Rechtsprechung
| BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 256/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 612
- BB 1995, 740
- DB 1995, 666
- Rpfleger 1995, 419
- BayObLGZ 1995 Nr. 3
- BayObLGZ 1995, 9
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15
Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens
Das ist hinsichtlich der Beteiligten zu 1. ersichtlich der Fall, da sie durch die Löschung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1206; OLG München, DB 2005, 2185).Zu dieser Form der Bekanntmachung war das Amtsgericht nicht nur berechtigt, sondern angesichts des unbekannten Aufenthaltsortes des Geschäftsführers der Beteiligten zu 1. auch verpflichtet (vgl. BayObLG NJW-RR 1995, 612; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 612).
- OLG München, 22.11.2012 - 31 Wx 421/12
Registersache: Informationspflicht über die Ermittlungsdetails bei angekündigter …
Denn das Amtsgericht hat unter sachgerechter Ausübung des nach § 394 Abs. 2 S.2 FamFG diesbezüglich bestehenden Ermessens ("kann"; vgl. zur Rechtslage nach dem LöschG, BayObLG NJW-RR 1995, 612 sub 1.a) über die Frage der Veröffentlichung im IuK-System entschieden. - OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02
Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als …
Die beteiligte Gesellschaft ist gemäß § 20 Abs. 1 FGG (vgl. zur Unanwendbarkeit des § 20 Abs. 2 FGG Senat…, Beschluss vom 24. Januar 1997 - 3 W 218/96 - Keidel/Winkler aaO § 142 Rdnr. 21) beschwerdeberechtigt, weil die am 21. März 2001 erfolgte Eintragung ihrer Löschung nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG kraft Gesetzes zu ihrer Auflösung und damit zu einem Eingriff in ihren rechtlichen Bestand führt (vgl. BayObLGZ 1995, 9, 10 f.; BayObLG GmbHR 1997, 1003).Gemäß § 141 a Abs. 2 Satz 1 FGG hat das Registergericht die Absicht der Löschung den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft - d.h. hier den damaligen beiden Geschäftsführern (vgl. BayObLGZ 1995, 9) - nach den für die Zustellung von Amts wegen geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung bekannt zu machen und ihnen zugleich eine angemessene Frist zur Geltendmachung des Widerspruchs zu bestimmen.
- OLG Köln, 13.03.2008 - 18 U 85/06
Begründen eines i.S.v. § 256 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) …
Vielmehr ist entsprechend dem Schutzzweck dieser Regelung, nämlich Sicherheit über den Bestand und den Inhalt der von einer Einpersonengesellschaft gefassten Beschlüsse zu schaffen und nachträgliche Manipulationen vor allem im Interesse Dritter auszuschließen, ein Verstoß gegen § 48 Abs. 3 GmbHG zu verneinen, wenn Inhalt und Bestand des Gesellschafterbeschlusses auf andere wirksame Weise hinreichend sicher dokumentiert waren (…vgl. BGH, aaO.;… OLG Hamm, aaO., 1191;… OLG Brandenburg, aaO.; OLG Köln - 1. Zivilsenat - BB 1993, 1388, 1390f.;… Lutter/Hommelhoff, aaO., § 48 Rd.18;… Roth/Altmeppen, aaO., § 48 Rd.46f.;… Zöllner, aaO., § 48 Rd.46; Goette DStR 1995, 776). - KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06
Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen …
Als Aktivvermögen sind dabei alle Werte anzusehen, die ein ordentlicher Kaufmann noch als Aktiva in die Bilanz einstellt (vgl. OLG Köln Rpfleger 1994, 360, 361; BayObLG Rpfleger 1995, 419;… Jansen/Steder, aaO, § 141a Rn. 15). - OLG Zweibrücken, 01.07.2022 - 3 W 6/22
Aufnahme eines Amtslöschungsverfahrens nach Löschungsvermerk im Handelsregister
Rn. 11 b. Die Gesellschaft ist auch beschwerdeberechtigt, da sie durch die Löschungsankündigung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Januar 1995 - 3Z BR 256/94 -, Rn. 7, juris). - OLG München, 03.08.2005 - 31 Wx 4/05
Amtslöschung der Löschung einer vermögenslosen Gesellschaft; Löschung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 43/99
Vermögenslosigkeit
Sinn und Zweck auch der Neufassung ist es, lebensunfähige Unternehmen aus dem Rechtsleben auszuschalten und Gläubiger vor Schaden zu bewahren, der durch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit einer nur noch ein Scheindasein führenden Gesellschaft entstehen kann (vgl. BayObLGZ 1995, 9/12; K. Schmidt GmbHR 1994, 829/830). - BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 44/97
Gesetzliche GmbH-Vertreter im Amtslöschungsverfahren - Ersatzzustellung der …
Beschwerdeberechtigt ist auch die Gesellschaft, da sie durch die Löschungsankündigung in ihrer materiellen Existenz betroffen ist (vgl. BayObLGZ 1995, 9, 10 f. m.w.N.).
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