plan, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Allgemeinverfügung darstellt (Urteil vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - RdL 1960, 189 = RzF 44 IV), in der Folgezeit nach § 60 i.V.m. § 59 FlurbG geändert, so tritt der geänderte Flurbereinigungsplan als neuer Verwaltungsakt an die Stelle des zuvor erlassenen Plans.
  • BVerwG, 03.06.1987 - 5 B 74.86

    Kein Anspruch der Gemeinde auf Zuweisung bestimmter Grundstücksflächen für …

  • BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener …

    Die Änderung des durch einen Auseinandersetzungsplan geschaffenen Wegenetzes stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Abs. 1 LVwVfG RP i.V.m. § 35 VwVfG dar (s. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12 zur Änderung eines Flurbereinigungsplans), der diejenigen Teilnehmer belastet, die von dem Wegenetz einen konkreten Erschließungsvorteil haben (vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 CN 1.14 - NVwZ-RR 2015, 867 Rn. 15 zu einer Änderungssatzung nach § 58 Abs. 4 Satz 2 FlurbG).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung dementsprechend zwar um eine Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Zusicherungen bemüht, die grundsätzliche Möglichkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht jedoch nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein praktisches Bedürfnis für ein derartiges Instrumentarium stets anerkannt (vgl. Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - NJW 1961, 1882 , vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12).

    Deswegen ist die Flurbereinigungsbehörde auch in dieser Phase des Flurbereinigungsverfahrens gehindert, verbindliche Zusicherungen außer Acht zu lassen (…Urteile vom 19. September 1989 a.a.O. S. 316 und vom 20. Mai 1998 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 22.02.2022 - 4 A 7.20

    Veränderungssperre zur Sicherung der Planfeststellung einer …

    Vielmehr liegen, wenn in einer Verfügung gleichzeitig der öffentlich-sachenrechtliche Zustand mehrerer Sachen geregelt wird, mehrere bzw. ein ganzes Bündel an Allgemeinverfügungen vor, die je für sich den formellen und materiellen Anforderungen genügen müssen (vgl. etwa zum Flurbereinigungsplan BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1960 - 1 CB 135.59 - RdL 1960, 189 ; Urteil vom 20. Mai 1998 - 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12;… Stelkens, a.a.O., Rn. 315;… Appel, in: Berliner Kommentar zum Energierecht, Bd. 1, Halbband 2, 4. Aufl. 2019, § 16 NABEG Rn. 8;… Riese/Nebel, in: Steinbach/Franke, Kommentar zum Netzausbau, 3. Aufl. 2022, § 16 NABEG Rn. 19).
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