Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 09.12.1982 | OLG Celle, 07.01.1983

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,410
BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - I ARZ 586/82 (https://dejure.org/1982,410)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,410) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen Verweisung und bloßer Abgabe der Sache an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281
    Voraussetzungen der Bindungswirkung einer Verweisung

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1062
  • MDR 1983, 466
  • Rpfleger 1983, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Zumindest bei dieser Sachlage erscheint es nach dem Zweck des § 36 Nr. 6 ZPO, langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGHZ 17, 168, 170) geboten, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift das örtlich zuständige Gericht zu bestimmen.
  • BayObLG, 22.05.1964 - Allg. Reg. 11/64
    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ARZ 586/82
    Eine bindende Verweisung durch das Amtsgericht Offenbach an das Amtsgericht München liegt zwar nicht vor, da die durch Beschluß vom 01.10.1982 ausgesprochene Verweisung vor ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erfolgt ist (vgl. BayObLG NJW 1964, 1573, 1574).
  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für …

    Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2002 - 15 AR 42/01

    Ausschließlicher Gerichtsstand in Mietsachen: Gerichtsstandsbestimmung vor …

    Es entspricht anerkannter und vom Senat geteilter Rechtsansicht, dass im Stadium der Klageanhängigkeit noch kein Raum für eine Verweisung nach § 281 ZPO ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062; NJW-RR 1997, 1161; BayObLGZ 1999, 94, 96;… Zöller/Greger, a.a.O., § 281 Rdn. 7).

    Einer gleichwohl ausgesprochenen Verweisung kommt keine Bindungswirkung zu (BGH NJW 1983, 1062).

    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aus Gründen der Prozessökonomie davon auszugehen, dass eine Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO auch bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit zulässig ist (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

    Auch hinsichtlich der Beklagten zu 1 kann die Gerichtsstandsbestimmung ohne Vorbehalt erfolgen, da auch die Beklagte zu 1 sich zur Frage der Zuständigkeit geäußert hat und damit insoweit eine nach den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderliche Einlassung vorliegt (vgl. BGH NJW 1983, 1062).

  • BGH, 08.06.1988 - I ARZ 388/88

    Kompetenzkonflikt zweier Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Erteilung …

    Zwar haben sich die beiden Abteilungen nicht in rechtskräftigen Beschlüssen für unzuständig erklärt; im Interesse einer raschen Klärung negativer Kompetenzkonflikte läßt die Rechtsprechung jedoch im Rahmen der analogen Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO die tatsächliche beiderseitige Kompetenzleugnung ausreichen (BGHZ 71, 264, 271 f; BGH, Beschl. v. 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062;… vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 36 Rdn. 25); dies muß vorliegend schon deshalb gelten, weil auch ein ablehnender Beschluß in Ermangelung eines befristeten Rechtsmittels nicht der formellen Rechtskraft zugänglich wäre.
  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20

    Gerichtsstandsbestimmung bei Kompetenzstreit vor Rechtshängigkeit

    Rn. 13 b) Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings mit Blick auf den Justizgewährleistungsanspruch der Partei(en) das zuständige Gericht in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ausnahmsweise bereits vor Rechtshängigkeit bestimmt werden, wenn nicht erwartet werden kann, dass die beteiligten Gerichte den Streit ohne Zuständigkeitsbestimmung in absehbarer Zeit beilegen (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982, I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]; BayObLG…, Beschluss vom 21. Juni 1991, AR 1 Z 49/91, NJW-RR 1992, 569 [juris Rn. 6]; KG, Beschluss vom 31. Oktober 2019, 2 AR 52/19, NJ 2020, 22 [23]; OLG München…, Beschluss vom 8. August 2013, 34 AR 219/13, NJW-RR 2014, 80 [juris Rn. 5];… Toussaint in BeckOK, ZPO, 35. Ed. Stand: 1. Januar 2020, § 36 Rn. 40 m. w. N.).

    Rn. 33 c) Da eine Anhörung des Beklagten noch nicht stattgefunden hat und im Rahmen der Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit nicht veranlasst war, steht die Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich des Hauptsacheverfahrens unter dem Vorbehalt, dass das Landgericht Mainz an einer erneuten Überprüfung seiner Zuständigkeit aufgrund neuen Sachvortrags nach Rechtshängigkeit nicht gehindert ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1062 [juris Rn. 5]).

  • BGH, 10.08.2011 - X ARZ 263/11

    Zuständigkeitsstreit: Bestimmung des zuständigen Gerichts vor Rechtshängigkeit

    Da das Arbeitsgericht Bocholt in seiner letzten Zuleitungsverfügung seine funktionelle und örtliche Zuständigkeit bereits bejaht hat, geht der Senat davon aus, dass dem Verfahren dort nun auch ohne einen Ausspruch der Rechtswegzuständigkeit, der vor Rechtshängigkeit nur ausnahmsweise im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062;… Beschluss vom 13. November 2001 X ARZ 266/01, juris Rn. 16), Fortgang gegeben wird.
  • OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
    Grundsätzlich ist dafür zwar die Rechtshängigkeit einer Sache Voraussetzung, allerdings entspricht es der BGH-Rechtsprechung (NJW 1983, 1062), der der Senat folgt, dass zur Vermeidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten eine Bestimmung bereits vor Rechtshängigkeit erfolgen kann (…vgl. zum Meinungsstand dieser nach wie vor in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage Vollkommer in Zöller § 36 Rn. 26 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Grundsätzlich kommt eine Zuständigkeitsbestimmung auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur in Betracht, wenn verschiedene Gerichte, von denen mindestens eines zuständig ist, sich mit rechtskräftigen, den Parteien jeweils mitgeteilten Beschlüssen für unzuständig erklärt haben, was in der Regel nur nach Eintritt der Rechtshängigkeit möglich ist (vgl. etwa BGH NJW-RR 1997, 1161; NJW 1983, 1062; BayObLG NJW 1964, 1573, 1574 und NJW-RR 1992, 569).

    Denn eine Zuständigkeitsbestimmung ist im vorliegenden Fall jedenfalls in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zulässig, um dem Zweck dieser Vorschrift entsprechend langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1983, 1062; Senat, etwa Beschluss vom 6. März 2002 - 2 AR 10/02 - BayObLG NJW-RR 1992, 569).

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 12/07

    Akteneinsicht in Zivilverfahren: Anspruch auf Neubescheidung nach …

    Denn eine Verweisung nach dieser Vorschrift kann nur nach Rechtshängigkeit erfolgen (vgl. BGH, MDR 1983, 466; NJW-RR 97, 1161), die durch die Zustellung des Rechtsschutzgesuches an den - im Zivilprozess nicht parteifähigen - Antragsgegner nicht eingetreten sein dürfte.
  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 586/22

    Zulässigkeit einer Gerichtsstandbestimmung wegen Divergenz bei Klagerücknahme

    Rn. 33 Im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit ist regelmäßig eine deklaratorische Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO geboten, wenn die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass eine baldige Beilegung des Zuständigkeitsstreits nicht erwartet werden kann (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - I ARZ 586/82, NJW 1983, 1062; BAG, Beschluss vom 16. August 2016 - 9 AS 4/16, NJW 2016, 3469).
  • OLG München, 08.08.2013 - 34 AR 219/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für Ansprüche unter ehemals in …

    Die Rechtsprechung lässt jedoch aus Praktikabilitätsgründen, nämlich zur Vermeidung langwieriger Streitigkeiten über die Zuständigkeit, Ausnahmen zu (BGH NJW 1983, 1062; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1167/1168).
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

  • OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 1 AR 44/01
  • BGH, 18.09.1986 - I ARZ 513/86

    Voraussetzungen der Erklärung der Unzuständigkeit durch ein Gericht - Bestimmung …

  • BayObLG, 23.04.2002 - 1Z AR 38/02

    Zuständigkeitsbestimmung im Mahnverfahren vor Erlass des Mahnbescheids - …

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren …

  • BGH, 07.07.2015 - X ARZ 44/15

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs bei negativen Kompetenzkonflikten zwischen …

  • OLG Hamburg, 02.08.2005 - 13 AR 26/05

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei lediglich tatsächlicher Erklärung …

  • OLG Frankfurt, 09.07.2012 - 13 AR 10/12

    Gerichtsstandsbestimmung bei zweifelhafter Klagezustellung

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 588/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

  • BGH, 14.03.2023 - X ARZ 587/22

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine abgetrennte isolierte …

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 163/20

    Keine Bindung an Wahl des Gerichtsstands bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • OLG Hamburg, 29.09.2005 - 13 AR 40/05

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. …

  • OLG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 AR 26/04

    Verfahrensrecht - Zuständiges Gericht bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1985 - 2 UFH 22/85

    Prozeßkostenhilfe; Prüfungsverfahren; Klagezustellung; Bindungswirkung; …

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 1/99

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung und Abänderung einer …

  • KG, 19.03.2008 - 1 VA 20/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Akteneinsicht in …

  • OLG Brandenburg, 09.08.2000 - 1 AR 44/00

    Bestimmung des zuständigen Gerichts im Prozesskostenhilfeverfahren

  • BAG, 28.02.1986 - 5 AS 1/86
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 13 AR 1/05

    Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 6 ZPO

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1773
BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80 (https://dejure.org/1982,1773)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1982 - 5 C 98.80 (https://dejure.org/1982,1773)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 5 C 98.80 (https://dejure.org/1982,1773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Widerspruchsbescheides als Voraussetzung für den Beginn einer Klagefrist - Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Zustellung - Anforderungen an die auszufüllende Zustellungsurkunde - Heilbarkeit der Fehlerhaftigkeit der Zustellung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1076
  • NVwZ 1983, 347 (Ls.)
  • DVBl 1983, 551
  • Rpfleger 1983, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 11.74

    Sachlegitimation - Gewährung von Zuschußleistungen - Unterhaltsansprüche

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. November 1975 - BVerwG 5 C 11.74 - (BVerwGE 49, 325) berührt die Überleitung selbst die individuellen Rechte des Auszubildenden nicht, weil durch sie nicht in den rechtlichen Bestand des Unterhaltsanspruchs, der dem Auszubildenden gegen seine Eltern zusteht, eingegriffen wird.

    Auch obliegt dem Amt für Ausbildungsförderung bei Erlaß der Überleitungsanzeige keine fürsorgerische Aufgabe im Interesse des Auszubildenden und der Beziehungen zu seinen Eltern (BVerwGE 49, 325 [329]).

    Entgegen der Meinung des Klägers läßt sich aus den Darlegungen des Senats in BVerwGE 49, 325 (331) [BVerwG 06.11.1975 - V C 11/74] nicht entnehmen, es obliege allein der persönlichen Beurteilung des Auszubildenden, ob ein wichtiger Grund vorliege, mit der Folge, daß die Behörde von der Überleitung absehen müsse, wenn der Auszubildende einen entsprechenden Antrag stelle.

    Der vom Kläger gegen die Überleitung vorgetragene Gesichtspunkt, daß die Beziehungen zu seiner Mutter gestört würden, ist zwar, wie in BVerwGE 49, 325 (330) [BVerwG 06.11.1975 - V C 11/74] hervorgehoben, ein Gesichtspunkt, der für die Annahme des wichtigen Grundes im Sinne des § 37 Abs. 2 BAföG Bedeutung hat.

  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80
    Der vorliegende Fall ist rechtlich nicht anders zu sehen, als der vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - im folgenden Gemeinsamer Senat - in seiner Entscheidung vom 9. November 1976 (BVerwGE 51, 378 [BGH 09.11.1976 - GmS-OGB - 2/75]) und der vom Bundesverwaltungsgericht in seinerEntscheidung vom 7. November 1979 - BVerwG 6 C 47.78 - (Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 8) jeweils entschiedene Fall.

    Für die Entscheidung ausschlaggebend war jedoch in beiden Fällen, daß § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht als eine reine Ordnungsvorschrift, sondern als eine zwingende Zustellungsvorschrift angesehen worden ist (BVerwGE 51, 378 [BGH 09.11.1976 - GmS-OGB - 2/75] [380]); Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 8).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80
    Das gilt auch für den Widerspruchsbescheid (BVerwGE 39, 257 [259]).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79

    Auflösungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80
    Enthält die Postzustellungsurkunde keine eindeutige Eintragung über den Tag der Zustellung, so setzt die Zustellung eine Rechtsmittelfrist nicht in Lauf (Anschluß an Entscheidung des Gemeinsamen Senats, BVerfGE 51, 378 [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvR 290/79], und BVerwG, Buchholz § 9 VWZG Nr. 8).
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 C 47.78
    Auszug aus BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 98.80
    Der vorliegende Fall ist rechtlich nicht anders zu sehen, als der vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes - im folgenden Gemeinsamer Senat - in seiner Entscheidung vom 9. November 1976 (BVerwGE 51, 378 [BGH 09.11.1976 - GmS-OGB - 2/75]) und der vom Bundesverwaltungsgericht in seinerEntscheidung vom 7. November 1979 - BVerwG 6 C 47.78 - (Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 8) jeweils entschiedene Fall.
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2018 - 2 Rb 8 Ss 387/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch …

    Rn. 7 Allerdings wurde in der älteren Rechtsprechung (GemSenOGB NJW 1977, 621; BVerwG NJW 1983, 1076; OLG Hamburg MDR 1983, 410) in der Missachtung der inhaltlich gleich lautenden Vorgängervorschrift zu § 180 Satz 3 ZPO, § 195 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F., ein Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften i.S.d. § 9 LVwZG gesehen, der zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung führte, aber einen Mangel der Zustellung darstellte, der erst mit dem tatsächlichen Zugang des zuzustellenden Dokuments geheilt wurde, so dass erst damit die Rechtsmittelfrist zu laufen begann.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.01.2010 - 12 S 14/10

    Zum Vermerk des Zustellers auf dem Umschlag eines zuzustellenden Schriftstücks

    Rn. 3 Der Hinweis der Beschwerdebegründung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.12.1982 (- 5 C 98.80 - NJW 1983, 1076) geht fehl.
  • BVerwG, 05.03.1984 - 5 ER 240.83

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 98.80 - (DVBl. 1983, 551) ist nicht dargelegt, so daß eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ausscheidet.
  • BVerwG, 17.07.1984 - 5 B 58.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Wiedereinsetzung in den …

    Der Senat hat in dem genannten Beschluß ebenfalls ausgeführt, daß eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 98.80 - (DVBl. 1983, 551) nicht vorliegt.
  • VG Ansbach, 18.01.2011 - AN 2 K 08.02209

    Klage (nach 18 Jahren) wegen eines vorzeitig beendeten Habilitationsverfahrens; …

    Wurde gar nicht oder fehlerhaft zugestellt, beginnt die Klagefrist nicht zu laufen (vgl. BVerwG NJW 1983, 1076).
  • VG Halle, 22.06.2001 - 4 A 998/99
    Erfolgt die Zustellung des Widerspruchsbescheides unter Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften, so ist sie unwirksam und setzt eine Klagefrist nicht in Lauf ( BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 1982, BVerwG 5 C 98.80 , NJW 1983, 1976).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.01.1983 - 16 VA 3/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6678
OLG Celle, 07.01.1983 - 16 VA 3/82 (https://dejure.org/1983,6678)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.01.1983 - 16 VA 3/82 (https://dejure.org/1983,6678)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Januar 1983 - 16 VA 3/82 (https://dejure.org/1983,6678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,6678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1983, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen …

    c) Es ist dabei letztlich unerheblich, welches Justizorgan (ob Staatsanwaltschaft, Gerichtsverwaltung oder vor Abschluss eines Verfahrens der erkennende Richter) über die Durchführung der Aktenversendung an die nicht am Verfahren beteiligte Behörde entscheidet, denn die Zulässigkeit einer Amtshilfemaßnahme richtet sich nach dem Recht der ersuchenden Behörde, die Durchführung der Amtshilfe nach dem Recht der ersuchten Behörde (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 467; OLG Celle, Rpfleger 1983, 160).
  • AG Augsburg, 12.11.2010 - 1 M 14973/10

    Zwangsvollstreckung: Amtshilfe des Gerichtsvollziehers bei Abnahme der …

    Auch besteht hier die Hilfeleistung in Handlungen, welche dem Gerichtsvollzieher gerade als eigene Aufgabe obliegen (vgl. § 4 Absatz 2 Nr. 2 VwVfG oder § 3 Absatz 2 Nr. 2 SGB X), so dass schon deshalb Amtshilfe ausscheidet (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 456 und OLG Celle Rpfleger 1983, 160).
  • OLG Frankfurt, 01.09.1987 - 20 VA 2/87

    Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Schuldnerverzeichnis; Weitergabe persönlicher …

    Nr. 156] ist nämlich nicht wie die Führung des Schuldnerverzeichnisses selbst (vgl. dazu [u. a.] OLG Oldenburg, Rpfleger 1978, 267) oder die Bescheidung von Anträgen auf Erteilung von Abschriften eines vom Schuldner nach § 807 ZPO vorgelegten Vermögensverzeichnisses (vgl. dazu OLG Celle, Rpfleger 1983, 160 u. 324) Ausübung der Gerichtsbarkeit, sondern Ä vergleichbar der Bescheidung von Anträgen Dritter auf Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungen (vgl. § 299 Abs. 2 ZPO ) Ä eine Angelegenheit der Justizverwaltung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Celle
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht