Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG München, 18.01.2000

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5580
OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.01.2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 (https://dejure.org/2000,5580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 und 2; ; ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 103 ff.; ; UStG § 19 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BRAGO § 25 Abs. 2; ; BGB § 426 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzugsberechtigung bei nur einem von mehreren Streitgenossen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    GmbH; Umsatzsteuer; Festsetzung der Rechtsanwaltskosten ; Vorsteuerabzugsberechtigung; Gesamtschuldner ; Schadensersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Das aber hängt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - neben der Rechnungsstellung - grundsätzlich davon ab, in welchem Umfange er seine "Leistung" den Streitgenossen erbracht hat, was sich wiederum nach dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verhältnis richtet (BFH BStBl II 1985, 21; SchlHOLG JurBüro 1997, 644), hier also dem Anwaltsvertrag.
  • KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97

    Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Dabei ist grundsätzlich (zur Ausnahme im Kraftfahrzeughaftpflichtprozeß vgl. Senatsbeschluß vom 24.06.1999 - 11 W 94/99; KG JurBüro 1998, 197 oder bei Zahlungsunfähigkeit eines der Streitgenossen vgl. Senatsbeschluß vom 08.05.1989 - 11 W 55/89) davon auszugehen, daß die Streitgenossen gemäß § 426 Abs. 1 BGB nach Kopfteilen, bei unterschiedlicher Beteiligung am Rechtsstreit diesem Verhältnis entsprechend haften (…KG a.a.O.) und - wenn nichts anderes vorgetragen und glaubhaft gemacht (§§ 104 Abs. 2 Satz 1, 294 ZPO) - dementsprechend von ihrem Prozeßbevollmächtigten in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu auch Eicken/Madert, NJW 1996, 1651, 1652; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1992, 220).
  • OLG Schleswig, 04.10.1996 - 9 W 117/96

    Prozeßrecht; unterschiedliche Vorsteuerabzugsberechtigung der Streitgenossen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
    Das aber hängt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG - neben der Rechnungsstellung - grundsätzlich davon ab, in welchem Umfange er seine "Leistung" den Streitgenossen erbracht hat, was sich wiederum nach dem zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verhältnis richtet (BFH BStBl II 1985, 21; SchlHOLG JurBüro 1997, 644), hier also dem Anwaltsvertrag.
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …

    Aus diesem Grunde wäre bei einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten die Umsatzsteuer zur Hälfte festzusetzen (…vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.4.2008 - 6 W 167/07, Rn. 15 nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.1.2000 - 11 W 202/99, Rpfleger 2000, 240, Rn. 5 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2009 - 6 W 148/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch von einem gemeinsamen Anwalt vertretener …

    Rn. 12 Für den Geschäftsführer bzw. Gesellschafter einer GmbH fehlt jedoch eine entsprechende gesetzliche Regelung, so dass bei einer gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von GmbH und ihrem Geschäftsführer grundsätzlich von einer kopfteiligen Kostentragung auszugehen ist (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.1.2000, 11 W 202/99, JurBüro 2000, 315, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 6 W 167/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer …

    Aus diesem Grunde ist die Umsatzsteuer zur Hälfte festzusetzen (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.1.2000, 11 W 202/99, RPfleger 2000, 240, zitiert nach Juris).
  • KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22

    Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren: …

    Vertritt ein Rechtsanwalt mehrere Parteien und sind nur einige von ihnen vorsteuerabzugsberechtigt bzw. haben die entsprechende Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO abgegeben, erfolgt die Aufteilung der Umsatzsteuer nach Kopfteilen (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.1.2000, 11 W 202/99; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 3.2.2014, I-20 W 18/12).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99

    Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber …

    Ist das Innenverhältnis unter mehreren Schuldnern gesetzlich so geregelt, dass die Vermutung des § 426 Abs. 1 BGB -- gleiche Anteile nach "Köpfen" -- nicht eingreifen kann, ist es geboten, diese abweichende Bestimmung zugrunde zu legen und nicht eine fiktive Kopfteil-Regelung anzuwenden (so überzeugend KG NJW-RR 1998, 860 = JurBüro 1998, 197 = VersR 1999, 464 = AnwBl. 1999, 179; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 2000, 315 = RPfl 2000, 240; LG Berlin JurBüro 1997, 428).
  • LAG Berlin, 17.09.2003 - 17 Ta 6066/03

    Sind nicht alle obsiegenden Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt, …

    Bei einer derartigen Sachlage bestimmt sich die Verpflichtung der unterliegenden Partei, die beim Rechtsanwalt der obsiegenden Streitgenossen angefallene Umsatzsteuer zu erstatten, nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen (KG, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 W 1070/97 - JurBüro 1998, 197 f.;… Zöller, ZPO, 23. Auflage 2002, § 91 Rn. 13 "Umsatzsteuer" m.w.N.; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 W 202/99 - JurBüro 2000, 315f., wonach sich bereits die umsatzsteuerpflichtige Leistung des Rechtsanwalts nach der Ausgleichspflicht der Streitgenossen untereinander richten soll).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2003 - 2 W 246/03

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für einen Korrespondenzanwalt im …

    Dabei ist infolge der Teilabhilfe zwischen den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten - auch hinsichtlich des jeweiligen Wertansatzes - zu differenzieren (vgl. OLG Karlsruhe, Rpfleger 2000, 240;… vgl. auch von Eicken/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl., Rz. 212).
  • KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06

    Ansatz der Umsatzsteuer als Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren: Klage gegen …

    Dass dies - wie vom Rechtspfleger im Schreiben vom 3. Februar 2006 zutreffend angekündigt - jedenfalls eine anteilige Reduzierung der Umsatzsteuer um ein Viertel erfordert hätte (vgl. OLGR Karlsruhe 2000, 335-336; KG JurBüro 1998, 197-198), liegt mit Blick auf das insoweit maßgebliche Innenverhältnis der Beklagten auf der Hand.
  • VG Berlin, 01.10.2010 - 28 K 160.09

    Kostenerstattung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Umsatzsteuer, Anwaltsgebühren

    Daher ist auch die Umsatzsteuer durch die Zahl der Auftraggeber zu teilen (s. Rspr, betreff. den Fall, dass einer der Streitgenossen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist: OLG Bamberg, Beschluss vom 13.11.1992, 6 W 34/91; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2000, 11 W 202/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.10.1992, 2 W 2852/92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe

Rechtsprechung
   OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6633
OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99 (https://dejure.org/2000,6633)
OLG München, Entscheidung vom 18.01.2000 - 11 W 3382/99 (https://dejure.org/2000,6633)
OLG München, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 11 W 3382/99 (https://dejure.org/2000,6633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Erörterungs- und Differenzprozessgebühr im Berufungsrechtszug

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 544
  • AnwBl 2000, 377
  • Rpfleger 2000, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 02.10.1997 - 11 W 2516/97

    Umfang der "Kosten des Vergleichs"

    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Im Hinblick auf die dargelegte Rechtsauffassung des Senats, kommt es ungeachtet der von den Parteien getroffenen Sonderregelung zu den Vergleichskosten nicht mehr darauf an, dass eine wegen des Vergleichsschlusses angefallene Prozess-Differenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs, die von dem Bekl nur zur Hälfte zu tragen sind, und nicht zu den allgemeinen Verfahrenskosten gehört (für die Zugehörigkeit zu den Vergleichskosten: Senat, AnwBl 1997, 42; JurBüro 1998, 86 = OLGR.
  • OLG München, 17.07.1998 - 11 W 1953/98
    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    1998, 52 = AnwBl 1999, 56; OLG Schleswig JurBüro 1998, 472; OLG Hamm JurBüro 1998, 544; a. A. LG Bonn JurBüro 1998, 33).
  • OLG München, 21.10.1996 - 11 W 2560/96
    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Im Hinblick auf die dargelegte Rechtsauffassung des Senats, kommt es ungeachtet der von den Parteien getroffenen Sonderregelung zu den Vergleichskosten nicht mehr darauf an, dass eine wegen des Vergleichsschlusses angefallene Prozess-Differenzgebühr zu den Kosten des Vergleichs, die von dem Bekl nur zur Hälfte zu tragen sind, und nicht zu den allgemeinen Verfahrenskosten gehört (für die Zugehörigkeit zu den Vergleichskosten: Senat, AnwBl 1997, 42; JurBüro 1998, 86 = OLGR.
  • OLG Schleswig, 20.03.1998 - 9 W 33/98
    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    1998, 52 = AnwBl 1999, 56; OLG Schleswig JurBüro 1998, 472; OLG Hamm JurBüro 1998, 544; a. A. LG Bonn JurBüro 1998, 33).
  • OLG Hamm, 03.06.1998 - 23 W 149/98
    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    1998, 52 = AnwBl 1999, 56; OLG Schleswig JurBüro 1998, 472; OLG Hamm JurBüro 1998, 544; a. A. LG Bonn JurBüro 1998, 33).
  • OLG München, 08.03.1999 - Lw W 1296/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr bei Mitvergleich von anderweit anhängigen …

    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Der entgegengesetzten Ansicht, welche auch der Landwirtschaftssenat des OLG München (OLGR 1999, 131 = MDR 1999, 704 = JurBüro 1999, 358 = Rpfleger 1999, 418) vertritt, vermag sich der erkennende Kostensenat nicht anzuschließen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.03.1996 - 8 Ta 13/96

    Verhandlungstermin ; Vergleichsabschluss ; Erörterungsgebühr ; Erhöhter …

    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung auch fest, soweit ­ wie hier ­ der Sonderfall vorliegt, dass die anderweitige Rechtshängigkeit die 1. Instanz desselben Verfahrens betrifft und der Vergleich in dem in 2. Instanz anhängigen Teilverfahren geschlossen wird (ebenso KG, Rpfleger 1998, 373; LAG Sachsen-Anhalt, JurBüro 1997, 191, bei Erledigung anderweitig anhängiger erstinstanzlicher Verfahren in einem nicht damit zusammenhängenden Berufungsverfahren;… Riedel/Sußbauer- Keller, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 24 zu § 32 a. E.).
  • OLG München, 13.05.1993 - 11 W 1418/93

    Anwaltsgebühren bei gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Der Senat hat bereits entschieden, dass für den Rechtsanwalt keine zusätzliche halbe Prozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO entsteht, wenn in einen Prozessvergleich anderweitig (nicht in demselben Verfahren) rechtshängige Ansprüche einbezogen werden (OLGR 1993, 252 = Rpfleger 1993, 508 = AnwBl 1993, 579 = JurBüro 1994, 220).
  • KG, 20.04.1998 - 25 W 2710/97
    Auszug aus OLG München, 18.01.2000 - 11 W 3382/99
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung auch fest, soweit ­ wie hier ­ der Sonderfall vorliegt, dass die anderweitige Rechtshängigkeit die 1. Instanz desselben Verfahrens betrifft und der Vergleich in dem in 2. Instanz anhängigen Teilverfahren geschlossen wird (ebenso KG, Rpfleger 1998, 373; LAG Sachsen-Anhalt, JurBüro 1997, 191, bei Erledigung anderweitig anhängiger erstinstanzlicher Verfahren in einem nicht damit zusammenhängenden Berufungsverfahren;… Riedel/Sußbauer- Keller, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 24 zu § 32 a. E.).
  • LAG Düsseldorf, 30.12.2003 - 16 Ta 667/03

    Differenzprozessgebühr bei Mehrvergleich über anderweitig rechtshängige Ansprüche

    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).

    § 32 Abs. 2 BRAGO entschädigt den Rechtsanwalt also mit einer halben Prozessgebühr dafür, dass ihm mangels Prozessauftrags neben der Vergleichsgebühr an sich keine Prozessgebühr zusteht (vgl. auch OLG München vom 18.01.2000, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 29.12.2003 - 16 Ta 667/03
    Demgegenüber wird von dem (wohl) überwiegenden Teil der Rechtsprechung ein derartiger Anspruch verneint und dies im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Normzwecks für die zusätzliche Entstehung der halben Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO dann kein Raum mehr bestehe, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte in dem anderweitig rechtshängigen und nunmehr mitverglichenen Rechtsstreit dort bereits die volle Prozessgebühr ins Verdienen gebracht habe (so u. a. LAG Hamm vom 19.06.1986, MDR 1986, 788 [LAG Hamm 19.06.1986 - 8 Ta 83/86] ; LAG Sachsen-Anhalt vom 12.03.1996, JurBüro 1987, 191 [192] m. Anm. Enders; LAG Thüringen vom 10.06.1997, MDR 1997, 1167; KG vom 20.04.1998, Rpfleger 1998, 373; OVG Berlin vom 10.11.1999, JurBüro 2000, 303; OLG München vom 18.01.2000, MDR 2000, 544; LAG Nürnberg vom 07.05.2001, MDR 2001, 1079; OLG Zweibrücken vom 06.01.2003, Rpfleger 2003, 323).

    § 32 Abs. 2 BRAGO entschädigt den Rechtsanwalt also mit einer halben Prozessgebühr dafür, dass ihm mangels Prozessauftrags neben der Vergleichsgebühr an sich keine Prozessgebühr zusteht (vgl. auch OLG München vom 18.01.2000, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 3 Ta 56/04

    Keine zusätzliche Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO, wenn der Prozessvergleich auch …

    Diese Auffassung wird etwa geteilt vom OLG München (Beschluss vom 18. Januar 2000 - 11 W 3382/99 - Rpfleger 2000, 240 f.), wenn es unter Berufung auf Mümmler (JurBüro 1981, 179 ff.; vgl. auch insoweit seine Anmerkung zu OLG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 1984 - 8 W 2/84, JurBüro 1984, 1026 f.) ausführt, dass "§ 32 Abs. 2 BRAGO vom Gesetzgeber nur eingeführt wurde, um dem Rechtsanwalt, der für in den Vergleich einbezogene, nicht rechtshängige Ansprüche keinen Prozessauftrag hatte, "wenigstens" eine halbe Prozessgebühr zukommen zu lassen, nicht aber sollte er neben einer bereits verdienten Prozessgebühr eine zusätzliche Gebühr erhalten".
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 13 WF 98/03

    Rechtsanwaltskosten: Halbe Prozeßgebühr nach Erledigung der Hauptsache in einem …

    Keinesfalls aber sollte dem Rechtsanwalt, der als Prozessbevollmächtigter wegen desselben Gegenstandes - wenn auch in einem anderen Verfahren - bereits die volle Prozessgebühr verdient hat, eine zusätzliche Gebühr zukommen (vgl. Mümmler, Juristisches Büro 1988, 703; OLG Köln, Juristisches Büro 1989, 497; OLG Saarbrücken, Juristisches Büro 1994, 32; OLG München, Juristisches Büro 1994, 221 und 25; LAG Düsseldorf, Juristisches Büro 1994, 672; OLG München MDR 2000, 544;… Riedel/ Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 32, Rn. 23).
  • KG, 29.08.2000 - 1 W 1286/99

    Rechtsanwaltsvergütung bei Abschluss eines Gesamtvergleichs von teils in erster, …

    Soweit in der Rechtsprechung und im Schrifttum in neuerer Zeit wiederholt die Ansicht vertreten worden ist, im vorliegenden Fall sei keine Gebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO entstanden, weil Systematik sowie Sinn und Zweck der Norm eine einschränkende Auslegung geböten (vgl. Kammergericht, 25. Zivilsenat, NJW-RR 1999, 294/395 mit weiteren Nachweisen, OLG München Rpfleger 2000, 240/241, Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 32 BRAGO Rn. 64;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 19. Aufl., Stichwort "Vergleichsgebühr" 3.22) kann dies nicht überzeugen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG München
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht