Rechtsprechung
| BayObLG, 28.12.1999 - 1Z BR 137/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2088 Abs. 2 § 2089 § 2353 § 2356 § 2357
Erbquoten bei Vererbung von Vermögenswerten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erblasser; Gemeinschaftliches Testament; Nachlass; Depotguthaben; Erbschein; Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - VI 695/95
- LG München II - 6 T 2723/99
- LG München II, 13.03.1997 - 6 T 25/97
- BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97
- BayObLG, 28.12.1999 - 1Z BR 137/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 888
- FamRZ 2000, 916
- Rpfleger 2000, 217
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 07.08.2015 - 3 Wx 61/15
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestimmung des mit der den …
Die von ihm zitierte Rechtsprechung nimmt allerdings je nach den besonderen Umständen des Einzelfalles durchaus auch bei zugewendeten Werten unter 90 % bereits eine Erbeinsetzung entgegen der Zweifelsregel an (BGH ZEV 2000, 195 f - § 2087 Abs. 2 BGB angewendet, obwohl der Erblasser rund 85 % des beträchtlichen Gesamtvermögens zugewendet hatte; BayObLG NJW-RR 2000, 888 f - 88, 4 % im Testament verteiltes Vermögen reichen dort für die Annahme der Erbeinsetzung der im Testament genannten Miterben; BayObLG FamRZ 1999, 1392 ff - 77 % des Vermögens konkret an zwei Personen zugewiesen führten dort bei Heranziehung weiterer Umstände zur Miterbschaft zu je 1/2.; OLG Celle OLGR 2002, 246 ff - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung; OLG Celle MDR 2003 89 f - Zuwendung von Grundstücken, die 83 % - 84 % des Nachlasses ausmachen, führt zur Erbeinsetzung).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 1960 Abs. 2 § 1836 Abs. 1 (a. F.)
Höhe der Vergütung des Nachlaßpflegers - Wolters Kluwer
Verfahren zur Festsetzung einer Nachlasspflegervergütung für eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 66 VI 5768/97
- LG München I, 09.11.1998 - 16 T 9266/98
- BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 983 (Ls.)
- Rpfleger 2000, 217
- Rpfleger 2000, 218
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93
Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft
Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).Denn die Vergütung des Nachlaßpflegers kann ohnehin nicht nach starren Regeln oder bestimmten Prozentsätzen festgelegt werden; jedenfalls sind solche Regeln bei außergewöhnlich großen Nachlässen (hier: 12 Millionen DM) für die Bemessung der Vergütung ungeeignet (BayObLGZ 1993 325/330).
- BayObLG, 17.06.1998 - 1Z BR 51/98
Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass
Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).
- BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99
Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Die am 1.1.1999 in Kraft getretenen Beschränkungen des Rechtsmittelzugs in Verfahren zur Festsetzung der Pflegervergütung durch § 56g FGG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) vom 25.6.1998 (BGBl I S. 1580), die auch für die Nachlaßpflegschaft gelten (vgl. § 75 Satz 1 FGG ), greifen nicht ein, da das Rechtsmittel vor dem 1.1.1999 eingelegt worden ist (vgl. BayObLGZ 1999, 123/124). - BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99
Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Maßgebend sind daher § 1960 Abs. 2 i.V. m. § 1915 Abs. 1 , § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung, nicht hingegen die Fassung der §§ 1836 ff. BGB , die aufgrund der Änderungen durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz seit 1.1.1999 gilt (BayObLGZ 1999, 21/23). - BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96
Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in …
Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).
- BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99
Vergütung des Nachlasspflegers
Damit galt für die Vergütung der Tätigkeit des Nachlaßpflegers bis zum 31.12.1998 § 1836 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Fassung (Senatsbeschluß vom 23.12.1999 Az.: 1Z BR 204/98; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
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