Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; § 472 Abs. 1 StPO; § 323c StGB
Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund abweichende Verurteilung des Angeklagten); Rechtsgüter der unterlassenen Hilfeleistung; Erstattungspflicht - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auferlegung der Kosten des Verfahrens; Unterlassene Hilfeleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1 § 472 Abs. 1
Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung nach § 323 c StGB , statt wegen Totschlags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.11.2001 - 4 StR 392/01
- BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1356
- NStZ 2002, 385
- Rpfleger 2002, 280
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93
Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Soweit die Angeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden ist, liegt ihrer Verurteilung aber nicht nur derselbe geschichtliche Vorgang im Sinne des § 264 StPO zugrunde (vgl. BGHSt 39, 164, 165), sondern auch eine einheitliche Handlung im sachlich-rechtlichen Sinne. - BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.). - OLG Celle, 26.04.1988 - 3 Ws 103/88
Verfolgung von Straftaten im Wege der Privatklage; Vorwurf der unterlassenen …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Dies sind nach nunmehr herrschender Meinung - jedenfalls auch - die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (OLG Celle NStZ 1988, 568; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370, 2371;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 323 c Rdn. 1;… Rudolphi aaO;… Spendel aaO Rdn. 27;… Tröndle/Fischer aaO jew. m.w.N.).
- BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Insofern ist die Rechtslage in Bezug auf die notwendigen Auslagen der in dem Fall einer Verurteilung wegen Vollrausches vergleichbar (vgl. BGHSt 20, 284; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 2001- 3 ARs 29/2001). - BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98
Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung bereits voll verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung begrifflich aus (BGHSt 31, 25 f.; BGH, Beschluß vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 244/92
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Dies sind nach nunmehr herrschender Meinung - jedenfalls auch - die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (OLG Celle NStZ 1988, 568; OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370, 2371;… Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 323 c Rdn. 1;… Rudolphi aaO;… Spendel aaO Rdn. 27;… Tröndle/Fischer aaO jew. m.w.N.). - BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312;… BGH GA 1968, 184;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 13.12.2001 - 5 ARs 36/01
Anfrage; Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Rn. 11 Der 5. Strafsenat hat auf Anfrage des Senats (Beschluß vom 20. November 2001) mitgeteilt, daß er an seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung nicht festhalte (Beschluß vom 13. Dezember 2001 - 5 ARs 36/01). - BGH, 12.06.1959 - 5 StR 163/59
Strafrechtliche Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung - Fehlender …
Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Rn. 8 Der Auffassung, bei einer Verurteilung nach § 323 c StGB entfalle die Erstattungspflicht, weil diese Vorschrift allein dem allgemeinen Interesse daran diene, daß bei Unglücksfällen geholfen werde (BGH, Urteil vom 12. Juni 1959 - 5 StR 163/59; OLG Nürnberg AnwBl 1971, 183;… Franke KK 4. Aufl. § 472 Rdn. 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 472 Rdn. 6; vgl. auch OLG Hamm NJW 1962, 359 zu dem anders gelagerten Fall eines Teilfreispruchs hinsichtlich der die Nebenklage begründenden Tat), vermag der Senat nicht zu folgen.
- BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11
Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz
Bei diesem Verständnis bezweckt § 323c StGB zumindest auch den Schutz der Individualrechtsgüter des durch einen Unglücksfall Betroffenen (so zutreffend OLG Düsseldorf, NJW 2004, 3640, 3641; OLG Hamm, VersR 2005, 1689;… Fischer, StGB, 59. Aufl., § 323c Rn. 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; a.A. OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 794;… differenzierend BGB-RGRK/Steffen, 12. Aufl., § 823 Rn. 136 und 546 zu § 330c StGB). - BGH, 28.01.2021 - 3 StR 279/20
Schwere Freiheitsberaubung (Zusammenhang zwischen Freiheitsberaubung und schwerer …
Entsprechend dem Wortlaut der Norm und dem Willen des Gesetzgebers sind alle rechtswidrigen Taten anschlussfähig (BGH…, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 5 StR 523/11, NJW 2012, 2601 Rn. 4 mwN), sofern der Antragsteller als Träger eines durch den Straftatbestand geschützten Rechtsguts verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, NJW 1963, 1162, 1163; vgl. auch Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356 f.;… KK-StPO/Walther, 8. Aufl., § 395 Rn. 3 unter Verweis auf KK-StPO/Moldenhauer, 8. Aufl., § 172 Rn. 19) und besondere Gründe im Sinne des § 395 Abs. 3 StPO vorliegen.Insoweit ist er Verletzter, denn Schutzgut des § 323c StGB sind zumindest auch die bei einem Unglücksfall gefährdeten Individualrechtsgüter des in Not Geratenen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356, 1357 mwN).
- BGH, 26.06.2008 - 3 StR 159/08
Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo); Totschlag; Körperverletzung …
Die erkannte Strafe ist deshalb bereits vollständig verbüßt und kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden (vgl. BGHSt 31, 25; BGH NJW 2002, 1356).
- OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 19 U 6/11
Haftung des Vollstreckungsgläubigers wegen einer Verletzung des …
Dies ist jedoch ein zu enges Verständnis des Schutzgutes (vgl. BGH NJW 2002, 1356 m.w.N.). - BGH, 13.05.2003 - 4 StR 162/03
Strafaussetzung zur Bewährung (Übersteigen der Strafe durch die erlittene …
Ist aber die Strafe infolge der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits vollständig verbüßt, scheidet eine Strafaussetzung schon begrifflich aus (st. Rspr.; vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Beschluß vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01 = NJW 2002, 1356;… vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 56 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05 Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger 3).
- OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund …
Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612). - BGH, 07.04.2021 - 6 StR 79/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung; keine …
Das gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, falls die erkannte Strafe aufgrund der Anrechnung von Untersuchungshaft bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 1982 - 3 StR 29/82 aaO; Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 4 StR 392/01, NJW 2002, 1356; vom 12. Februar 2014 - 1 StR 36/14; vom 8. August 2017 - 3 StR 179/17; und vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17). - KG, 21.07.2011 - 1 Ws 22/11
Kosten des Strafverfahrens: Anordnung der Unterbringung im Sicherungsverfahren …
Vielmehr liegt eine den Nebenkläger betreffende Tat immer dann vor, wenn es um den denselben geschichtlichen Vorgang im Sinne des § 264 StPO geht, der der Nebenklage zugrunde liegt, und wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts richtet (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2006, 572; 2002, 385; 1998, 27; BGHSt 38, 93;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 472 Rdn. 6). - LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2024 - 7 KLs 355 Js 34162/23
Untersuchungshaftbefehl, Erlittene Untersuchungshaft, Einlassung des Angeklagten, …
Rn. 69 Einer Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung gem. § 56 Abs. 1 StGB bedurfte es nicht, da die Strafe bereits im Zeitpunkt des Urteils durch die bis dahin seit dem 31.10.2023 erlittene Untersuchungshaft voll verbüßt war (BGH, Beschluss vom 22.01.2002 - 4 StR 392/01; BGH, Urteil vom 24.03.1982 - 3 StR 29/82). - BGH, 20.10.2020 - 6 StR 257/20
Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts als unbegründet mit …
- LG Wuppertal, 21.07.2009 - 22 KLs 31/05
Bewusste und gewollte Abgabe einer inhaltlich unrichtigen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 24.01.2002 - 11 W 633/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2002, 605
- FamRZ 2002, 1133
- Rpfleger 2002, 280
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02
Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs
Daß der Gesetzgeber für die Neuregelung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO keine Übergangsregelung getroffen hat (vgl. Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574), führt zwar dazu, daß die Neuregelung mit ihrem Inkrafttreten am 1. Oktober 2001 (und ihrer erneuten Änderung zum 1. Januar 2002) die zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen oder die erst danach geltend gemachten Zinsansprüche, unabhängig, ob sie schon früher fällig geworden sind, erfaßt (OLG München, Rpfleger 2002, 280; vgl. auch schon OLG Bremen NJW 1959, 1088). - KG, 21.05.2002 - 1 W 114/02
Beginn der höheren Verzinsung von Kostenerstattungsansprüchen
Daraus folgt aber entgegen einer abweichenden Meinung (OLG München, Rpfleger 2002, 280, Hansens, BRAGOReport 2001, 131/132 f. und dem folgend Enders JurBüro 2001, 510) nicht, dass § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO n. F. in allen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar ist, die am 1. Oktober 2001 anhängig waren oder danach beantragt worden sind, auch wenn die dem Festsetzungsantrag zugrunde liegende Kostenentscheidung vor dem 1. Oktober 2001 ergangen ist (…so jedoch OLG München, a. a. O.).Davon geht im Übrigen der selbe Senat des OLG München in JurBüro 2001, 370/371 m. w. N. zutreffend aus, so dass die spätere Entscheidung (Rpfleger 2002, 280) auch deshalb nicht überzeugt.
- OLG Düsseldorf, 17.10.2002 - 10 W 101/02
Nachträgliche Festsetzung von Zinsen nach Gesetzesänderung
Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).
- OLG Düsseldorf, 16.10.2002 - 10 W 101/02
Kostenfestsetzungsverfahren
Mangels Übergangsregelung ist die Änderung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO uneingeschränkt am 01.10.2001 in Kraft getreten und gilt damit für alle nach dem Inkrafttreten anhängigen oder danach beantragten Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ? anders als bei der Änderung des § 288 Abs. 2 BGB - auf eine entsprechende Übergangsregelung verzichtet; dass er offensichtlich mit beiden Änderungen das gleiche Ziel verfolgen wollte, vermag die Annahme einer planwidrigen und damit analogiefähigen Regelungslücke nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.07.2002 10 W 65/02; OLG München RPfl 2002, 280 f).
- OLG Koblenz, 12.08.2002 - 14 W 450/02
Kostenfestsetzung; Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs
Die Vorschrift des Artikels 229 Abs. 1 Satz 2 EGBGB , die lediglich Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Gegenstand hat, ist mangels einer entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar (OLG München, JurBüro 2002, 317; Hansens, Rpfleger 2001, 573, 574). - OLG Dresden, 07.10.2002 - 4 W 1233/02
Zinsen; Verzinsung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsfestsetzungsbeschluss
Die Neufassungen des § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gelten nach Ansicht des Senats jedenfalls nicht für bis zum 30.09.2001 abgeschlossene Kosten- und Vergütungsfestsetzungsverfahren (im Ergebnis ebenso KG, Beschluss vom 21.05.2002 - Az. : 1 W 114/02 - OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - Az.: 23 W 109/02 - BRAGOreport 2002, 103, 104; a. A. LG Chemnitz, Beschluss vom 25.02.2002 - Az. : 5 0 27/93 , jeweils nach Hansens; vgl. ferner Hansens u.a. BRAGOreport 2001, 131 ff; Enders, JurBüro 2001, 510 f und für schwebende Verfahren OLG München RPfl 2002, 280) . - OLG Düsseldorf, 10.07.2002 - 10 W 65/02
Verzinsung des festgesetzten Kostenerstattungsbetrages
Folglich ist die neue Fassung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Oktober 2001 anzuwenden (so auch OLG München JurBüro 2002, 317 = RPfleger 2002, 280). - OLG Saarbrücken, 26.04.2002 - 6 W 396/01
Höhe der Zeilenentschädigung
Denn § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ist -unabhängig vom Datum der Kostengrundentscheidung oder des Einganges des Kostenfestsetzungsantrages - in allen Kostenfestsetzungsverfahren anwendbar, die am 1. Oktober 2001 noch anhängig waren oder danach beantragt worden sind, weil Änderungen des Prozessrechts grundsätzlich auch die bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Verfahren ergreifen und der Gesetzgeber eine hiervon abweichende Übergangsregelung nicht getroffen hat (11. Zivilsenat des OLG München, Beschlüsse vom 7. Januar 2002 - 11 W 2883/01 - und vom 24. Januar 2002 - 11 W 633/02 - jeweils m.w.N.). - KG, 20.05.2003 - 1 W 106/03
Kostenfestsetzungsverfahren: Beginn der höheren Verzinsung des …
Das Landgericht ist dieser Rechtsauffassung gefolgt, die die sofortige Beschwerde im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen anderer Gerichte (OLG München BRAGO-Report 01, 131 = Rpfleger 02, 280 = JurBüro 02, 317; OLG Hamm, Rpfleger 02, 539 = JurBüro 02, 482 = Anwalts-Bl. 03, 186) zur Überprüfung stellt. - LG Landau/Pfalz, 18.12.2002 - 2 O 366/00
Bestimmung der anwendbaren Vorschriften bezüglich der Höhe des Zinssatzes eines …
Da der Gesetzgeber insoweit keine Übergangsregelung getroffen hat, gilt der Grundsatz, dass Änderungen des Prozessrechts auch die bei ihrem Inkrafttreten schwebenden Verfahren ergreifen (OLG München, Rpfleger 2002, 280, 281).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".