Rechtsprechung
| BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Beschwerde mit dem Ziel der Entlassung des Betreuers und Eigenbestellung, Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des bestellten Betreuers und eigener Betreuerbestellung - Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren bei erstrebter Erweiterung des Aufgabenkreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jurpage.net (Leitsatz)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerderecht für Angehörige
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Berufsbetreuers; Ausdehnung der Betreuung auf den Aufgabenkreis Personensorge
Verfahrensgang
- AG Miesbach - XVII 561/92
- LG München II, 30.01.1997 - 6 T 2780/96
- BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 227
- FamRZ 1998, 1186
- Rpfleger 1998, 112
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93
Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht; …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil das Gesetz in den §§ 69g, 69i FGG eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m. w. N.); im übrigen ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69e FGG nicht genannt. - BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95
Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Daraus ist herzuleiten, daß sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGB 132, 157/160, BayObLGZ 1995, 305/306, Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn 10). - BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Bei der Einschränkung der Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 69g Abs. 1 FGG hat der Gesetzgeber die entsprechenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte bereits bedacht (vgl. BGHZ 132, 157/162).
- BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer weiteren Beschwerde, kann nur noch eine Entscheidung über die Kosten ergehen, was allerdings voraussetzt, daß der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel auf die Kostenfrage beschränkt (BGHZ 86, 393; BayObLGZ 1993, 177/178 f.). - BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89
Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Deshalb kann eine Sachentscheidung durch den Senat insoweit nicht mehr ergehen (vgl. BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1989, 227). - KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfaßt (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 120, KG FamRZ 1995, 1442 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ). - OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 3 Wx 349/93
Angehörige des Betreuten; Beschwerdeberechtigung; Auswahl des Betreuers; …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfaßt (vgl. BT-Drucks 11/4528 S. 120, KG FamRZ 1995, 1442 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 451 ). - OLG Köln, 02.01.1996 - 16 Wx 161/95
Eigenes Beschwerderecht der Kinder eines Betreuten bei Ablehnung eines Antrags …
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
(3) Entgegen der Ansicht des OLG Köln (FamRZ 1996, 1024 ) kann ein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1 auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 FGG hergeleitet werden. - BayObLG, 22.04.1993 - 3Z BR 65/93
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer weiteren Beschwerde, kann nur noch eine Entscheidung über die Kosten ergehen, was allerdings voraussetzt, daß der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel auf die Kostenfrage beschränkt (BGHZ 86, 393; BayObLGZ 1993, 177/178 f.). - BayObLG, 15.06.1989 - BReg. 3 Z 76/89
Auszug aus BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97
Deshalb kann eine Sachentscheidung durch den Senat insoweit nicht mehr ergehen (vgl. BGHZ 109, 108/109; BayObLGZ 1989, 227).
- OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02
Berufsbetreuung; Betreuerwechsel
Dritte haben kein Beschwerderecht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 [1187]).Dritte haben kein Beschwerderecht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 [1187]).
- OLG Köln, 23.08.2006 - 16 Wx 69/06
Anregungen naher Angehöriger zur Auswechselung des Betreuers nach Abschluss des …
Dies hat der Bundesgerichtshof auf Vorlage des Senats bereits im Jahre 1996 entschieden und dies ist seitdem allgemeine obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH a. a. O. sowie z. B. BayObLG FamRZ 1998, 1186; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 134; Senatsbeschluss vom 18.9.2002 - 16 Wx 173/02 -). - BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 5/04
Erweiterung der Betreuung um den Aufgabenkreis Regelung des persönlichen Umgangs …
Eine solche Rechtsbeeinträchtigung kann der Vater hier aber nicht geltend machen; das sogenannte Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht der übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 m.w.N.;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung der Entlassung eines Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG FamRZ 1998, 1186 und Senatsbeschluss vom 30.12.2003 - Az. 3Z BR 244/03;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
- BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03
Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht; …
(vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187). - OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des …
Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).
- BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 244/03
Beschwerderecht bei Antrag auf Entlassung des Betreuers und Betreuerwechsel durch …
Eine solche eigene Rechtsbeeinträchtigung kann der Beteiligte hier aber nicht geltend machen; das sog. Angehörigenprivileg nach § 1897 Abs. 5 BGB begründet kein selbständiges Beschwerderecht des übergangenen Verwandten (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186 = MDR 1998, 227 m.w.N.;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 22).Daraus wird zutreffend geschlossen, dass gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers sich die Beschwerdeberechtigung allein nach § 20 FGG richtet (vgl. BGH NJW 1996, 1825; BayObLG MDR 1998, 227;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 13).
- BayObLG, 18.05.1998 - 4Z BR 47/98
Beschwerderecht des Bruders eines Betroffenen gegen die Ablehnung seiner …
vielmehr beurteilt sich in diesem Fall die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betroffenen ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. zuletzt BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 m. w. N.).Deshalb wird mit der Ablehnung der Entlassung vom Gericht auch nicht in ein subjektives Recht des Beschwerdeführers eingegriffen, so daß die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 FGG nicht gegeben sind (vgl. BGHZ 132, 157/160 f.;… Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1908b Rn. 1; BayObLG FamRZ 1996, 508 ; BayObLG Rpfleger 1998, 112 = MDR 1998, 227 ).
- BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers
Zwar liegt dann eine Erledigung der Hauptsache vor, wenn die Betreuung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt wird, welche die angefochtene Entscheidung verfahrensrechtlich überholt und bedeutungslos macht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1186/1187 m.w.N.). - OLG Köln, 23.08.2006 - 16 Wx 187/06
Beschwerde eines Betreuers gegen die Entlassung aus dem Betreueramt; …
Dies hat der Bundesgerichtshof auf Vorlage des Senats bereits im Jahre 1996 entschieden und dies ist seitdem allgemeine obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH a. a. O. sowie z. B. BayObLG FamRZ 1998, 1186; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 134; Senatsbeschluss vom 18.9.2002 - 16 Wx 173/02 -). - OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers
Schließlich lässt sich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nicht aus Art. 6 GG herleiten (…vgl. Senat aaO unter Hinweis auf BGHZ 132, 157, 162; BayObLG FamRZ 1998, 1186, 1187). - LG Frankenthal, 06.01.2010 - 1 T 2/10
Betreuungswechsel: Beschwerdeberechtigung eines Abkömmlings
- BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98
Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen
- BayObLG, 14.05.2003 - 3Z BR 94/03
Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer …
- BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00
Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden …
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