Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Haft; Haftanordnung; Formblatt; Unausgefülltes Formblatt; Formblatt mit Textbausteinen; Haftbefehl; Ausfertigung eines Haftbefehls durch die Geschäftsstelle
Papierfundstellen
- MDR 1990, 346
- Rpfleger 1990, 216
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.02.1989 - 11 WF 2/89
Auszug aus OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/88
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung muß ihrer Urschrift entsprechen und kann nicht in der Urschrift fehlende Angaben oder Anordnungen ersetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276 für den Fall der beglaubigten Abschrift).
- OLG Köln, 10.12.2010 - 2 Wx 198/10
Voraussetzungen der Bestellung eines Nachlasspflegers auf Antrag eines Gläubigers
Daß die von der Geschäftsstelle des Nachlaßgerichts erstellten Ausfertigungen der Beschlüsse vom 28. Mai und 10. November 2010 jeweils ein volles Rubrum enthalten, kann die in der Urschrift jener Beschlüsse fehlenden Angaben schon deshalb nicht ersetzen, weil die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung deren Urschrift wortgetreu wiedergeben muß und nicht - wie hier geschehen - abändern oder ergänzen darf (vgl. nur Senat, MDR 1990, 346; Senat, NZI 2002, 480; Senat, ZIP 2002, 443). - OLG Köln, 14.06.2000 - 2 W 85/00
Erforderliche vollständige Sachverhaltsdarstellung in der Beschwerdeentscheidung; …
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung (§§ 170 ZPO, 4 InsO) muß die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. BGH NJW 1981, 2345 f; Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; BayObLG …2 Z 44/81">MDR 1982, 501; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Hamm, MDR 1989, 465;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 170, Rdn. 5); in der Urschrift fehlende, dem Richter obliegende Anordnungen können nicht erst bei der Erstellung der Ausfertigungen von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle getroffen oder nachgeholt werden (vgl. Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat, InVo 1997, 103 [104]; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276).
- BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00
Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils
b) Ohne Erfolg beruft die weitere Beschwerde sich insoweit auf die Entscheidungen OLG Celle FamRZ 1990, 419, OLG Celle NJW-RR 1990, 123 f und OLG Köln MDR 1990, 346, die einen vom Richter unterzeichneten Vordruck, der aus einer Vielzahl von Textbausteinen und allgemeinen Kanzleianweisungen besteht, nicht als ordnungsgemäße Entscheidungsurschrift ansehen. - OLG Köln, 14.07.2000 - 2 W 85/00
Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsbeschluß; Weitere Beschwerde; …
Denn die Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung (§§ 170 ZPO, 4 InsO) muß die Urschrift wortgetreu und richtig wiedergeben (vgl. BGH NJW 1981, 2345 f; Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; BayObLG …2 Z 44/81">MDR 1982, 501; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Hamm, MDR 1989, 465;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 170, Rdn. 5); in der Urschrift fehlende, dem Richter obliegende Anordnungen können nicht erst bei der Erstellung der Ausfertigungen von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle getroffen oder nachgeholt werden (vgl. Senat, MDR 1989, 346 = Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat, InVo 1997, 103 [104]; OLG Brandenburg, JurBüro 1998, 369; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1989, 276).
- OLG Köln, 25.03.2008 - 2 W 16/08
Inhaltlich unbestimmte Entscheidungsformel eines Vollstreckungstitels bei …
Denn eine Ausfertigung muß - auch dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Juli 2006 gesagt - die von dem Richter unterzeichnete Urschrift wortgetreu wiedergeben und ist deshalb nicht geeignet, Mängel der Urschrift zu beheben (vgl. BGHZ 137, 49 [53]; BGH ZIP 2003, 356; Senat, Rpfleger 1990, 216 [217]; Senat InVO 1997, 103 [104]; Senat, ZIP 2000, 1343 [1349]; OLG Jena, OLGReport 2003, 122 [123]).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.12.1989 - 2 W 179/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 807
Papierfundstellen
- Rpfleger 1990, 216
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Rechtsprechung
| LG Bad Kreuznach, 06.11.1989 - 2 T 106/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1990, 216
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs- …
Auf Antrag des Schuldners hob das Amtsgericht Altena durch Beschluß vom 06. Juni 2000 unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach vom 06. November 1989 (RPfleger 1990, 216) den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 08. Mai 2000 - auch hinsichtlich eines Restguthabens von 124, 98 DM - auf, weil auf das Konto nur unpfändbare Beträge gezahlt würden, und dies eine unbezifferte Freigabe auch für zukünftige Eingänge rechtfertige.Da dargelegt ist, daß auf das von der Gläubigerin gepfändete Konto ausschließlich dem Schuldner wegen der Vorabtretung und der nachrangigen Pfändung des Arbeitseinkommens durch die Gläubigerin pfandfrei zu belassene Bezüge überwiesen werden, konnte eine zeitlich und betragsmäßig unbezifferte Freigabe des Kontos auch für spätere Zahlungseingänge erfolgen (vgl. LG Bad Kreuznach in RPfleger 1990, 216;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 k Rdn. 12 a.E.).
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