Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.02.1982 - 6 WF 704/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BRAGO §§ 123, 124; PKHG Art. 5 Nr. 1
Prozeßkostenhilfe; Vergütung eines nach dem 01.01.1981 in der Rechtsmittelinstanz beigeordneten Rechtsanwalts. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1982, 200 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 08.01.1982 - 6 WF 651/81
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1982 - 6 WF 704/81
Der Senat ist ferner der Ansicht, daß auch ein nach dem 1. Januar 1981 im Armenrecht beigeordneter Rechtsanwalt dann lediglich die geringeren Gebühren des § 123 BRAGO a.F. erhält, wenn in derselben Instanz der Anwalt der Gegenpartei noch vor dem 1. Januar 1981 als Armenanwalt beigeordnet worden ist (JurBüro 1982, 571). - OLG Hamm, 24.06.1981 - 6 WF 284/81
Auszug aus OLG Hamm, 05.02.1982 - 6 WF 704/81
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. JurBüro 1981, 1200) in denjenigen Fällen, in denen ein Rechtsanwalt noch vor dem 1. Januar 1981 im Armenrecht beigeordnet, der Rechtszug aber erst danach beendet worden ist, lediglich die geringeren Gebühren gemäß § 123 BRAGO in der bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung zugebilligt.
- OLG Hamm, 10.06.1983 - 6 WF 151/83 Der nach dem 1. Januar 1981, nämlich am 2. August 1982 beigeordnete Beteiligte kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats die höheren Gebühren des § 123 BRAGO in der seit dem 1. Januar 1981 geltenden Fassung beanspruchen (Senatsbeschluß JurBüro 1982, 570, 571).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.01.1982 - 8 W 474/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
KostO §§ 60, 61
Erbrecht; Kosten und Gebühren; Kosten bei Eigentumseintragung aufgrund der Auseinandersetzung des Nachlasses. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1982, 200
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.01.1982 - 8 W 474/80
Die in der Rechtsprechung zuletzt von dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1979, 39) näher dargelegte Gegenmeinung vermag nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 05.03.1982 - 8 WF 17/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BRAGO §§ 123, 134; PKHG Art. 5
Prozeßkostenhilfe; Armenanwaltskosten in Übergangsfällen. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1982, 255
- Rpfleger 1982, 200 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.11.1981 - III ZB 9/81
Rechtsanwalts-Gebühren - Armenrecht - Revision - Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.1982 - 8 WF 17/82
Daß es durchaus sinnvoll ist, zwar grundsätzlich nach der Übergangsvorschrift des Prozeßkostenhilfegesetzes zu verfahren, aber gleichwohl dem Armenanwalt aufgrund des § 134 BRAGO die neuen Gebührensätze zuzubilligen, hat der Bundesgerichtshof in seinem zweiten Beschluß vom 5. November 1981 (III ZB 9/81 - AnwBl 1982, 69) für die Fälle einer Beiordnung nach dem 1. Januar 1981 überzeugend dargelegt; nur besteht nach den obigen Ausführungen für eine solche Beschränkung kein Anlaß.
- OLG Zweibrücken, 20.07.1982 - 6 WF 64/82 Zu der gegenteiligen Auffassung, wie sie zum Beispiel auch von dem Oberlandesgericht Stuttgart (JurBüro 1982, 734) vertreten wird, hat der Senat schon wiederholt Stellung genommen.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 3 W 122/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
KostO § 60
Kosten und Gebühren; Gebühren bei der Eintragung von Erben. - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.11.1981 - 4 T 627/81
- OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 3 W 122/81
Papierfundstellen
- Rpfleger 1982, 200
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 08.02.1979 - BReg. 3 Z 132/75
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.01.1982 - 3 W 122/81
Die Frage, ob die Gebührenbefreiung nach § 60 Abs. 4 KostO nur bei der berichtigenden Eintragung der Erben gewährt werden soll, oder ob sie jede Eintragung eines Erben - also auch die rechtsändernde - betrifft, ist in Rechtsprechung und Schrifttum nach wie vor heftig umstritten; wegen der Nachweise wird auf den Senatsbeschluß vom 24. Mai 1977 (…aaO) und auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Februar 1979 (BayObLGZ 1979, 39) Bezug genommen.
- OLG Karlsruhe, 15.11.1982 - 11 W 67/82 Ein anderer Teil verneint die Gebührenbefreiung (so OLG Köln Rpfleger 1966, 90; 1968, 35; OLG Düsseldorf NJW 1967, 2412; OLG Oldenburg NJW 1967, 2414; OLG Hamm JurBüro 1967, 658; DNotZ 1968, 121; OLG Frankfurt Rpfleger 1968, 100; 1974, 330; OLG Stuttgart Rpfleger 1971, 157; 1978, 153; 1982, 200; OLG Braunschweig JurBüro 1974, 220; 1979, 258; OLG Zweibrücken Rpfleger 1982, 200;… Rohs/Wedewer, KostO 2. Aufl. § 60 Anm. IVb c;… Göttlich/Mümmler, KostO 7. Aufl. "Eintragung vom Miterben aufgrund Auflassung« 6.5 mwN, sowie Haussmann, BWNotZ 1971, 44).
Diese Materialien wurden in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 21. Januar 1982 (Rpfleger 1982, 200 f; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW 1967, 2412, und OLG Hamm DNotZ 1968, 121) zutreffend zusammengefaßt und dahin gewürdigt, daß durch § 60 Abs. 4 KostO lediglich die Eintragung der Rechtsnachfolge nach § 1922 BGB, also die berichtigende Eintragung, nicht aber der rechtsgeschäftliche Erwerb aufgrund einer Nachlaßauseinandersetzung begünstigt werden sollte.
Der Senat folgt insoweit - auch im Interesse einer Vereinheitlichung der Handhabung eines in der Praxis häufigen Gebührentatbestandes im Bundesland - der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (vgl. Rpfleger 1978, 153; 1982, 200; Haussmann, BWNotZ 1971, 44).
- OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05
Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft …
Der Senat sieht trotz der entgegenstehenden Rechtsprechung der OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591 ff.; MDR 1990, 560), Hamm (Rpfleger 1987, 302 f.), Karlsruhe (Justiz 1983, 158 f.) und Düsseldorf (JurBüro 1983, 1076 f.) keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. - OLG Celle, 24.04.2012 - 4 W 26/12
Grundsätze zur Gebührenpflicht für die Umschreibung des Eigentums im Zuge der …
Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1968, 34; JurBüro 2006, 651), OLG Köln (Rpfleger 1968, 35), OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591; MDR 1990, 560), OLG Frankfurt (Rpfleger 1968, 100; RNotZ 2004, 478), LG Detmold (FamRZ 2009, 246) und LG Kassel (Rpfleger 2007, 289) sowie der Kommentierung von Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, November 2011, § 60 Rn. 16 c) und Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., E Anm. 6.5 (vgl. a. die Anmerkungen von Stöber Rpfleger 1966, 91 und 182 sowie Rpfleger 1968, 36).
- OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03
Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung …
1985, 17; OLG Stuttgart, Rpfleger 1971, 157; OLG Stuttgart, Rpfleger 1982, 201; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 200 f; OLG Zweibrücken, MDR 1990, 560). - OLG Zweibrücken, 13.01.1997 - 3 W 176/96
Voraussetzungen des Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs; Rechtmäßigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 17.01.1990 - 3 W 5/90
Kostenansatz auf Grund eines Erbauseinandersetzungsvertrages; Kostenrechtliche …
Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner in der obergerichtlichen Rechtsprechung und dem Schrifttum nach wie vor lebhaft umstrittenen (…vgl. die Nachweise bei Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, Kostenordnung, 11. Aufl., § 60 Rdn. 59) Auffassung fest, daß die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO nicht die Fälle der Eigentumseintragung auf Grund einer Nachlaßauseinandersetzung umfaßt, sondern daß durch diese Vorschrift nur die Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Rechtsnachfolge nach § 1922 BGB privilegiert ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 1977, Rpfleger 1977, 337, und vom 21. Januar 1982, Rpfleger 1982, 200). - LG Hannover, 12.06.2003 - 3 T 59/03
Frage der Gebührenfreiheit einer Eintragung auf Grund einer …
Rn. 2 Wie bereits das OLG Zweibrücken (vgl. Beschluss vom 24.5.77 in Rpfleger 1977 S. 337; Beschluss vom 21.1.82 in Rpfleger 82 S. 200/201 und Beschluss vom 17.1.90 in MDR 1990 S. 560) wiederholt umfänglich erläutert hat, ergibt die Auswertung der Gesetzesmaterialien, dass der Gesetzgeber nur die erbfallbedingte berichtigende Eintragung begünstigen wollte, also wenn Erben des eingetragenen Eigentümers eingetragen werden sollen. - OLG Frankfurt, 21.06.1982 - 20 W 119/82 Die zuletzt von dem Oberlandesgericht Celle (DNotZ 1979, 247), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (JurBüro 1979, 1192) und dem Oberlandesgericht Braunschweig (MittRhNotK 1981, 10) für die Gegenmeinung vorgebrachten Argumente vermögen den Senat nicht zu überzeugen; er ist vielmehr unter anderem mit den Oberlandesgerichten Oldenburg (JurBüro 1979, 258) und Zweibrücken (JurBüro 1982, 591) nach wie vor der Auffassung, daß § 60 Abs. 4 KostO nur diejenigen Fälle betrifft, in denen ein Erbfall Rechtsgrund für die Eintragung ist, und nicht (wie hier) ein Erwerb kraft Rechtsgeschäfts.
- OLG Hamm, 16.12.1986 - 15 W 403/85 Der Senat hält nach nochmaliger Überprüfung an seiner bisherigen Auffassung fest (ebenso OLG Köln Rpfleger 1966, 90; OLG Düsseldorf JMBl NW 1968, 178; JurBüro 1983, 1076; OLG Stuttgart Rpfleger 1978, 153; OLG Oldenburg JurBüro 1979, 258; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 591; OLG Frankfurt JurBüro 1983; 428; OLG Karlsruhe Justiz 1983, 158).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.03.1982 - 15 WF 30/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BRAGO §§ 123, 134; PKHG Art. 5
Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Kosten und Gebühren; Erinnerung oder Beschwerde der Landeskasse wegen später geänderter Rechtsprechung; Vergütung des im Armenrecht vor dem 1. Januar 1981 beigeordneten Rechtsanwalts bei Beendigung des Rechtszuges nach diesem Stichtag. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1982, 255
- Rpfleger 1982, 200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 06.03.1981 - 15 WF 34/81
Auszug aus OLG Hamburg, 04.03.1982 - 15 WF 30/82
In diesen Entscheidungen ist der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Senatsbeschluß vom 6. März 1981 (JurBüro 1981, 875) davon ausgegangen, daß die Übergangsregelung des Art. 5 des PKHG lückenhaft ist: In dieser Vorschrift ist die Frage ungeregelt geblieben, ob die Vergütung eines im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts nach den früheren oder den ab 1981 geltenden Gebührensätzen zu berechnen ist, wenn das Verfahren die Jahreswende 1980/81 überdauert.Er sieht jedoch seine in der Entscheidung vom 6. März 1981 (JurBüro 1981, 875) veröffentlichten Gründe nicht als durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes widerlegt an, und hält seine frühere Rechtsprechung deshalb auch nicht für fehlerhaft.
- OLG Hamburg, 09.02.1983 - 16 WF 1/83 Der 3. Familiensenat folgt somit der Rechtsprechung des 1. und des 2. Familiensenats, wie sie in den Beschlüssen vom 4. März 1982 (JurBüro 1982, 731), vom 6. April 1982 (2 WF 94/82 - n.v.), vom 6. September 1982 (15 WF 172/82 - n.v.) und vom 30. November 82 (15 WF 252/82 - n.v.) im einzelnen dargelegt ist.
Diese der Leitentscheidung des 1. Familiensenats (JurBüro 1982, 731) zugrundeliegende Auffassung hat der Bundesgerichtshof (Jur- Büro 1982, 1334) nicht beanstandet; er hat den Vertrauensschutz vor Ablauf der Frist des § 7 GKG vielmehr mit der für seinen Zuständigkeitsbereich zutreffenden Begründung verneint, daß sich vor den Entscheidungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofes vom 5. November 1981 (JurBüro 1982, 213; 1982, 215) und vom 11. November 1981 (JurBüro 1982, 378) noch keine herrschende Rechtsprechung in der Frage der übergangsrechtlichen Behandlung der Armenanwaltsvergütung herausgebildet hatte.
- BGH, 01.07.1982 - III ZR 88/79
Maßgeblichkeit des herabgesetzten Gebührensatzes bei der Vergütung eines …
Die Festsetzung der Vergütung nach den erhöhten Sätzen durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entsprach nicht einem seinerzeit erreichten Stand der Rechtsprechung (zu diesem Fall vgl. OLG Hamburg JurBüro 1982, 731 m.w.Nachw.). - LSG Thüringen, 17.07.2000 - L 6 B 27/00 Hartmann (…Kostengesetze, Kommentar, 29. Auflage 2000, § 128 BRAGO Rdnr. 33), den das Sozialgericht zitiert, begründet seine Ansicht, die Erinnerung sei nach Auszahlung der festgesetzten Vergütung nicht mehr zulässig, mit der Entscheidung des OLG Hamburg in AnwBl. 1982, 255, 256. Ob dem tatsächlich zu folgen ist, kann hier offenbleiben, weil eine gefestigte Rechtsprechung des Senats, auf die sich der Beschwerdegegner beziehen könnte, gerade nicht vorliegt.
- OLG Köln, 28.09.1982 - 4 WF 130/82 Soweit das Oberlandesgericht Hamburg (JurBüro 1982, 731) die Auffassung vertritt, es handele sich nicht um eine fehlerhafte Festsetzung, weil auch die Auffassung, daß auch vor dem 1. Januar 1981 beigeordnete Rechtsanwälte nach den neuen Gebührensätzen zu vergüten seien, wenn sie nach dem 1. Januar 1981 noch in dem Verfahren tätig geworden seien, vertretbar sei (vgl. auch BVerfG NJW 1982, 1690), vermag der Senat dem nicht zu folgen; die Rechtswidrigkeit ergibt sich vielmehr schon daraus, daß die Festsetzung der wie geschehen interpretierten Rechtslage nicht entsprach.
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Rechtsprechung
| OLG München, 01.03.1982 - 11 WF 1399/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BRAGO § 123; PKHG Art. 5
Prozeßkostenhilfe; Zeitpunkt der Beiordnung für die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts; Höhe der Vergütung des nach dem 01.01.1981 in höherer Instanz im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 1982, 442
- Rpfleger 1982, 200 (Ls.)
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